• 14.03.1985

    24.6-1-15

    Sachverständige für Lüfteranlagen

    A 5.8

    Stand: 01.10.2007

    Verzeichnis der Sachverständigen,
    die vom Landesoberbergamt NRW auf Grund der Rundverfügung
    vom 22.3.1974 - 18.31.1 I 3 (SBl. A 2.8) anerkannt worden sind
    - Geschäftszeichen 24.6-1-15 -

    Erläuterungen

    Für Untersuchungen der Lüfteranlagen (Hauptlüfter) an ausziehenden Tagesschächten
    unter und über Tage wurden gemäß Rundverfügung vom 22.3.1974 als Sachver-
    ständigenstellen
    - die Prüfstelle für Grubenbewetterung der DMT-Gesellschaft für Forschung und
       Prüfung mbH und
    - der Fachstelle für Schwingungstechnik und Akustik der DMT-Gesellschaft für
       Forschung und Prüfung mbH
    anerkannt bzw. benannt.

    Außerdem wurden für diese Untersuchungen folgende Sachverständige anerkannt.
    Der Umfang der Anerkennung ist in der letzten Spalte desVerzeichnisses angegeben.

    Es bedeuten:

    1 -  Ziffer 2 der o.a. Rundverfügung (Feststellung der Lärmimmission)

    2 -  Ziffer 4 der o.a. Rundverfügung (Funktionskontrolle der Schwingungs-
          überwachungs-Einrichtungen)

    3 -  Ziffer 5 der o.a. Rundverfügung (Untersuchung des Schwingungszustandes)

    4 - Ziffer 7 der o.a. Rundverfügung (Untersuchung auf Schäden und Mängel).

    Lfd. Nr.:

    Zu- und Vorname:

    Dienststelle:

    Datum und Geschäftszeichen der Anerkennung:

    Anerkannt gemäß Ziffer ...
    der Erläuterungen:

    1

     

     

     

     

     

     

     

    2