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03.08.1990
91.65-6-16
Technische und organisatorische Maßnahmen
beim untertägigen Umgang
mit Hydraulikflüssigkeiten
A 2.8An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen
Betr.: Richtlinien des Landesoberbergamts NW über technische und organisatorische Maßnahmen
beim untertägigen Umgang mit HydraulikflüssigkeitenHiermit werden die Richtlinien des Landesoberbergamts NW über technische und organisatorische
Maßnahmen beim untertägigen Umgang mit Hydraulikflüssigkeiten bekanntgemacht.Die Richtlinien wurden gemeinsam mit Vertretern der Deutschen Montan Technologie e.V.,
Bochum, sowie des Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungs-Vereins e.V., Essen,
und im Einvernehmen mit dem Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz,
Saarbrücken, erarbeitet.Die erforderliche Umrüstung von Maschinen, maschinellen Anlagen und Anlageteilen im Zuge
von Grundreparaturen nach Abschnitt 3.1, letzter Absatz, dürfte einen längeren Zeitraum in
Anspruch nehmen.Die erforderlichen Fristen für eine Umrüstung sind im Einzelfall in Abhängigkeit vom jeweiligen
technischen Stand des betroffenen Maschinenparks festzulegen.
Der Einsatz von Spezialbehältern nach Nr. 3.2.1 bedarf der Bestätigung einer anerkannten
Fachstelle - z.B. Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein e.V. - wonach
die Anforderungen gemäß Anlage dieser Richtlinien erfüllt sind.Die Dokumentation nach Abschnitt 4.1 sollte die Hydraulikanlagen zu einem Stichtag erfassen,
zum Beispiel dem für die Maschinenstatistik vorgesehenen Stichtag Mitte September eines jeden
Jahres. Die Dokumentation der verwendeten Hydraulikflüssigkeiten sollte hingegen die auf-
gelaufenen Flüssigkeitsmengen eines Kalenderjahres beinhalten.Betriebspläne über Abfallentsorgung oder Ausnahmenbewilligungen von der Altölverordnung
bleiben von der Dokumentation nach diesen Richtlinien unberührt.Ich bitte, die Richtlinien unter Berücksichtigung der vorstehenden Hinweise im Betriebsplan-
verfahren verbindlich zu machen.Über die Angaben zur Dokumentation ist dem Landesoberbergamt jährlich zum 1. März,
erstmals zum 01.03.1991, zu berichten.Dortmund, den 03.08.1990
Landesoberbergamt NW
S c h e l t e r
(Diese Richtlinien sind auch in Heftform unter der Verlagsnummer 446 bei der Verlag
Glückauf GmbH, Postfach 10 39 45, 4300 Essen 1, Tel. 02 01/172-15 34, erhältlich.)