• Anlage 5

    Plan für die Ausbildung von fachkundigen Personen (Wettermessgerätewarten)

    1. Ortsfeste wettertechnische Messeinrichtungen

    Voraussetzung für die Teilnahme an Grund- und Ergänzungslehrgängen ist die Ausbildung
    zum Wettermesstruppmann.

    Für wettertechnische Messgeräte auf Fahrzeugen unter Tage, an Gasabsaugeanlagen und
    Hauptlüfteranlagen über Tage ist alternativ wenigstens eine abgeschlossene technische
    Berufsausbildung erforderlich.

    Die Ausbildung besteht aus Grundlehrgang1 *) (Mindestdauer: 3 Tage) und Ergänzungs-
    lehrgänge 1 *) (Mindestdauer: 1 Tag) mit den im Betrieb vorhandenen Messgerätetypen.

    Grundlehrgang 1

    Lehrgangsinhalte:

    • anzuwendendes behördliches Regelwerk,
    • Begriffe der Messtechnik,
    • Messverfahren von Gasmessgeräten sowie betriebliche und umgebungsbedingte
      Einflüsse auf die Messgeräte,
    • Messverfahren für Strömungsgeschwindigkeit, Volumenstrom, Druck und Temperatur
      sowie betriebliche und umgebungsbedingte Einflüsse auf die Messgeräte,
    • Messdatenübertragung und Registrierung,
    • Auslösung von Warnsignalen und Abschaltungen,
    • Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
    • schriftliche Abschlussprüfung und Abschlussbesprechung.

    Ergänzungslehrgänge 1

    Lehrgangsinhalte:

    • Aufbau und technische Eigenschaften der Messgeräte,
    • Besonderheiten,
    • Zubehör und Prüfmittel,
    • Einstellung von Parametern,
    • Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
    • praktische Übungen,
    • praktische Abschlussprüfung.

    *) Im Einzelfall kann die Zeitdauer von der Ausbildungsstelle angepasst werden.

    2. Tragbare wettertechnische Messgeräte in der Lampenstube über Tage

    Voraussetzung für die Teilnahme an Grund- und Ergänzungslehrgängen 2 ist eine
    abgeschlossene Berufsausbildung.

    Die Ausbildung besteht aus Grundlehrgang 2 (Mindestdauer: 2 Tage) und
    Ergänzungslehrgänge 2 (Mindestdauer: 1 Tag) mit den im Betrieb vorhandenen
    Messgerätetypen.

    Grundlehrgang 2

    Lehrgangsinhalte:

    • anzuwendendes behördliches Regelwerk,
    • Begriffe der Messtechnik,
    • Messverfahren von Gasmessgeräten
    • Messverfahren für Strömungsgeschwindigkeit, Volumenstrom, Druck
      und Temperatur,
    • Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
    • schriftliche Abschlussprüfung und Abschlussbesprechung.

    Ergänzungslehrgänge 2

    Lehrgangsinhalte:

    • Aufbau und technische Eigenschaften der Messgeräte,
    • Besonderheiten,
    • Zubehör und Prüfmittel,
    • Einstellung von Parametern,
    • Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
    • praktische Übungen,
    • praktische Abschlussprüfung.

    3. Nachschulung

    Mindestens 1x jährlich und bei besonderem Bedarf hat ein Erfahrungsaustausch
    zwischen den Wettermessgerätewarten und Wettermessgerätesteigern zu erfolgen.