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22.06.2005
83.17.15-2005-1Sprengmittelbeseitigungs-Richtlinien
A 2.13
An die Bergämter des Landes NRW
Neufassung der Richtlinien für die Beseitigung unbrauchbar gewordener Sprengstoffe
und Zündmittel (Sprengmittelbeseitigungs-Richtlinien)Richtlinien des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen für das Beseitigen unbrauchbar
gewordener Sprengstoffe und Zündmittel (Sprengmittelbeseitigungs-Richtlinien) vom
1.2.1993 –17.15-3-15-
Auf Empfehlung des Länderausschusses Bergbau werden hiermit die aktualisierten „Richtlinien
für die Beseitigung unbrauchbar gewordener Sprengstoffe und Zündmittel“ im Zuständigkeitsbereich
der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW eingeführt.Diese Richtlinien wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vertreter der Bergbehörden der Länder und
der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung unter Anpassung an den Stand der Technik
und die betrieblichen Gegebenheiten erarbeitet.
Zu den neuen Richtlinien werden noch die folgenden Hinweise gegeben:• Das bisherige mögliche Beseitigen von unbrauchbar gewordenen Sprengstoffen durch Verbrennen
wurde aus Gründen des Umweltschutzes und der Sicherheit gestrichen.• Festlegungen zur Beseitigung von unbrauchbar gewordenen Pulverzündern sind nicht mehr
notwendig, da diese im Bergbau keine weitere Anwendung finden.Ich bitte die Änderungen nach Maßgabe der überarbeiteten Richtlinien im Betriebsplanverfahren
zur Geltung zu bringen.Die bisherigen Richtlinien für die Beseitigung unbrauchbar gewordener Sprengstoffe und Zündmittel
(Sprengmittelbeseitigungs-Richtlinien) vom 01.02.1993 –17.15-3-15-, SBl. A 2.13 werden hiermit
aufgehoben.Bezirksregierung Arnsberg
Im Auftrag:K i r c h n e r