• Anlage 4

     

     

    Vorschriften für das Anlegen von Atemschutzgeräten

     

     

    1. Regenerationsgeräte für Arbeit und Rettung (PSS BG 4)

    Reihenfolge des Anlegevorgangs

    • Vorbereitung:

      Eiskerze einsetzen, Sitz der Dichtkappe auf dem Geräteanschlussstück kontrollieren, Bebänderung in Offenstellung bringen

    • Anlegen der Atemschutzmaske:

      Kinn in die Kinntasche der Maske, Maskenbebänderung mit beiden Händen anziehen; zuerst die Nackenbebänderung, dann die Schläfenbänder anziehen und letztlich das Kopfband einstellen.

    • Gerät schultern und Gurte anziehen

    • Gerät Kurzprüfung unterziehen:

      Flaschenventil öffnen, Check der Batteriekapazität, Dichtprüfung des Hochdruckteiles, Kontrolle Betriebsmodusanzeige, Funktionscheck Minimumventil, Funktionscheck Restdruckwarnung, Flaschenventil ganz öffnen.

    • Trupp in Reihe aufstellen

    • Truppführer Atemschläuche anschließen

    • Truppführer kontrolliert die Flaschendrücke, Mindestdruck 180 bar. Flaschendrücke werden im Übungs- bzw. Einsatzbuch notiert. Handzusatzknopf kurz drücken (Check des Öffnungszustandes des Ventils).

    • Dichtprüfung Maske Geräteanschlussstück:

      Einatemschlauch zudrücken und über die Nase einatmen bis sich ein Unterdruck in der Maske einstellt.

    • Bewegungslossensor nach Bedarf anktivieren.

     

    2. Sauerstoffselbstretter

    Anlegen im Grubenwehrtrupp bei Ausfall eines anderen Atemschutzgerätes:

    • Öffnungshebel hochziehen und Spannband entfernen.

    • Deckel abnehmen.

    • Nasenklemme bzw. Stopfen aus dem Mundstück nehmen.

    • Auf Kommando "Luft anhalten", dem Betroffenen den Atemanschluss abnehmen und Mundstück und Nasenklemme des Sauerstoffselbstretters anlegen.

    • Sauerstoffselbstretter in beatmungsgerechter Position halten und dem Betroffenen das Atemschutzgerät abnehmen.

    • Nackenband und Leibgurt umlegen und auf richtige Länge einstellen.

    • Gasschutzbrille anlegen

    Falls andere Atemschutzgeräte eingesetzt werden, sind die Mitarbeiter von der zuständigen Hauptstelle für das Grubenrettungswesen, die den Einsatz begleiten, oder von ihnen besonders unterwiesene Truppführer der Grubenwehr für das Anlegen der Geräte verantwortlich.