• Anlage 4

    Plan für die Ausbildung von fachkundigen verantwortlichen Personen
    (Wettermessgerätesteigern)

    1. Ortsfeste wettertechnische Messeinrichtungen

    Voraussetzung für die Teilnahme an Grund- und Ergänzungslehrgängen ist die
    Ausbildung zum Wettersteiger.

    Für wettertechnische Messgeräte auf Fahrzeugen unter Tage, an Gasabsauge-
    anlagen und Hauptlüfteranlagen über Tage ist alternativ wenigstens die Bestellung
    als technische verantwortliche Person mit einer Ausbildung als Wettermess-
    truppmann erforderlich.

    Die Ausbildung besteht aus Grundlehrgang1 *) (Mindestdauer: 3 Tage) und
    Ergänzungslehrgänge 1 *) (Mindestdauer: 1 Tag) mit den im Betrieb vorhandenen
    Messgerätetypen.

    Grundlehrgang 1

    Lehrgangsinhalte:

    • anzuwendendes behördliches Regelwerk sowie EU-Richtlinien und Normen,
    • Begriffe der Messtechnik,
    • Messverfahren von Gasmessgeräten sowie betriebliche und umgebungsbedingte
      Einflüsse auf die Messgeräte,
    • Messverfahren für Strömungsgeschwindigkeit, Volumenstrom, Druck und
      Temperatur sowie betriebliche und umgebungsbedingte Einflüsse auf die Messgeräte,
    • Messdatenübertragung und Registrierung,
    • Auslösung von Warnsignalen und Abschaltungen,
    • Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
    • schriftliche Abschlussprüfung und Abschlussbesprechung.

    *) Im Einzelfall kann die Zeitdauer von der Ausbildungsstelle angepasst werden.

    Ergänzungslehrgänge 1

    Lehrgangsinhalte:

    • Aufbau und technische Eigenschaften der Messgeräte,
    • Besonderheiten,
    • Zubehör und Prüfmittel,
    • Einstellung von Parametern,
    • Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
    • praktische Übungen,
    • praktische Abschlussprüfung.

    2. Tragbare wettertechnische Messgeräte in der Lampenstube über Tage

    Voraussetzung für die Teilnahme an Grund- und Ergänzungslehrgängen 2 ist die
    Bestellung als technische verantwortliche Person.

    Die Ausbildung besteht aus Grundlehrgang 2 (Mindestdauer: 2 Tage) und Ergänzungs-
    lehrgänge 2 (Mindestdauer: 1 Tag) mit den im Betrieb vorhandenen Messgerätetypen.

    Grundlehrgang 2

    Lehrgangsinhalte:

    • anzuwendendes behördliches Regelwerk sowie EU-Richtlinien und Normen,
    • Begriffe der Messtechnik,
    • Messverfahren von Gasmessgeräten sowie betriebliche und umgebungsbedingte
      Einflüsse auf die Messgeräte,
    • Messverfahren für Strömungsgeschwindigkeit, Volumenstrom, Druck und
      Temperatur sowie betriebliche und umgebungsbedingte Einflüsse auf die Messgeräte,
    • Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
    • schriftliche Abschlussprüfung und Abschlussbesprechung.

    Ergänzungslehrgänge 2

    Lehrgangsinhalte:

    • Aufbau und technische Eigenschaften der Messgeräte,
    • Besonderheiten,
    • Zubehör und Prüfmittel,
    • Einstellung von Parametern,
    • Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
    • praktische Übungen,
    • praktische Abschlussprüfung.

    3. Nachschulung

    Mindestens 1x jährlich und bei besonderem Bedarf hat ein Erfahrungsaustausch
    zwischen den Wettermessgerätesteigern und einem zuständigen anerkannten
    Sachverständigen zu erfolgen.