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Richtlinien
des LOBA NW für die betriebsplanmäßige Zulassung
der Abspannungen von Gewinnungs- und Kettenkratzerförderanlagen
(Abspannungs-Richtlinien)vom 28.9.1977
Inhaltsübersicht
1. Sicherheitstechnische Grundsätze
2. Berechnung der Lageveränderungs- und Haltekräfte
2.1. Antriebsabhängige Lageveränderungskräfte
2.1.1. Kettenkräfte bei einem Antrieb
2.1.2. Kettenkräfte bei zusammenwirkenden Antrieben
2.1.3. Antriebsabhängige Verschiebekräfte
2.1.4. Antriebsabhängige Lageveränderungskräfte zusammenwirkender Gewinnungs- und
Förderanlagen
2.2. Gewichtsabhängige Lageveränderungskräfte
2.3. Reibkräfte
2.4. Haltekräfte des Strebausbaus
2.5. Maßenbeschleunigungskräfte
2.6. Federkräfte
2.7. Sonstige Lageveränderungs- und Haltekräfte3. Berechnung der erforderlichen Abspannkräfte
3.1. Abspannkräfte gegen Hochschlagen der Antriebseinheiten oder der Umkehrrinnen
3.2. Abspannkräfte gegen Umschlagen der Antriebseinheiten oder der Umkehrrinnen
3.3. Abspannkräfte gegen Verschieben der Gewinnungs- und Förderanlagen in Längsrichtung4. Zusätzliche Sicherungen gegen Abgleiten der Gewinnungs- und Förderanlagen
5. Ausführung der Abspannungen
Anlage 1 Zusammenstellung der Formelzeichen
Anlage 2 Darstellung der Kräfte und Haltekräfte nach Ziffer 3.1
Anlage 3 Darstellung der Kräfte und Haltekräfte nach Ziffer 3.2.1. Sicherheitstechnische Grundsätze
Gewinnungs- und Kettenkratzerförderanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, daß ihre
Lagestabilität gewährleistet ist und nur die zur bestimmungsgemäßen Verwendung der
Maschinenanlagen erforderlichen Lageveränderungen möglich sind. Diejenigen Kräfte
oder Momente, die nicht durch Haltekräfte oder Gegenmomente ausgeglichen werden und
dadurch unbeabsichtigte Lageveränderungen verursachen können, müssen von Abspannungen
mit einer mindestens 1,5-fachen Sicherheit aufgenommen werden.2. Berechnung der Lageveränderungs- und Haltekräfte
Die Lageveränderungskräfte und die aus diesen Kräften resultierenden Momente können
senkrecht zur Förderebene, in der Förderebene rechtwinklig zur Förderrichtung oder in
Längsrichtung des Förderers wirken. Ihre Größe ist abhängig von der Zugkraft der Antriebe
und von dem Gewicht der Maschinenanlagen.Die systembedingten Haltekräfte und die aus diesen Kräften resultierenden Momente wirken
lagestabilisierend. Es sind im wesentlichen- Reibkräfte zwischen den Maschinenanlagen und dem Liegenden oder der Streckensohle,
- Haltekräfte des Strebausbaus, soweit sie von den Rück- oder Führungseinrichtungen der
Ausbaueinheiten auf den Förderrinnenstrang übertragen werden können,
- Massenbeschleunigungskräfte, die zur Veränderung der Lage ruhender oder gleichförmig
bewegter Massen erforderlich sind, und
- Federkräfte, die sich aus der elastischen Verformung der Maschinenanlagen unter der
Einwirkung von antriebsabhängigen Lageveränderungskräften ergeben.Die Lageveränderungs- und Haltekräfte sind für den jeweils ungünstigsten Fall zu ermitteln.
