• 23.11.2006

    83.17.15-2006-2

    Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb
    von übertägigen Sprengmittellagern

    A 2.13

    An die Bergämter des Landes NRW

    Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von übertägigen Sprengmittellagern

    Der Länderausschuss Bergbau hat in der 128. Sitzung u. a. die o. a. Richtlinien des
    Arbeitskreises Sprengwesen zustimmend zur Kenntnis genommen und den Ländern
    ihre Einführung empfohlen.

    Anlass für die Aktualisierung der Richtlinien waren insbesondere die zwischenzeitlichen
    Novellierungen des Sprengstoffgesetzes sowie der 1. und 2. Verordnung zum Spreng-
    stoffgesetz, die eine Überarbeitung der von den Bergbehörden der Länder angewendeten
    Richtlinien erforderlich machte.

    Des Weiteren wurden insbesondere die aktuellen Normen bezüglich des Schutzes gegen
    Einbruch eingearbeitet, die bei neu zu errichtenden Lagern und bei wesentlichen Änderungen
    zur Anwendung kommen sollen.

    Schließlich wurden in der Anlage 4 die Fristen für die Höchstlagerzeiten von Sprengstoffen
    nunmehr eindeutig formuliert.

    Ich bitte, die beigefügten Richtlinien betriebsplanmäßig umzusetzen.

    Diese Richtlinien ersetzen die „Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von übertägigen
    Sprengmittellagern im Bereich der Bergaufsicht“ vom 20.5.1981 - 17.15-2-18 – (Elektronisches
    Sammelblatt A 2.13), die hiermit aufgehoben werden.

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW

    Im Auftrag:

    K i r c h n e r