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14.12.2005
83.16.91-2004-1Einschienenhängebahn -Richtlinien
A 2.12
(A 2.11)An die Bergämter des Landes NW
Betr.: Einschienenhängebahn-Richtlinien
Die Rundverfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 14.12.2005 – 83.16.91-2004-1
mit Richtlinien für Einschienenhängebahnen (EHB) mit Batterie- und Dieselkatzen im
Untertagebetrieb von Steinkohlenbergwerken ist abgedruckt unter der Gliederungs-Nr. A 2.11.