• 22.06.2005

    62.18.6 - 2004 - 11

    AKUVIB-Fachstelle für
    Schwingungstechnik an Hauptlüfteranlagen

    A 5.8

    Stand: 25.11.2009

    Anerkennung als sachverständige Stelle
    für Schwingungsüberwachungen im Rahmen von Lüfteruntersuchungen
    nach den Vorgaben der Rundverfügung des ehemaligen Landesoberbergamts NRW
    vom 22.03.1974 – 18.31.1 I 3 –
    "Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Lüfteranlagen (Hauptlüfter)"
    - Geschäftszeichen 62.18.6 – 2004 - 11 -

     

    Aufgrund der Bestimmungen des § 32 Abs. 6 der Bergverordnung der Bezirksregierung Arnsberg
    für die Steinkohlenbergwerke (BVOSt) vom 10.1.2000, in der Fassung vom 1.5.2001, wurde am
    9.12.2004 unter dem Geschäftszeichen 62.18.6-2004-11 die

    AKUVIB Engineering and Testing GmbH,

    Sinterstraße 8, 44795 Bochum, für die Messung und Bewertung von Schwingungen und
    Schwingungsüberwachungseinrichtungen im Rahmen von Lüfteruntersuchungen nach den
    Vorgaben der Rundverfügung des ehemaligen Landesoberbergamtes NRW vom
    22.3.1974 – 18.31.1 I 3 – als sachverständige Stelle von der Bezirksregierung Arnsberg
    anerkannt.

    Die Anerkennung gilt für die der Bergaufsicht unterstehenden Betriebe im Land
    Nordrhein-Westfalen und war mit dem 31.12.2009 befristet.

    Mit dem Bescheid vom 15.10.2009, Geschäftszeichen 62.18.6-2004-11, ist die
    Anerkennung unbefristet verlängert worden.

    Hinweis:

    Die o. a. Anerkennung als sachverständige Stelle erstreckt sich auf die
    Abschnitte 1., 3., 4., 5. und 9. der o. a. Rundverfügung.