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19.12.1977
16.6-1-12Anerkennung von Sachverständigen
A 5.11
(A 5.12)Stand: 01.10.2007
An die Bergämter des Landes NW
Betr.: Anerkennung als Sachverständigenstelle für Untersuchungen im Rahmen der
Bauartzulassung von Fahrzeugen mit Eigenantrieb durch Verbrennungsmotore
Mit Verfügung vom heutigen Tage ist die "TÜV Nord Gruppe" als Sachverständigenstelle
für Untersuchungen im Rahmen der Bauartzulassung von1. gleisgebundenen Fahrzeugen mit Eigenantrieb durch Verbrennungsmotore (Diesel-
lokomotiven),2. nichtgleisgebundenen Fahrzeugen mit Eigenantrieb durch Verbrennungsmotore,
3. Verbrennungsmotoren der zwangsgeführten Fahrzeuge von Schienenbahnen
(Schienenhängebahnen, Schienenflurbahnen),4. Meßgeräte zur Prüfung und Überwachung von Verbrennungsmotoren und Fahrzeugen
anerkannt worden.
Dortmund, den 19.12.1977Landesoberbergamt NW
C o e n d e r s