- Anlage 5
Plan für die Ausbildung von fachkundigen Personen (Wettermessgerätewarten)
1. Ortsfeste wettertechnische Messeinrichtungen
Voraussetzung für die Teilnahme an Grund- und Ergänzungslehrgängen ist die Ausbildung
zum Wettermesstruppmann.Für wettertechnische Messgeräte auf Fahrzeugen unter Tage, an Gasabsaugeanlagen und
Hauptlüfteranlagen über Tage ist alternativ wenigstens eine abgeschlossene technische
Berufsausbildung erforderlich.Die Ausbildung besteht aus Grundlehrgang1 *) (Mindestdauer: 3 Tage) und Ergänzungs-
lehrgänge 1 *) (Mindestdauer: 1 Tag) mit den im Betrieb vorhandenen Messgerätetypen.Grundlehrgang 1
Lehrgangsinhalte:
- anzuwendendes behördliches Regelwerk,
- Begriffe der Messtechnik,
- Messverfahren von Gasmessgeräten sowie betriebliche und umgebungsbedingte
Einflüsse auf die Messgeräte, - Messverfahren für Strömungsgeschwindigkeit, Volumenstrom, Druck und Temperatur
sowie betriebliche und umgebungsbedingte Einflüsse auf die Messgeräte, - Messdatenübertragung und Registrierung,
- Auslösung von Warnsignalen und Abschaltungen,
- Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
- schriftliche Abschlussprüfung und Abschlussbesprechung.
Ergänzungslehrgänge 1
Lehrgangsinhalte:
- Aufbau und technische Eigenschaften der Messgeräte,
- Besonderheiten,
- Zubehör und Prüfmittel,
- Einstellung von Parametern,
- Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
- praktische Übungen,
- praktische Abschlussprüfung.
*) Im Einzelfall kann die Zeitdauer von der Ausbildungsstelle angepasst werden.
2. Tragbare wettertechnische Messgeräte in der Lampenstube über Tage
Voraussetzung für die Teilnahme an Grund- und Ergänzungslehrgängen 2 ist eine
abgeschlossene Berufsausbildung.Die Ausbildung besteht aus Grundlehrgang 2 (Mindestdauer: 2 Tage) und
Ergänzungslehrgänge 2 (Mindestdauer: 1 Tag) mit den im Betrieb vorhandenen
Messgerätetypen.Grundlehrgang 2
Lehrgangsinhalte:
- anzuwendendes behördliches Regelwerk,
- Begriffe der Messtechnik,
- Messverfahren von Gasmessgeräten
- Messverfahren für Strömungsgeschwindigkeit, Volumenstrom, Druck
und Temperatur, - Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
- schriftliche Abschlussprüfung und Abschlussbesprechung.
Ergänzungslehrgänge 2
Lehrgangsinhalte:
- Aufbau und technische Eigenschaften der Messgeräte,
- Besonderheiten,
- Zubehör und Prüfmittel,
- Einstellung von Parametern,
- Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
- praktische Übungen,
- praktische Abschlussprüfung.
3. Nachschulung
Mindestens 1x jährlich und bei besonderem Bedarf hat ein Erfahrungsaustausch
zwischen den Wettermessgerätewarten und Wettermessgerätesteigern zu erfolgen.