• 14.12.2005

    83.16.91-2004-1

    Einschienenhängebahn -Richtlinien

    A 2.12
    (A 2.11)

    An die Bergämter des Landes NW

    Betr.: Einschienenhängebahn-Richtlinien

    Die Rundverfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 14.12.2005 – 83.16.91-2004-1
    mit Richtlinien für Einschienenhängebahnen (EHB) mit Batterie- und Dieselkatzen im
    Untertagebetrieb von Steinkohlenbergwerken ist abgedruckt unter der Gliederungs-Nr. A 2.11.