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10.04.2006
84.12.8-2004-1Anerkennung von Fachstellen
A 5.4
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen (außer Düren)
Anerkennung als sachverständige Stelle gemäß § 10 Abs. 4 Satz 5, § 11 Abs. 4 Satz 6 und
§ 12 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten (Gesundheits-
schutz-Bergverordnung-GesBergV) vom 31.Juli 1991 in der geltenden Fassung für die
Durchführung und Auswertung von Staubmessungen oder Probenahmen im untertägigen
Bergbau sowie von Lärmmessungen und Vibrationsmessungen und deren Auswertung.Das Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz hat mit Verfügung vom
02.06.2004 - I 703/3/04-4 die Abteilung Arbeits- und Umweltschutz Saar (BA S4) der
Deutschen Steinkohle AG, Trierer Str. 4, 66111 Saarbrücken gemäß § 10 Abs. 4 Satz 5,
§ 11 Abs. 4 Satz 6 und § 12 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zum gesundheitlichen Schutz
der Beschäftigten (Gesundheitsschutz-Bergverordnung-GesBergV) vom 31.Juli 1991 in
der geltenden Fassung für die Durchführung und Auswertung von Staubmessungen oder
Probenahmen im untertägigen Bergbau sowie von Lärmmessungen und Vibrationsmessungen
und deren Auswertung anerkannt. Diese Anerkennung gilt auch im Bereich der Bergaufsicht
der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW.Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Im AuftragK i r c h n e r