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Standsicherheitsnachweis für Sonderfälle
Sonderfälle sind Ausbauformen, die keine physikalisch aussagefähige Ausbauberechnung
ermöglichen (ggf. Strebendstellung, Durchfahren eines nicht verfüllten Grubenbaus) oder
für die der rechnerische Nachweis nicht geführt werden kann.Grundsatz
Der zu ankernde Grubenausbau ist hinsichtlich folgender Punkte zu untersuchen:
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Geologisch-geotechnische Beschaffenheit (z. B. Gebirgsschichtenaufbau, Gesteins-
druckfestigkeit, Gesteinsspaltzugfestigkeit, Ablöseflächen, Bankigkeit, Klüftigkeit,
Störungen) -
Gebirgsmechanische Einflussgrößen (z. B. Abbaukanten, Restpfeiler)
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Beanspruchung des Grubenbaus (z. B. Mehrfachnutzung im Vor- oder Rückbau)
Bewertung
Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
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Die geologisch-geotechnische Bewertung muss den Einsatz von Ankerausbau zulassen.
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Statt einer Ausbauberechnung ist eine messtechnische Überwachung vorzusehen, die
sicherstellt, dass ein Versagen des Ankerausbaus rechtzeitig erkannt und die Standsicherheit
des Grubenbaus - erforderlichenfalls durch Zusatz- oder Ersatzmaßnahmen - sichergestellt
werden kann.
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