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Maßgeblich für die Bestimmung der Abstände [A] sind Frequenz [f] und effektive Strahlungsleistung
[Peff] der Senderantenne. Für batteriebetriebene handgeführte Sendegeräte (z. B. Sprechfunkgeräte,
GSM – Portables) kann in der Regel die Sendeleistung gleich der effektiven Strahlungsleistung
gesetzt werden. Bei größeren Hochfrequenzanlagen errechnet sich die effektive Strahlungsleistung
aus der Ausgangssendeleistung, multipliziert mit dem Antennengewinnfaktor. Bei diesen Anlagen ist
in der Regel die effektive Strahlungsleistung beim Hersteller oder Betreiber des Senders zu erfragen.I. Berechnung
Von Funksendern mit einer effektiven Strahlungsleistung Peff[Watt] errechnet sich der
Mindestabstand A nachA = 3 × Ö Peff [m].
Von Funksendern mit einer Frequenz f [MHz] von mehr als 30 MHz errechnet sich der
Mindestabstand A nachA = 90/f × Ö Peff [m].
II. Ermittlung aus Tabelle
Alternativ kann der erforderliche Mindestabstand [m] aus nachfolgender Tabelle entnommen werden:
Strahlungsleistung Ps
> 0,1 - 1,5
MHz> 1,5 - 10
MHz> 10 - 30
MHz> 30 - 100 MHz
> 100 - 500
MHz> 500 - 1000 MHz
> 1 - 5
GHz< 0,5 W
2
2
3
2
1
1
1
0,5 W bis < 1 W
3
3
4
3
1
1
1
1 W bis < 5 W
6
3
8
5
2
1
1
5 W bis < 20 W
15
6
15
10
4
1
1
20 W bis < 100 W
30
15
35
25
8
2
1
100 W bis < 1 kW
85
40
100
70
30
6
3
1 kW bis < 10 kW
270
120
330
210
80
20
10
10 kW bis < 100 kW
850
400
1000
660
260
60
30
100 kW bis < 400 kW
1700
750
2000
1320
510
120
60
400 kW bis < 1 MW
2600
1200
3200
2100
800
180
95
1 MW bis < 3 MW
4500
2000
5500
3610
1400
310
160
Hinweise zu I. und II:
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Die in der Tabelle ermittelten Abstände basieren auf der Frequenz und der jeweils höchsten
effektiven Strahlungsleistung. Ergeben sich aus der Berechnung nach I. geringere
Abstandswerte, so können diese verwendet werden. -
Die nach I. errechneten bzw. aus der Tabelle unter II. entnommenen Abstände können bei
Verwendung von HU - Zündern durch 3 dividiert werden. -
Von Basisstationen für die D - und E - Mobilfunknetze ist ein Abstand von mindestens
10 m einzuhalten.
III. Ermittlung durch Feldstärkemessung
Sollte die Ermittlung der effektiven Strahlungsleistung der zu betrachtenden Sender nicht möglich sein,
insbesondere bei portablen Sendern (Baustellenbetrieb) und im Falle des Abbruchsprengens, so
kann die Abstandsbestimmung durch Messung der Feldstärke erfolgen. Für U - Zünder darf eine
Feldstärke von 2 V/m und für HU - Zünder von 5 V/m nicht überschritten werden.Diese Feldstärke ist im Rahmen einer frequenzabhängigen Messung im Bereich der Zündanlage zu
bestimmen.Für die Messung und die Bewertung der Messergebnisse ist ein Sachverständiger für dieses
Fachgebiet heranzuziehen. -