Sie bilden die Grundlage für die Berechnung der erforderlichen Abspannkräfte, die von den
Abspannungen aufgenommen werden müssen.Die in den Berechnungsformeln angegebenen physikalischen Größen und deren Maßeinheiten
sind in Anlage 1 zusammengestellt. Dabei sind die Maßeinheiten so festgelegt worden, daß
auf Umrechnungsfaktoren verzichtet werden kann.2.1. Antriebsabhängige Lageveränderungskräfte
2.1.1. Kettenkräfte bei einem Antrieb
Die von den Antriebsmotoren erzeugten Kräfte werden über die Kupplung, das Getriebe und
den Kettenstern auf die Kette oder das Kettenband übertragen und als Kettenkräfte wirksam.Bei elektromechanischen Antrieben, die nicht mit Scherbolzenkupplungen ausgerüstet sind,
ist die maximale statische Kettenkraft eines Antriebs FK abhängig von der Summe der
Nennleistungen aller Antriebsmotoren P, dem Wirkungsgrad des Antriebs hA und der
Kettengeschwindigkeit v nach der FormelFK = P · b · hA / v (1a)
Der Faktor b ist das Verhältnis zwischen dem maximalen Drehmoment und dem Drehmoment
bei Nennleistung der Antriebsmotoren. Er ist abhängig von deren Bauart und bei Kurzschlußläufer-
Motoren mit 2,5 anzusetzen, wenn ein anderer Zahlenwert vom Hersteller der Motoren nicht
angegeben worden ist.Der Wirkungsgrad hA berücksichtigt den Wirkungsgrad der Kupplung, des Getriebes und des
Kettensterns und ist mit 0,6 anzusetzen.Die Kettengeschwindigkeit v ist abhängig von dem Kettenstern-Teilkreisdurchmesser DK , der
Motordrehzahl n und der Getriebeübersetzung i nach der Formelv = DK ·p · n / i
Bei elektrohydraulischen Antrieben wird die Zugkraft der Antriebe durch den Betriebsdruck der
Flüssigkeit im Hydrauliksystem bestimmt. Die maximale statische Kettenkraft eines Antriebs oder -
bei Schrämmaschinen ohne Zugkette - die der maximalen statischen Kettenkraft entsprechende
Vorschubkraft FK ist dann zu berechnen nach der FormelFK = k · p (1b)
Der Faktor k ist eine Antriebskonstante. Er gibt die auf den Betriebsdruck der Flüssigkeit im
Hydrauliksystem bezogene Ketten-oder Vorschubkraft an und muß vom Hersteller des Antriebs
angegeben sein.Der Faktor p ist der maximale Betriebsdruck der Flüssigkeit im Hydrauliksystem. Er wird durch
die Einstellung des Druckbegrenzungsventils bestimmt.Bei elektromechanischen Antrieben, die mit Scherbolzenkupplungen ausgerüstet sind, wird die
Zugkraft der Antriebe durch die Scherbolzenbruchkraft FD begrenzt. Die maximale statische
Kettenkraft eines Antriebs FK ist dann zu berechnen nach der FormelFK = FD· (DS /DK ) (1c)
Für DS ist der Scherkreisdurchmesser der Kupplung und für DK der Teilkreisdurchmesser
des Kettensterns einzusetzen.2.1.2. Kettenkräfte bei zusammenwirkenden Antrieben
Wirken zwei Antriebe auf eine Kette oder ein Kettenband, so können sich die Kettenkräfte
des direkt ziehenden Antriebs FK1 und die Kettenkräfte des indirekt ziehenden Antriebs FK2
im Blockierungsfall addieren, wenn die Antriebe nicht mit Scherbolzenkupplungen ausgerüstet
sind. Die maximale statische Kettenkraft zusammenwirkender Antriebe ist dann zu berechnen
bei elektromechanischen Antrieben nach der FormelFK = (P1 · b1· hA / v) + (P2· b2· hA / v) · hU (2a)
und bei elektrohydraulischen Antrieben nach der Formel
