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Anhang 3
Standsicherheitsnachweis für Zusatzankerung als tragendes Ausbaumittel
Grundsatz
Der zu ankernde Grubenausbau ist hinsichtlich folgender Punkte zu untersuchen:
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Geologisch-geotechnische Beschaffenheit (z. B. Gebirgsschichtenaufbau, Ablöseflächen,
Bankigkeit, Klüftigkeit, Störungen) -
Gebirgsmechanische Einflußgrößen (z. B. Abbaukanten, Restpfeiler)
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Beanspruchung des Grubenbaus (z. B. Mehrfachnutzung im Vor- oder Rückbau)
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Anwendung von Zusatzankerung (z. B. Abfangankerung als Ersatz von Stempelsegmenten
des Bogenausbaus, Saumankerung als Ersatz für Einzelstempel im Saumbereich)
Berechnung
Die Ausbauberechnung muß je nach Anwendung beinhalten:
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Ermittlung des größtmöglichen Belastungskörpers inklusive Zusatzbelastung und der
daraus resultierenden dynamischen Belastung (Fall aus der Höhe "Null") -
Vorausberechnung der Streckenkonvergenz und der für den Einsatz der Abfang-
ankerung zulässigen Konvergenz (Grenzkonvergenz)
Bewertung
Die Standsicherheit gilt als nachgewiesen, wenn
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die geologisch-geotechnische Bewertung den Einsatz von Ankerausbau zuläßt,
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die Ausbaustützkraft der den Belastungskörper tragenden Anker größer ist als dessen
dynamische Belastung, -
die tragenden Anker die Ausbaustützkräfte außerhalb der Belastungskörper übertragen;
eine Einkleblänge von 0,50 m darf dabei nicht unterschritten werden, -
die einzusetzenden Zusatzanker die Ausbaustützkräfte der zu substituierenden Ausbauteile
nachweislich ersetzen.
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