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23.11.2006
83.17.15-2006-2Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb
von übertägigen SprengmittellagernA 2.13
An die Bergämter des Landes NRW
Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von übertägigen Sprengmittellagern
Der Länderausschuss Bergbau hat in der 128. Sitzung u. a. die o. a. Richtlinien des
Arbeitskreises Sprengwesen zustimmend zur Kenntnis genommen und den Ländern
ihre Einführung empfohlen.Anlass für die Aktualisierung der Richtlinien waren insbesondere die zwischenzeitlichen
Novellierungen des Sprengstoffgesetzes sowie der 1. und 2. Verordnung zum Spreng-
stoffgesetz, die eine Überarbeitung der von den Bergbehörden der Länder angewendeten
Richtlinien erforderlich machte.Des Weiteren wurden insbesondere die aktuellen Normen bezüglich des Schutzes gegen
Einbruch eingearbeitet, die bei neu zu errichtenden Lagern und bei wesentlichen Änderungen
zur Anwendung kommen sollen.Schließlich wurden in der Anlage 4 die Fristen für die Höchstlagerzeiten von Sprengstoffen
nunmehr eindeutig formuliert.Ich bitte, die beigefügten Richtlinien betriebsplanmäßig umzusetzen.
Diese Richtlinien ersetzen die „Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von übertägigen
Sprengmittellagern im Bereich der Bergaufsicht“ vom 20.5.1981 - 17.15-2-18 – (Elektronisches
Sammelblatt A 2.13), die hiermit aufgehoben werden.Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRWIm Auftrag:
K i r c h n e r