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Anlage 6
Ergänzungen:
Beurteilungskriterien für Beschäftigte unter Tage bezogen auf die Augen
Im Gegensatz zum bisherigen Plan ist das Tragen von Kontaktlinsen nicht mehr grundsätzlich
ausgeschlossen, sondern unter bestimmten Bedingungen möglich.Aufgrund der praktischen Erfahrungen sowohl der Grubenwehrmitglieder als auch anderer
Beschäftigter unter Tage kann im Einzelfall davon abgewichen werden, nur die Brillentragepflicht
bei notwendiger Korrektur des Visus zuzulassen. Voraussetzung ist, dass mit Kontaktlinsen die
entsprechenden Sehwerte erreicht werden und unter Tage permanent eine staubdichte Schutzbrille
getragen wird.Im Beratungsgespräch soll allerdings weiterhin auf die Vorteile des Tragens einer Brille hingewiesen
werden.Somit wäre insbesondere bei gelegentlichen Grubenfahrten (Führungskräfte, Handwerker von
Spezialfirmen, etc.) sowie bei Mitgliedern der Grubenwehr das notwendige Tragen von
Kontaktlinsen kein Ausschlusskriterium mehr.Beurteilungskriterien bezogen auf das Gehör- und Gleichgewichtsorgan
Im bisherigen Plan war eine persistierende Trommelfellperforation Ausschlusskriterium für die
Untertagetätigkeit.Hauptgrund hierfür war, dass theoretisch Kohlenmonoxyd über die eustachische Röhre Verbindung
mit dem Nasenrachenraum bekommen und somit zumindest in geringen Mengen am Filterselbstretter
vorbei eingeatmet werden könnte. Ein wesentlicher Kohlenmonoxyddurchtritt durch die eustachische
Röhre erscheint den Arbeitsmedizinern des Bergbaus allerdings als sehr unwahrscheinlich, so dass
für die Untertagetätigkeit ein intaktes Trommelfell nicht mehr zwingend erforderlich ist.Mitglieder der Grubenwehr sind allerdings völlig unbekannter, evtl. sauerstoffarmer oder –freier
Umgebungsluft ausgesetzt, die Kohlenmonoxydkonzentrationen können deutlich höher liegen.
Aus diesem Grunde sollte wegen der besonderen Verhältnisse, der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft,
der sehr viel größeren Expositionswahrscheinlichkeit und der umfassenden Einsetzbarkeit der
Grubenwehrmitglieder hier aus vorsorglichen Erwägungen weiterhin auf ein intaktes Trommelfell
gedrungen werden.