• Hinweise auf Rechtsvorschriften und Erlasse, die für bergbehördlich beaufsichtigte
    Betriebe von Bedeutung sind

     

    Umweltschutz

     

    Richtlinie zur Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen
    2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)

    Bundesberggesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz und Zwölfte Verordnung zur
    Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

    Durch Umsetzung der Richtlinie zur Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle
    mit gefährlichen Stoffen 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) in nationales Recht
    wurden auch das Bundesberggesetz (BBergG), das Bundes-Immissionsschutzgesetz
    (BImSchG) und die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-
    Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV) relevant geändert.
    Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einführung eines Zulassungsverfahrens für
    störfallrelevante Vorhaben unter Beteiligung der Öffentlichkeit in das BBergG (§ 57
    d). Durch den v. g. Paragraphen werden die Anforderungen aus dem BImSchG (§§
    23 b und 23 c) für bergbauliche Vorhaben konkretisiert.

    Neben einer Vielzahl redaktioneller Änderungen in der 12. BImSchV sind hier
    insbesondere die Pflicht zur Erstellung eines behördlichen Überwachungsplanes und
    -programmes im Rahmen des bisher schon geforderten Überwachungssystems (§ 17)
    sowie die Vorschriften zur Durchführung des störfallrechtlichen Genehmigungsverfahrens
    einschließlich der Vorgaben für die Beteiligung der Öffentlichkeit (Zulassungsverfahren
    nach § 57 d BBergG) besonders zu beachten (§ 18).

    Der geforderte behördliche Überwachungsplan sowie das entsprechende Überwachungs-
    programm werden in den bereits bestehenden Umweltüberwachungsplan der
    Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung für Bergbau und Energie in NRW, eingearbeitet.
    Der Umweltüberwachungsplan ist veröffentlicht auf der Internetseite der Bezirksregierung
    Arnsberg (Energie, Bergbau → Umweltschutz im Bergbau → Umweltinspektion,
    Umweltüberwachungsplan und -programm).