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    18.10.1989

    84.12.31-6-5

    Sachverständige für Lasergeräte

    A 5.4

     

    Stand: 31.08.2005


    Verzeichnis der Sachverständigen

    die von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie
    auf Grund des Abschnitts 2.2 der Richtlinien für Lasergeräte
    vom 17.3.1993 - 12.31.3-1-6 - (SBl.A2.4) anerkannt worden sind

    - Geschäftszeichen: 84.12.31-6-5 -

     

    Erläuterungen

    Als Fachstelle für den Nachweis der Einhaltung der in Abschnitt 2.1 der Richtlinien für Lasergeräte angegebenen Leistungsgrenzen bei der Neubeschaffung und nach Reparatur von Lasergeräten ist die Fachstelle für Lasergeräte sowie Kalibrierstelle des Deutschen Kalibrier-Dienstes (DKD) anerkannt. Der Nachweis der Einhaltung der Leistungsgrenzen kann auch durch durch ein Meßprotokoll der Herstellerfirma erbracht werden (s. hierzu auch Rundverfügung vom 17.3.1993 - 12.31.3-1-6 - ESB A 2.4).

    Außerdem wurden für den Nachweis der Einhaltung der Leistungsgrenzen nach einer Reparatur von Lasergeräten folgende Sachverständige anerkannt.

    Lfd. Nr.

    Sachverständiger

    Dienststelle/Firma

    Datum und Geschäftszeichen
    der Anerkennung:

    1

    Schlecht, Karl-Julius
    Dipl.-Ing.

    RWTÜV Systems GmbH

    20.09.1989
    12.31-6-5

    2

    Guse, Hanno
    Dipl.-Ing.

    wie lfd.Nr.1

    09.12.1991
    12.31-6-5