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    23.04.1996

    83.16.6-3-10

    Sachverständige für elektrische Teile
    an Bahnanlagen unter Tage

    A 5.11
    (A 5.12)

     

    Stand: 09.08.2001

    Verzeichnis der Sachverständigen,

    die von der Bezirksregierung Arnsberg nach Vorschriften der Bergverordnungen
    für die Durchführung von Untersuchungen an elektrischen Teilen von
    Bahnanlagen, Lokomotiven und Fahrzeugen mit Eigenantrieb sowie Personenwagen
    zur Personenbeförderung in Personenzügen unter Tage anerkannt worden sind

    Geschäftszeichen: - 83.16.6-3-10 -

    Erläuterungen

    Die Anerkennungen nach den verschiedenen Verordnungen sind in der letzten Spalte des Verzeichnisses angegeben.

    Es bedeuten:

    1  - Anerkennung gemäß § 258 Abs. 3 in Verbindung mit § 255 Abs. 4 der Bergverordnung des Landesoberbergamts NRW für die Steinkohlenbergwerke (BVOSt) vom 20.2.1970

    2 -  Anerkennung aufgrund von Entscheidungen nach § 117 Abs. 1 und 2 der Bergverordnung des Landesoberbergamts NRW für die Erzbergwerke, Steinsalzbergwerke und für die Steine- und Erdenbetriebe (BVONK) vom 20.2.1970

    3 -  Anerkennung aufgrund einer Betriebsplanzulassung nach den Bestimmungen des Bundesberggesetzes

    4 -  Anerkennung gemäß § 255 Abs. 4 BVOSt

    5 -  Anerkennung gemäß § 156 Abs. 4 BVONK.

    6 -  Vorprüfung von Anträgen und Untersuchungen an Personenwagen für die Personenbeförderung in Personenzügen gemäß § 286 Abs. 1 BVOSt vom 20.2.1970

    7 -  Anerkennung gemäß § 7 Abs. 1 BVOESSE