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22.06.2005
62.18.6 - 2004 - 11AKUVIB-Fachstelle für
Schwingungstechnik an HauptlüfteranlagenA 5.8
Stand: 25.11.2009
Anerkennung als sachverständige Stelle
für Schwingungsüberwachungen im Rahmen von Lüfteruntersuchungen
nach den Vorgaben der Rundverfügung des ehemaligen Landesoberbergamts NRW
vom 22.03.1974 – 18.31.1 I 3 –
"Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Lüfteranlagen (Hauptlüfter)"
- Geschäftszeichen 62.18.6 – 2004 - 11 -Aufgrund der Bestimmungen des § 32 Abs. 6 der Bergverordnung der Bezirksregierung Arnsberg
für die Steinkohlenbergwerke (BVOSt) vom 10.1.2000, in der Fassung vom 1.5.2001, wurde am
9.12.2004 unter dem Geschäftszeichen 62.18.6-2004-11 dieAKUVIB Engineering and Testing GmbH,
Sinterstraße 8, 44795 Bochum, für die Messung und Bewertung von Schwingungen und
Schwingungsüberwachungseinrichtungen im Rahmen von Lüfteruntersuchungen nach den
Vorgaben der Rundverfügung des ehemaligen Landesoberbergamtes NRW vom
22.3.1974 – 18.31.1 I 3 – als sachverständige Stelle von der Bezirksregierung Arnsberg
anerkannt.Die Anerkennung gilt für die der Bergaufsicht unterstehenden Betriebe im Land
Nordrhein-Westfalen und war mit dem 31.12.2009 befristet.Mit dem Bescheid vom 15.10.2009, Geschäftszeichen 62.18.6-2004-11, ist die
Anerkennung unbefristet verlängert worden.Hinweis:
Die o. a. Anerkennung als sachverständige Stelle erstreckt sich auf die
Abschnitte 1., 3., 4., 5. und 9. der o. a. Rundverfügung.