• Anlage 6

     

    Ergänzungen:

    Beurteilungskriterien für Beschäftigte unter Tage bezogen auf die Augen

    Im Gegensatz zum bisherigen Plan ist das Tragen von Kontaktlinsen nicht mehr grundsätzlich
    ausgeschlossen, sondern unter bestimmten Bedingungen möglich.

    Aufgrund der praktischen Erfahrungen sowohl der Grubenwehrmitglieder als auch anderer
    Beschäftigter unter Tage kann im Einzelfall davon abgewichen werden, nur  die Brillentragepflicht
    bei notwendiger Korrektur des Visus zuzulassen. Voraussetzung ist, dass mit Kontaktlinsen die
    entsprechenden Sehwerte erreicht werden und unter Tage permanent eine staubdichte Schutzbrille
    getragen wird.

    Im Beratungsgespräch soll allerdings weiterhin auf die Vorteile des Tragens einer Brille hingewiesen
    werden.

    Somit wäre insbesondere bei gelegentlichen Grubenfahrten (Führungskräfte, Handwerker von
    Spezialfirmen, etc.) sowie bei Mitgliedern der Grubenwehr das notwendige Tragen von
    Kontaktlinsen kein Ausschlusskriterium mehr.

      

    Beurteilungskriterien bezogen auf das Gehör- und Gleichgewichtsorgan

    Im bisherigen Plan war eine persistierende Trommelfellperforation Ausschlusskriterium für die
    Untertagetätigkeit.

    Hauptgrund hierfür war, dass theoretisch Kohlenmonoxyd über die eustachische Röhre Verbindung
    mit dem Nasenrachenraum bekommen und somit zumindest in geringen Mengen am Filterselbstretter
    vorbei eingeatmet werden könnte. Ein wesentlicher Kohlenmonoxyddurchtritt durch die eustachische
    Röhre erscheint den Arbeitsmedizinern des Bergbaus allerdings als sehr unwahrscheinlich, so dass
    für die Untertagetätigkeit ein intaktes Trommelfell nicht mehr zwingend erforderlich ist.

    Mitglieder der Grubenwehr sind allerdings völlig unbekannter, evtl. sauerstoffarmer oder –freier
    Umgebungsluft ausgesetzt, die Kohlenmonoxydkonzentrationen können deutlich höher liegen.
    Aus diesem Grunde sollte wegen der besonderen Verhältnisse, der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft,
    der sehr viel größeren Expositionswahrscheinlichkeit und der umfassenden Einsetzbarkeit der
    Grubenwehrmitglieder hier aus vorsorglichen Erwägungen weiterhin auf ein intaktes Trommelfell
    gedrungen werden.