• Anlage 1

    Tabelle

    der Termine und Fristen

    für die Prüfungen

    wettertechnischer Messeinrichtungen

    Von den Prüfungen I am Einsatzort nach Spalte 3 der Tabelle sind mindestens
    40 % von der Prüfstelle für Grubenbewetterung durchzuführen.

    Tabellenübersicht

    1. Gasmesseinrichtungen

    2. Messeinrichtungen für Strömung, Volumenstrom und Druck

    3. Druck- und Volumenstrommesseinrichtungen an Haupt- und Zusatzlüftern

    4. Temperatur- und Klimamessgeräte

    5. Prüfröhrchenmessgeräte

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    Anlage 1 - Tabelle 1

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    Anlage 1 - Tabelle 2