FK = k1 · p1 + k2· p2· hU (2b)
Der Wirkungsgrad hU berücksichtigt den Zugkraftverlust des indirekt ziehenden Antriebs
bei der Umlenkung der Kette oder des Kettenbandes auf dem Kettenstern des direkt ziehenden
Antriebs und ist mit 0,9 anzusetzen.Bei elektromechanischen Antrieben, die mit Scherbolzenkupplungen ausgerüstet sind, können
die Kettenkräfte des direkt ziehenden Antriebs und die Kettenkräfte des indirekt ziehenden
Antriebs nicht gleichzeitig wirksam werden, weil die Scherbolzen im Blockierungsfall wegen
des Abstandes der Antriebe und der Elastizität der Kette oder des Kettenbandes nacheinander
abgeschert werden. Die maximale statische Kettenkraft zusammenwirkender Antriebe entspricht
dann der maximalen statischen Kettenkraft eines Antriebs nach der FormelFK = FD· (DS / DK ) (2c)
Werden Scherbolzen mit verschiedener Bruchkraft verwendet, so ist die Berechnung der
maximalen statischen Kettenkraft zusammenwirkender Antriebe mit der größeren Scherbolzen-
bruchkraft durchzuführen.2.1.3. Antriebsabhängige Verschiebekräfte
Diejenigen Kettenkräfte, die das Verschieben der Antriebseinheiten oder Umkehrrinnen oder
das Verschieben des Förderrinnenstrangs verursachen können, werden als antriebsabhängige
Verschiebekräfte FVA bezeichnet. Die antriebsabhängigen Verschiebekräfte erreichen ihren
Höchstwert im Blockierungsfall und sind dann in Anlehnung an die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2
wie folgt zu berechnen:1. Für den Fall, daß die Antriebseinheiten oder die Antriebseinheit und die Umkehrrinnen
durch einen Förderrinnenstrang verbunden sind, die Förderrinnen aneinanderstoßen
(mit aneinanderstoßenden Förderrinnen kann ohne besonderen Nachweis gerechnet werden,
wenn die mittlere Neigung der Förderbahn 24 gon nicht überschreitet) und der Förder-
rinnenstrang die einfache Kettenkraft des indirekt ziehenden Antriebs aufnehmen kann,
gelten folgende Formeln:a) Bei Maschinenanlagen mit einem Antrieb
für die Antriebseinheit
FVA = (P · b · hA / v) (3a)
oder
FVA = k · p (3b)
oder
FVA = FD· (DS /DK ) (3c)
für die Umkehrrinne
FVA = (P · b · hA / v) · hU (3d)
oder
FVA = k · p · hU (3e)
oder
FVA = FD· (DS / DK ) · hU (3f)
b) Bei Maschinenanlagen mit zusammenwirkenden Antrieben
für beide Antriebseinheiten
FVA = (P1· b1· hA / v) + (P2· b2· hA / v) · hU (3g)
oder
FVA = k1· p1 + k2· p2 · hU (3h)
oder
FVA = FD· (DS / DK ) (3i)
2. Für den Fall, daß die Antriebseinheiten oder die Antriebseinheit und die Umkehrrinne
nicht durch einen Förderrinnenstrang verbunden sind, die Förderrinnen nicht anein-
anderstoßen oder der Förderrinnenstrang die einfache Kettenkraft des indirekt ziehenden
Antriebs nicht aufnehmen kann, gelten folgende Formeln:a) Bei Maschinenanlagen mit einem Antrieb
für die Antriebseinheit
FVA = (P · b · hA / v) (4a)
oder
FVA = k · p (4b)
oder
FVA = FD · (DS / DK ) (4c)
für die Umkehrrinne
FVA = (P · b · hA / v) · (1 + hU ) (4d)
oder
FVA = k · p · (1 + hU ) (4e)
oder
FVA = FD · (DS / DK ) · (1 + hU ) (4f)
b) Bei Maschinenanlagen mit zusammenwirkenden Antrieben
für beide Antriebseinheiten
FVA = (P1 · b1 · hA / v) + (P2· b2 · hA / v) · (1 + hU ) (4g)
oder
FVA = k1 · p1 + k2 · p2 · (1 + hU ) (4h)
oder
FVA = FD· (DS / DK ) · (1 + hU ) (4i).
