• Methoden der Abstandsbestimmung:

    Maßgeblich für die Bestimmung der Abstände [A] sind Frequenz [f] und effektive Strahlungsleistung
    [Peff] der Senderantenne. Für batteriebetriebene handgeführte Sendegeräte (z. B. Sprechfunkgeräte,
    GSM – Portables) kann in der Regel die Sendeleistung gleich der effektiven Strahlungsleistung
    gesetzt werden. Bei größeren Hochfrequenzanlagen errechnet sich die effektive Strahlungsleistung
    aus der Ausgangssendeleistung, multipliziert mit dem Antennengewinnfaktor. Bei diesen Anlagen ist
    in der Regel die effektive Strahlungsleistung beim Hersteller oder Betreiber des Senders zu erfragen.

    I. Berechnung

    Von Funksendern mit einer effektiven Strahlungsleistung Peff[Watt] errechnet sich der 
    Mindestabstand A nach

         A = 3  ×  Ö Peff [m].

    Von Funksendern mit einer Frequenz  [MHz] von mehr als 30 MHz errechnet sich der
    Mindestabstand A nach

       A = 90/f  ×  Ö Peff [m].

    II. Ermittlung aus Tabelle

    Alternativ kann der erforderliche Mindestabstand [m] aus nachfolgender Tabelle entnommen werden:

    Strahlungsleistung Ps

    > 0,1 - 1,5
    MHz

    > 1,5 - 10
    MHz

    > 10 - 30
    MHz

    > 30 - 100 MHz

    > 100 - 500
    MHz

     > 500 - 1000 MHz

    > 1 - 5
    GHz

    < 0,5 W

    2

    2

    3

    2

    1

    1

    1

    0,5 W bis < 1 W

    3

    3

    4

    3

    1

    1

    1

    1 W bis < 5 W

    6

    3

    8

    5

    2

    1

    1

    5 W bis < 20 W

    15

    6

    15

    10

    4

    1

    1

    20 W bis < 100 W

    30

    15

    35

    25

    8

    2

    1

    100 W bis < 1 kW

    85

    40

    100

    70

    30

    6

    3

    1 kW bis < 10 kW

    270

    120

    330

    210

    80

    20

    10

    10 kW bis < 100 kW

    850

    400

    1000

    660

    260

    60

    30

    100 kW bis < 400 kW

    1700

    750

    2000

    1320

    510

    120

    60

    400 kW bis < 1 MW

    2600

    1200

    3200

    2100

    800

    180

    95

    1 MW bis < 3 MW

    4500

    2000

    5500

    3610

    1400

    310

    160

    Hinweise zu I. und II:

    • Die in der Tabelle ermittelten Abstände basieren auf der Frequenz und der jeweils höchsten
      effektiven Strahlungsleistung. Ergeben sich aus der Berechnung nach I. geringere
      Abstandswerte, so können diese verwendet werden. 
    • Die nach I. errechneten bzw. aus der Tabelle unter II. entnommenen Abstände können bei
      Verwendung von HU - Zündern durch 3 dividiert werden.
    • Von Basisstationen für die D - und E - Mobilfunknetze ist ein Abstand von mindestens
      10 m einzuhalten.

    III. Ermittlung durch Feldstärkemessung

    Sollte die Ermittlung der effektiven Strahlungsleistung der zu betrachtenden Sender nicht möglich sein,
    insbesondere bei portablen Sendern (Baustellenbetrieb) und im Falle des Abbruchsprengens, so
    kann die Abstandsbestimmung durch Messung der Feldstärke erfolgen. Für U - Zünder darf eine
    Feldstärke von 2 V/m und für HU - Zünder von 5 V/m nicht überschritten werden.

    Diese Feldstärke ist im Rahmen einer frequenzabhängigen Messung im Bereich der Zündanlage zu
    bestimmen.

    Für die Messung und die Bewertung der Messergebnisse ist ein Sachverständiger für dieses
    Fachgebiet heranzuziehen.