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08.06.1976
16.12-5-1
Bauvorschriften für Dieselkatzen
A 2.12
(A 2.11)An die Bergämter des Landes NW
Betr.: Anforderungen an die Bauart von Zugkatzen mit Eigenantrieb durch Dieselmotoren (Dieselkatzen)
für Einschienenhängebahnen
Die Rundverfügung des Landesoberbergamts vom 8.6.1976 - 16.12-5-1 - mit Anforderungen an
die Bauart von Zugkatzen mit Eigenantrieb durch Dieselmotoren (Dieselkatzen) für Einschienen-
hängebahnen ist abgedruckt unter der Gliederungs-Nr. A 2.11.