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30.04.1996
16.6-3-18
Sachverständige
für zwangsgeführte Streckenförderbahnen
und SessellifteA 5.11
(A 5.12)
Stand: 27.6.2012
Verzeichnis der Sachverständigen,
die von der Bezirksregierung Arnsberg für Prüfungen (Untersuchungen) durch Sachverständige
auf Grund der Richtlinien für Einschienenhängebahnen 1)2) bzw. Schienenflurbahnen 3),
der Bauvorschriften für Dieselkatzen 4) sowie der Rundverfügung für handgeführte Tragkatzen 5)
sowie der Anforderung an Rangier- und Steigkatzen 6) und auf Grund
von Einzelbescheiden der Bergbehörde anerkannt worden sind- Geschäftszeichen: 83.16.6-3-18 -
Erläuterungen
Prüfungen (Untersuchungen) durch Sachverständige sind in den verschiedenen Richtlinien für
Einschienenhängebahnen bzw. Schienenflurbahnen, in der Rundverfügung für handgeführte Tragkatzen,
in den Anforderungen an Rangier- und Steigkatzen sowie in Einzelbescheiden der Bergbehörde gefordert.Die Art der Anerkennung ist in der folgenden Zusammenstellung beschrieben. In dem Verzeichnis der
Sachverständigen sind in der letzten Spalte die Ziffern dieser Zusammenstellung für den Umfang der
Anerkennung des einzelnen Sachverständigen angegeben.1) Richtlinien des Landesoberbergamts NRW für seilbetriebene Einschienenhängebahnen im Unter-
tagebetrieb von Steinkohlenbergwerken vom 24.8.1981 (EHB-Richtlinien) (SBl. A 2.11).2) Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW für Einschienen-
hängebahnen (EHB) mit Batterie- und Dieselkatzen imUntertagebetrieb von Steinkohlenbergwerken
vom 14.12.2005 (Einschienenhängebahn-Richtlinien) (SBl. A 2.11).3) Richtlinien des Landesoberbergamts NRW für Schienenflurbahnen mit Seilantrieb (SFB) im Unter-
tagebetrieb von Steinkohlenbergwerken vom 22.2.1991 - Schienenflurbahn-Richtlinien4) Anforderungen des Landesoberbergamts NRW an die Bauart von Zugkatzen mit Eigenantrieb durch
Dieselmotoren (Dieselkatzen) für Einschienenhängebahnen im Untertagebetrieb von Steinkohlen-
bergwerken (Bauvorschriften für Dieselkatzen) vom 8.6.1976 (SBl. A 2.11).5) Rundverfügung des Landesoberbergamts NRW vom 3.12.1976 - 16.12-5-9 - betr. Bauartzulassung
handgeführter Tragkatzen (SBl. A2.11).6) Anforderungen des Landesoberbergamts NRW an Rangierkatzen und Steigkatzen vom 20.6.1989
(SBl. A2.11).