-
83.17.8-2002-9
25.09.2002
Sprengschwaden-Richtlinien
A 2.13
An die Bergämter des Landes NRW - ausgenommen Düren -
Sprengschwaden-Richtlinien
Die Grenzwerte u.a. für CO und NO2 sind gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und
zugehöriger Technischer Regeln Gefahrstoffe (TRGS) in der Vergangenheit herabgesetzt worden.
Da die vorgenannten Gase insbesondere bei der detonativen Umsetzung von Sprengstoffen erzeugt
werden, war nunmehr eine entsprechende Anpassung der Sprengschwaden-Richtlinien erforderlich.Die in den Richtlinien genannten Maßnahmen und Grenzwerte, mit denen eine Gefährdung von
Personen durch Sprengschwaden vermieden wird, beruhen im Wesentlichen auf den Ergebnissen
zahlreicher Untertage-Messungen im Abwetterbereich von Sprengbetrieben. Abweichungen von
den Anforderungen sind möglich, sofern durch Messungen einer anerkannten Fachstelle oder von
besonders unterwiesenen fachkundigen Personen nachgewiesen wird, dass eine Gefährdung von
Personen im Abwetterbereich von Sprengbetrieben nicht zu besorgen ist. Dabei gelten als fach-
kundige, besonders unterwiesene Personen insbesondere die Mitarbeiter der Abteilung
Betrieblicher Arbeitsschutz (BA) der Deutschen Steinkohle AG (DSK).Ich bitte, die nachstehenden Sprengschwaden-Richtlinien betriebsplanmäßig umzusetzen und mir
über Besonderheiten sicherheitlicher Art unverzüglich zu berichten.Die Rundverfügung vom 28.06.1978 -17.8-3-1- wird hiermit aufgehoben.
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRWIm Auftrag:
Michael Kirchner
Richtlinien
der Bezirksregierung Arnsberg
zum Schutz gegen schädliche Einwirkungen von Sprengschwaden
(Sprengschwaden-Richtlinien)
vom 25.09.20021. Geltungsbereich
Diese Richtlinien sind bei Regelungen über die Durchführung von Sprengarbeiten unter Tage
zugrunde zu legen. Entsprechend ihrem Schutzziel ergänzen sie die einschlägigen Bestimmungen
der ABBergV und zugehöriger Verwaltungsanweisungen.2. Gefährlichkeit der Sprengschwaden
2.1. Allgemeines
Die bei der detonativen Umsetzung von Sprengstoffen entstehenden Schwaden enthalten neben
sonstigen Bestandteilen schädliche Gase. Ihr Anteil in den Schwaden kann je nach Sprengstoffart
und Umsetzungsbedingungen in gewissen Grenzen schwanken. Ihre Wirkung auf den Menschen
hängt von ihrer Konzentration und ihrer Einwirkungszeit ab.2.2. Schädliche Gase
Die im Bergbau verwendeten Sprengstoffe entwickeln bei ihrer Umsetzung neben Wasserdampf
im wesentlichen Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und nitrose Gase (Stickstoffoxide).2.2.1. Kohlendioxid
Kohlendioxid (CO2) tritt in den Sprengschwaden in größerer Menge auf, jedoch kann es infolge
seiner vergleichsweise geringen Giftigkeit im allgemeinen vernachlässigt werden.2.2.2. Kohlenmonoxid
Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb- und geruchloses Gas. Es verursacht beim Menschen Sauerstoff-
mangel im Blut, wodurch Kopfschmerzen, Schwindel, Schwächeerscheinungen, Ohrensausen,
Herzklopfen, erhöhte Pulsfrequenz, Blutdruckänderungen, Kurzatmigkeit, Erbrechen, Zustand
der Berauschtheit, Verlust der Entschlusskraft und schließlich Bewusstlosigkeit auftreten können.
