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28.03.2002
83.16.22.3-1-7
Personenbeförderung mit Gurtförderern
Betriebsempfehlung Nr.17A 2.12
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen (ausgenommen Bergamt Düren)
Personenbeförderung mit Gurtförderern
Überarbeitete Betriebsempfehlung Nr. 17 "Empfehlungen für die Einrichtung von Gurtförderern
zur PersonenbeförderungVerfügung vom 13.09.1985 - 16.22.3-1-1
Anlagen: 1 CD*Hiermit wird Ihnen die Betriebsempfehlung Nr. 17 "Empfehlungen für die Einrichtung von
Gurtförderern zur Personenbeförderung" (E 17), die gemeinsam mit Vertretern der DSK und
der Bergbauberufsgenossenschaft überarbeitet und den geänderten Vorschriften sowie dem
Stand der Technik angepasst wurde, in Form einer CD übersandt. Die Bergwerke der DSK
haben die überarbeitete Betriebsempfehlung bereits von der Hauptverwaltung erhalten, mit
der Weisung, diese ab sofort anzuwenden.Bei der Überarbeitung wurde insbesondere die Bandfahrung mit einer Geschwindigkeit
> 2,5 m/s sowie der berührungsloser Überfahrschutz zur Absicherung von Gefahrstellen
berücksichtigt.Genehmigungen nach § 43 Abs. 1 BVOSt für die Errichtung und den Betrieb von Gurtförderern
für die Personenbeförderung mit Geschwindigkeiten bis zu 3,2 m/s sind künftig nur zu erteilen,
wenn die Gurtförderer entsprechend der aktuellen Betriebsempfehlung Nr. 17 errichtet und
betrieben werden.Jeder Antrag nach § 43 Abs. 1 BVOSt, der eine Abweichung von der E 17 beinhaltet, ist der
Abteilung 8 der Bezirksregierung Arnsberg vor Erteilung der Genehmigung zur Kenntnis zu
geben.Sie werden gebeten, der Abteilung 8 der Bezirksregierung Arnsberg bis spätestens zum 01.06.
eines jeden Jahres, beginnend 2002, über die Anzahl und Einsatzorte der Gurtförderer, die zum
Stichtag 01.04. auf den einzelnen Bergwerken mit Geschwindigkeiten > 2,5 m/s zur Personen-
beförderung betrieben werden, zu berichten.Des weiteren wird gebeten, über bemerkenswerte Vorfälle, auch wenn diese nicht zu Unfällen
geführt haben, sowie über Fehler und Mängel, die für Änderungen oder Ergänzungen der
Empfehlungen von Bedeutung sein können, unverzüglich zu berichten.Die Rundverfügung vom 13.09.1985 - 16.22.3-1-1 (SBl. A 2.12) wird hiermit aufgehoben.
Dortmund, den 28.März .2002
Bezirskregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie
in Nordrhein-Westfalen
Im AuftragE k h a r t M a a t z
*Anmerkung: Die CD wurde bereits vorab an die Bergämter übersandt. Im Bedarfsfall kann die
Betriebsempfehlung E 17 als pfd-Datei bei dem Dezernat 83 der Bezirksregierung Arnsberg
angefordert werden.