2.1.4. Antriebsabhängige Lageveränderungskräfte zusammenwirkender Gewinnungs-
und FörderanlagenDie antriebsabhängigen Lageveränderungskräfte zusammenwirkender Gewinnungs- und
Förderanlagen können sich addieren, wenn die Ketten und Kettenbänder der Maschinenanlagen
gleichzeitig blockiert werden und die dabei auftretenden Lageveränderungskräfte gleichzeitig
auf eine Antriebseinheit einwirken.Die Wahrscheinlichkeit, daß dieser Fall eintritt, ist jedoch auch bei gleichzeitiger Blockierung
der Ketten und Kettenbänder wegen der unterschiedlichen Länge der Kettenstränge zwischen
den Blockierungsstellen und der Antriebseinheit oder - bei zufällig gleicher Länge - wegen des
unterschiedlichen Arbeitsvermögens der Kettenstränge infolge ihrer unterschiedlichen Nenngröße
sehr gering.Bei der Berechnung der antriebsabhängigen Lageveränderungskräfte zusammenwirkender
Gewinnungs- und Förderanlagen braucht deshalb bis auf weiteres nur die Maschinenanlage
berücksichtigt zu werden, die in den unter Ziffer 3 angegebenen Belastungsfällen die jeweils
größten Lageveränderungskräfte verursachen kann.2.2. Gewichtsabhängige Lageveränderungskräfte
Die gewichtsabhängigen Lageveränderungskräfte wirken als Verschiebekräfte FVG und sind
hangabwärts gerichtet. Sie sind abhängig von dem Gewicht G der Maschinenanlagen und
von der Neigung der Förderbahn a nach der FormelFVG = G · sin a (5)
Bei der Berechnung der Verschiebekräfte FVG ist das im ungünstigsten Fall unwirksame
Gewicht der Gewinnungs- und Förderanlagen zu berücksichtigen, und zwarbei einer Neigung der Förderbahn bis 24 gon
- das Gesamtgewicht der Maschinenanlagen ohne Fördergutund
bei einer Neigung der Förderbahn über 24 gon
- das Gesamtgewicht der Maschinenanlagen einschließlich Fördergut, wenn die antriebs-
und gewichtsabhängigen Verschiebekräfte gleichgerichtet sind, oder
- das Gesamtgewicht der Maschinenanlagen ohne Fördergut, wenn die antriebs- und
gewichtsabhängigen Verschiebekräfte entgegengerichtet sind.Als Neigung der Förderbahn a gilt der Winkel, der der mittleren Neigung der Förderbahn
entspricht. Er ist aus der Höhendifferenz und der Entfernung zwischen den Antriebseinheiten
oder der Antriebseinheit und der Umkehrrinne zu berechnen.2.3. Reibkräfte
Die Reibkräfte FR zwischen den Maschinenanlagen und dem Liegenden oder der Streckensohle
sind abhängig von dem Gewicht G der Maschinenanlagen, dem Reibbeiwert µ und von der
Neigung der Förderbahn a nach der FormelFR = G · µ · cos a (6)
Das Gewicht G der Maschinenanlagen und die Neigung der Förderbahn a sind nach den
Angaben unter Ziffer 2.2 zu ermitteln.Der Reibbeiwert µ ist bei Gewinnungs- und Förderanlagen mit 0,4 anzusetzen.