Der Tod wird zumeist durch Atemlähmung verursacht. Der Grenzwert der TRGS 900 liegt für
CO bei einem achtstündigen Mittelwert bei 30 ppm.2.2.3. Nitrose Gase
Unter Berücksichtigung der im Bergbau verwendeten Sprengstoffe ist eine Gefährdung durch
nitrose Gase zu erwarten. Nitrose Gase sind ein Gemisch von Stickstoffoxiden. In Sprengschwaden
bestehen sie im wesentlichen aus dem farblosen Stickstoffmonoxid (NO) und dem braunroten
Stickstoffdioxid (NO2), zusammen als NOx bezeichnet. Stickstoffdioxid hat einen charakteristischen
Geruch. Bei höheren Konzentrationen wird die Farbe des NO2 deutlich sichtbar. Vergiftungs-
erscheinungen sind überwiegend der Einwirkung von NO2 zuzuschreiben.Der Grenzwert nach TRGS 900 liegt bei NO2 bei 5 ppm. Die erste Wirkung, die verhältnismäßig
schnell eintritt, ist durch eine vorübergehende Reizung der Atemwege (Husten und Kratzen im Rachen),
sowie durch Schwindel und Kopfschmerzen gekennzeichnet. In frischen Wettern reduzieren sich diese
Erscheinungen meist nach etwa 30 Minuten. Während einer Latenzperiode - im Mittel von 6-8 Stunden,
in seltenen Fällen auch mehr als 24 Stunden - werden kaum Vergiftungssymptome wahrgenommen.
Das eingeatmete NO2 bildet mit der Feuchtigkeit in den Atemwegen Salpetersäure bzw. salpetrige
Säure, die zu Verätzung der Bronchien und des Lungengewebes und damit zu erhöhtem Atemwegs-
widerstand und zum Lungenödem führt, woraus sich die Symptome des nun eintretenden Vergiftungs-
stadiums ergeben: Erneuter Hustenreiz, Schmerzen unter dem Brustbein, Angst- und Erstickungsgefühl,
grau-blaue Hautfarbe, Pulsbeschleunigung, Auswurf und schließlich Bewusstlosigkeit. In schweren
Fällen kann es auch ohne Latenzzeit zu schnellem tödlichem Ausgang kommen.2.3. Sonstige Bestandteile
Sprengschwaden enthalten meist viel Staub, von dem ein relativ hoher Anteil lungengängig ist.
Der Staub bestimmt weitgehend den visuellen Eindruck der Dichte der Sprengschwadenwolke,
ist jedoch kein Maß für ihren Gehalt an schädlichen Gasen. Durch Einwirkung von Spreng-
schwaden können auch Beschwerden auftreten, die nicht auf schädliche Gase sondern auf nicht
umgesetzte Sprengstoffkomponenten zurückzuführen sind. Die Sprengschwaden enthalten z.B.
gelegentlich Spuren von Sprengöl (Nitroglyzerin bzw. Nitroglykol). Werden diese durch die
Atmungsorgane oder durch die Haut aufgenommen, so kann es zu intensiven, u.U. langanhalt-
enden Kopfschmerzen kommen.3. Verhütung von Schwadenkonzentrationen
3.1. Sprengstoffbelastung und Gefahrengrad
Die Gefährlichkeit der Sprengschwadenwolke hängt zunächst überwiegend von Menge und Art
des Sprengstoffs und von der Größe des Raumes ab, der unmittelbar bei der Sprengung von
Sprengschwaden durchsetzt wird. Des weiteren muss zwischen durchgehend und sonder-
bewetterten Grubenbauen unterschieden werden.Im Nichtkohlenbergbau gelten grundsätzlich die gleichen Überlegungen wie im Steinkohlenbergbau.
Dies gilt vor allem bezüglich des Zusammenhangs zwischen Sprengstoffverbrauch an einer Sprengstelle
und der Schwadenmenge.Bei geringer Luftfeuchte (z.B. im Salzbergbau) muss allerdings mit länger anhaltenden höheren
Konzentrationen an NO2 gerechnet werden, da der feuchtigkeitsbedingte Abbau von NO2 weitgehend
unterbleibt. Zusätzlich können in Abhängigkeit von den zu sprengenden Gesteinen und den Sprengstoffen
noch weitere schädliche Gase in den Sprengschwaden auftreten (z.B. im Erzbergbau).3.2. Maßnahmen
3.2.1. Allgemeines
Zur Verhütung von Schwadenunfällen ist anzustreben, Menschen der Einwirkung von Sprengschwaden
nicht auszusetzen, d.h. sie sollten sich während der Sprengung in Grubenbauen aufhalten, die nicht
von Sprengschwaden bestrichen werden.Im Nichtkohlenbergbau sollte daher, wo immer es möglich ist, die regelmäßige Sprengarbeit an das
Schichtende gelegt werden.Sofern ein Aufenthalt in von Sprengschwaden belasteten Grubenbauen nicht zu vermeiden ist, sollte
während des Durchzugs der Sprengschwaden tiefes Durchatmen und damit auch jede körperliche
Anstrengung unterbleiben. Um die Einwirkzeit nicht unnötig zuverlängern, ist es unbedingt zu vermeiden,
sich in Wetterrichtung in der Sprengschwadenwolke fortzubewegen.Bei Verdacht einer Sprengschwadenvergiftung ist der Betroffene unverzüglich einem Arzt zuzuführen.
