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18.10.1989
84.12.31-6-5Sachverständige für Lasergeräte
A 5.4
Stand: 31.08.2005
Verzeichnis der Sachverständigendie von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie
auf Grund des Abschnitts 2.2 der Richtlinien für Lasergeräte
vom 17.3.1993 - 12.31.3-1-6 - (SBl.A2.4) anerkannt worden sind
- Geschäftszeichen: 84.12.31-6-5 -Erläuterungen
Als Fachstelle für den Nachweis der Einhaltung der in Abschnitt 2.1 der Richtlinien für Lasergeräte
angegebenen Leistungsgrenzen bei der Neubeschaffung und nach Reparatur von Lasergeräten ist
die Fachstelle für Lasergeräte sowie Kalibrierstelle des Deutschen Kalibrier-Dienstes (DKD)
anerkannt. Der Nachweis der Einhaltung der Leistungsgrenzen kann auch durch durch ein
Meßprotokoll der Herstellerfirma erbracht werden (s. hierzu auch Rundverfügung vom 17.3.1993
- 12.31.3-1-6 - ESB A 2.4).Außerdem wurden für den Nachweis der Einhaltung der Leistungsgrenzen nach einer Reparatur
von Lasergeräten folgende Sachverständige anerkannt.Lfd. Nr.
Sachverständiger
Dienststelle/Firma
Datum und Geschäftszeichen
der Anerkennung:1
Schlecht, Karl-Julius
Dipl.-Ing.RWTÜV Systems GmbH
20.09.1989
12.31-6-52
Guse, Hanno
Dipl.-Ing.wie lfd.Nr.1
09.12.1991
12.31-6-5