• 30.04.1996

    16.6-3-18

    Sachverständige
    für zwangsgeführte Streckenförderbahnen
    und Sessellifte

    A 5.11

    (A 5.12)

    Stand: 27.6.2012

    Verzeichnis der Sachverständigen,
    die von der Bezirksregierung Arnsberg für Prüfungen (Untersuchungen) durch Sachverständige
    auf Grund der Richtlinien für Einschienenhängebahnen 1)2) bzw. Schienenflurbahnen 3),
    der Bauvorschriften für Dieselkatzen 4) sowie der Rundverfügung für handgeführte Tragkatzen 5)
    sowie der Anforderung an Rangier- und Steigkatzen 6) und auf Grund
    von Einzelbescheiden der Bergbehörde anerkannt worden sind

    - Geschäftszeichen: 83.16.6-3-18 -

    Erläuterungen

    Prüfungen (Untersuchungen) durch Sachverständige sind in den verschiedenen Richtlinien für Einschienenhängebahnen bzw. Schienenflurbahnen, in der Rundverfügung für handgeführte Tragkatzen, in den Anforderungen an Rangier- und Steigkatzen sowie in Einzelbescheiden der Bergbehörde gefordert.

    Die Art der Anerkennung ist in der folgenden Zusammenstellung beschrieben. In dem Verzeichnis der Sachverständigen sind in der letzten Spalte die Ziffern dieser Zusammenstellung für den Umfang der Anerkennung des einzelnen Sachverständigen angegeben.

    1) Richtlinien des Landesoberbergamts NRW für seilbetriebene Einschienenhängebahnen im Untertagebetrieb von Steinkohlenbergwerken vom 24.8.1981 (EHB-Richtlinien) (SBl. A 2.11).

    2) Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW für Einschienenhängebahnen (EHB) mit Batterie- und Dieselkatzen im Untertagebetrieb von Steinkohlenbergwerken vom 14.12.2005 (Einschienenhängebahn-Richtlinien) (SBl. A 2.11).

    3) Richtlinien des Landesoberbergamts NRW für Schienenflurbahnen mit Seilantrieb (SFB) im Untertagebetrieb von Steinkohlenbergwerken vom 22.2.1991 - Schienenflurbahn-Richtlinien

    4) Anforderungen des Landesoberbergamts NRW an die Bauart von Zugkatzen mit Eigenantrieb durch Dieselmotoren (Dieselkatzen) für Einschienenhängebahnen im Untertagebetrieb von Steinkohlenbergwerken (Bauvorschriften für Dieselkatzen) vom 8.6.1976 (SBl. A 2.11).

    5) Rundverfügung des Landesoberbergamts NRW vom 3.12.1976 - 16.12-5-9 - betr. Bauartzulassung handgeführter Tragkatzen (SBl. A2.11).

    6) Anforderungen des Landesoberbergamts NRW an Rangierkatzen und Steigkatzen vom 20.6.1989 (SBl. A2.11).