Auf eine ruhige Lagerung des Betroffenen beim Transport ist zu achten.3.2.2. Aufenthalt von Personen im Abwetterweg von Sprengstellen
3.2.2.1. Absperrung der Sprengstelle
Soweit sich Personen im Abwetterweg von Sprengstellen aufhalten müssen, ist dieser zu räumen und
abzusperren; dabei ist ein Sicherheitsabstand von min. 200 m von der Sprengstelle einzuhalten. Um
die Einwirkung von Sprengschwaden auf ein Minimum zu reduzieren, ist an den abwetterseitigen
Absperrungen für eine Fremdbelüftung Sorge zu tragen (z.B. Luftatemspender, Schwadenzelt).
Bei der Verwendung von Gesteinssprengstoffen ist abwetterseitig der Einsatz einer querschnittüber-
deckenden Wasserwand erforderlich .3.2.2.2. Sprengarbeit unter Sonderbewetterung
In sonderbewetterten Grubenbauen darf die eingesetzte Sprengstoffmenge, bezogen auf den lichten
Streckenquerschnitt, 6 kg/m2 nicht überschreiten. Dabei ist zu beachten, dass eine Wettergesch-
windigkeit von 0,5 m/s nicht unterschritten wird.Bei Beschädigung der Sonderbewetterungseinrichtungen sowie bei der Auffahrung stärker
ansteigender Grubenbaue ist mit verzögertem Schwadenabzug zu rechnen.3.2.2.3. Sprengarbeit bei durchgehender Bewetterung
In durchgehend bewetterten Grubenbauen ist der Einsatz von Wettersprengstoff auf max. 50 kg
je Zündgang und der von Gesteinssprengstoff auf max. 25 kg je Zündgang zu beschränken.3.3 Abweichungen
Abweichungen von den Abschnitten 3.2.2.1 bis 3.2.3.3 können für einzelne Betriebspunkte vom
Bergamt genehmigt werden, sofern durch entsprechende Schwadenmessungen und /oder veränderte
Absperrmaßnahmen eine ausreichende Sicherheit der im Abwetterbereich beschäftigten Personen
nachgewiesen wird.4. Durchführung der Messungen
Erforderliche Messungen über die Zusammensetzung der Sprengschwaden sind von einer hierfür
anerkannten Fachstelle oder von fachkundigen Personen, die hierfür besonders unterwiesen worden
sind, durchzuführen.5. Sonstiges
Jede Sprengschwadenvergiftung ist dem Bergamt unverzüglich zu melden. Weitere Sprengungen
in dem betroffenen Betriebspunkt bedürfen der Zustimmung des Bergamts.Hinweise
- Für die Exposition von Personen in Sprengschwaden im Abwetterbereich von Sprengbetrieben
bedarf es aufgrund der Überschreitung der Kurzzeitwerte für CO gemäß TRGS 900 einer
Ausnahmebewilligung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 GefStoffV, die beim zuständigen Bergamt zu
beantragen ist (vergl. Rundverfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 09.07.2002
- 84.12.22.44-2002-2 -). - Eine Ausnahmebewilligung für die Überschreitung des Grenzwertes für NO2 von 5 ppm ist
nicht möglich. Durch untertägige Messungen wurde jedoch nachgewiesen, dass der Grenzwert
für NO2, welches bei der detonativen Umsetzung von Gesteinssprengstoffen erzeugt wird,
sicher eingehalten werden kann, wenn eine Wasserwand gem. Abschnitt 3.2.2.1 eingesetzt
wird, da das Wasser mit dem NO2 chemisch reagiert. Die Wirkung der Wasserwand kann
dabei durch Verwendung von Luft-Wasser-Düsen weiter optimiert werden.
- Für die Exposition von Personen in Sprengschwaden im Abwetterbereich von Sprengbetrieben