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Anlagenverzeichnis
Erläuterungen
1) Betriebsflächen sind die Flächen, die dem Betrieb zum Aufsuchen und Gewinnen von
Bodenschätzen dienen, wie Tagebauflächen und Hochkippen. Reserveflächen, die noch
nicht unter die Bergaufsicht fallen, sollen nicht ausgewiesen werden.2) Die für Tagebaubetriebe in Anspruch genommenen Flächen und die wieder nutzbar
gemachten Flächen sind wachsende Größen. Sie entstehen durch Fortschreibung der
Vorjahreswerte, also
bzw.
wieder nutzbar gemachte Flächen = Summe aus Vorjahren und Zuwachs im Berichtsjahr.3) In der Spalte "darunter im Berichtsjahr" soll von den insgesamt wieder nutzbar
gemachten Flächen in der Spalte "insgesamt" der Teil angegeben werden, der im
Laufe des Berichtsjahres wieder nutzbar gemacht worden ist.