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22.11.2005
62.18.6-2004-12DMT - Fachstelle für
Schwingungstechnik an HauptlüfteranlagenA 5.8
Stand: 08.05.2008
Anerkennung als sachverständige Stelle
für Schwingungsüberwachungen im Rahmen von Lüfteruntersuchungen
nach den Vorgaben der Rundverfügung des ehemaligen Landesoberbergamts NRW
vom 22.03.1974 – 18.31.1 I 3 –
"Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Lüfteranlagen (Hauptlüfter)"
- Geschäftszeichen 83.18.6 - 2004 - 12Aufgrund der Bestimmungen des § 32 Abs. 6 der Bergverordnung der Bezirksregierung Arnsberg
für die Steinkohlenbergwerke (BVOSt) vom 10.01.2000, in der Fassung vom 01.05.2001, wurde
am 21.11.2005 unter dem Geschäftszeichen 83.18.6 - 2004 – 12 dieFachstelle für Schwingungstechnik der Deutschen Montan Technologie GmbH,
Geschäftsfeld Gebäude Sicherheit, Tremoniastraße 13, 44 137 Dortmund, für die Messung und
Bewertung von Schwingungen und Schwingungsüberwachungseinrichtungen im Rahmen von
Lüfteruntersuchungen nach den Vorgaben der Rundverfügung des ehemaligen Landesoberberg-
amtes NRW vom 22.03.1974 – 18.31.1 I 3 – als sachverständige Stelle anerkannt.Die Anerkennung gilt für die der Bergaufsicht unterstehenden Betriebe im Land Nordrhein-
Westfalen und war mit dem 30.06.2008 befristet.Mit dem Bescheid vom 08.05.2008, Geschäftszeichen 62.18.6-2004-12, ist die
Anerkennung unbefristet verlängert worden.Hinweis:
Die o. a. Anerkennung als sachverständige Stelle erstreckt sich auf die Abschnitte 1., 3.,4.,5.
und 9. der o. a. Rundverfügung.