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    19.12.1977

    16.6-1-12

    Anerkennung von Sachverständigen

    A 5.11
    (A 5.12)

     

    Stand: 01.10.2007

    An die Bergämter des Landes NW

    Betr.: Anerkennung als Sachverständigenstelle für Untersuchungen im Rahmen der Bauartzulassung von Fahrzeugen  mit Eigenantrieb durch Verbrennungsmotore


    Mit Verfügung vom heutigen Tage ist die "TÜV Nord Gruppe" als Sachverständigenstelle für Untersuchungen im Rahmen der Bauartzulassung von

    1. gleisgebundenen Fahrzeugen mit Eigenantrieb durch Verbrennungsmotore (Diesellokomotiven),

    2. nichtgleisgebundenen Fahrzeugen mit Eigenantrieb durch Verbrennungsmotore,

    3. Verbrennungsmotoren der zwangsgeführten Fahrzeuge von Schienenbahnen (Schienenhängebahnen, Schienenflurbahnen),

    4. Meßgeräte zur Prüfung und Überwachung von Verbrennungsmotoren und Fahrzeugen

     

    anerkannt worden.

     


    Dortmund, den 19.12.1977

    Landesoberbergamt NW

    C o e n d e r s