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23.11.2006
83.17.15-2006-3Richtlinien
für die Errichtung und den Betrieb von Sprengmittellagern unter Tage des SteinkohlenbergbausA 2.13
An die Bergämter des Landes NRW - ausgenommen Düren -
Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Sprengmittellagern unter Tage des
SteinkohlenbergbausDer Länderausschuss Bergbau hat in der 128. Sitzung u. a. verschiedene Richtlinien des Arbeitskreises
Sprengwesen zustimmend zur Kenntnis genommen und den Ländern ihre Einführung empfohlen. Auf
Grund von im Nachgang eingegangener Hinweise wurden die Richtlinien vom vorgenannten Arbeitskreis
nochmals geringfügig, z. B. zur Aufnahme neu erschienener Normen, redaktionell überarbeitet.Anlass für die Aktualisierung der Richtlinien waren insbesondere die zwischenzeitlichen Novellierungen
des Sprengstoffgesetzes sowie der 1. und 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die eine Überarbeitung
der von den Bergbehörden der Länder angewendeten Richtlinien erforderlich machte.Des Weiteren wurden insbesondere die aktuellen Normen bezüglich des Schutzes gegen Einbruch
eingearbeitet, die bei neu zu errichtenden Lagern und bei wesentlichen Änderungen zur Anwendung
kommen sollen.Schließlich wurden in der Anlage 4 die Fristen für die Höchstlagerzeiten von Sprengstoffen nunmehr
eindeutig formuliert.Nach Abschluss der Überarbeitung der Richtlinien für übertägige Sprengmittellager sowie für
Sprengmittellager unter Tage des Nichtsteinkohlenbergbaus durch den vorgenannten Arbeitskreis
wurden auch die anliegenden „Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Sprengmittellagern
unter Tage des Steinkohlenbergbaus“ in Abstimmung zwischen der Abteilung 8 der Bezirksregierung
Arnsberg und dem Oberbergamt Saarbrücken entsprechend angepasst. Sie werden daher gebeten,
die beigefügten Richtlinien betriebsplanmäßig umzusetzen.Diese Richtlinien ersetzen die „Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Sprengmittellagern
unter Tage des Steinkohlenbergbaus“ vom 27.06.1980 - 17.15-2-11 – (Elektronisches Sammelblatt
A 2.13), die hiermit aufgehoben werden.Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRWIm Auftrag:
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