-
14.03.1985
24.6-1-15Sachverständige für Lüfteranlagen
A 5.8
Stand: 01.10.2007
Verzeichnis der Sachverständigen,
die vom Landesoberbergamt NRW auf Grund der Rundverfügung
vom 22.3.1974 - 18.31.1 I 3 (SBl. A 2.8) anerkannt worden sind
- Geschäftszeichen 24.6-1-15 -Erläuterungen
Für Untersuchungen der Lüfteranlagen (Hauptlüfter) an ausziehenden Tagesschächten
unter und über Tage wurden gemäß Rundverfügung vom 22.3.1974 als Sachver-
ständigenstellen
- die Prüfstelle für Grubenbewetterung der DMT-Gesellschaft für Forschung und
Prüfung mbH und
- der Fachstelle für Schwingungstechnik und Akustik der DMT-Gesellschaft für
Forschung und Prüfung mbH
anerkannt bzw. benannt.Außerdem wurden für diese Untersuchungen folgende Sachverständige anerkannt.
Der Umfang der Anerkennung ist in der letzten Spalte desVerzeichnisses angegeben.Es bedeuten:
1 - Ziffer 2 der o.a. Rundverfügung (Feststellung der Lärmimmission)
2 - Ziffer 4 der o.a. Rundverfügung (Funktionskontrolle der Schwingungs-
überwachungs-Einrichtungen)3 - Ziffer 5 der o.a. Rundverfügung (Untersuchung des Schwingungszustandes)
4 - Ziffer 7 der o.a. Rundverfügung (Untersuchung auf Schäden und Mängel).
Lfd. Nr.:
Zu- und Vorname:
Dienststelle:
Datum und Geschäftszeichen der Anerkennung:
Anerkannt gemäß Ziffer ...
der Erläuterungen:1
2