2.4. Haltekräfte des Strebausbaus
Die Haltekräfte des Strebausbaus FA können zur Lagestabilität der Gewinnungs- und
Förderanlagen beitragen und bei der Berechnung der erforderlichen Abspannkräfte berücksichtigt
werden, wenn-
hydraulischer Schreitausbau verwendet wird,
-
die Rück- oder Führungseinrichtungen mit den Ausbaueinheiten und dem Förderrinnenstrang
so verbunden sind, daß Kräfte in Förderrichtung übertragen werden können, -
die Mindesthaltekraft, die von den Rück- oder Führungseinrichtungen im ungünstigsten Fall
übertragen werden kann, von dem Hersteller der Ausbaueinheiten oder von dem Hersteller
der Rück- oder Führungseinrichtungen im Einvernehmen mit dem Hersteller der Ausbaueinheiten
angegeben worden ist und -
die Ausbaueinheiten das dabei auftretende Moment ohne Lageveränderung aufnehmen können.
Die Haltekräfte des Strebausbaus sind dann zu berechnen nach der Formel
FA = FF · z (7)
Für FF ist die vom Hersteller angegebene Mindesthaltekraft einer Rück- oder Führungseinrichtung in
Förderrichtung und für z die Anzahl der im Streb vorhandenen Rück- oder Führungseinrichtungen
gleicher Bauart einzusetzen.Werden in einem Streb Ausbaueinheiten mit Rück- oder Führungseinrichtungen verschiedener Bauart
verwendet, so ergeben sich die Haltekräfte des Strebausbaus aus der Summe der Haltekräfte, die für
die verschiedenen Bauarten nach Formel (7) berechnet worden sind.2.5. Massenbeschleunigungskräfte
Die Massenbeschleunigungskräfte ergeben sich aus dem Gewicht der Maschinenanlagen und
der Größe der Beschleunigung. Die Größe der Beschleunigung ist abhängig von der Art der
Blockierung und im voraus nicht eindeutig bestimmbar.Die Massenbeschleunigungskräfte können deshalb bei der Berechnung der erforderlichen
Abspannkräfte nicht berücksichtigt werden.2.6. Federkräfte
Die Federkräfte sind abhängig von der Federsteifigkeit der Maschinenanlagen und dem
Verformungsweg. Beide Größen sind in keinem Fall eindeutig bestimmbar.Die Federkräfte können deshalb bei der Berechnung der erforderlichen Abspannkräfte nicht
berücksichtigt werden.2.7. Sonstige Lageveränderungs- und Haltekräfte
Die sonstigen Lageveränderungs- und Haltekräfte, z.B. die hangaufwärts oder hangabwärts
gerichteten Kraftkomponenten der Rückeinrichtungen, die Reibkräfte zwischen den
Maschinenanlagen und dem Kohlenstoß oder die Haltekräfte der Aufsatzbleche,
Führungseinrichtungen und Laderampen, sind abhängig von der Bauart der Gewinnungs- und
Förderanlagen und von den betrieblichen Verhältnissen am Verwendungsort. Sie können bei
der Berechnung der erforderlichen Abspannkräfte berücksichtigt werden, wenn ihre Größe
und Richtung im Einzelfall nachgewiesen worden ist.3. Berechnung der erforderlichen Abspannkräfte
3.1. Abspannkräfte gegen Hochschlagen der Antriebseinheiten oder der Umkehrrinnen
Die Antriebseinheiten oder die Umkehrrinnen der Gewinnungs- und Förderanlagen können im
Blockierungsfall hochschlagen, wenn die Ketten oder Kettenbänder der Maschinenanlagen nicht
zwangsgeführt oder aus der Zwangsführung ausgespurt sind. Bei Förderanlagen muß in jedem Fall
mit einem Ausspuren des Kettenbandes gerechnet werden.Das Hubmoment MH ist abhängig von der Kettenkraft FK der Gewinnungs- oder Förderanlage und
dem Hebelarm y1 . Als Gegenmoment wirkt das Rückstellmoment, das von dem Gewicht der
Antriebseinheit oder der Umkehrrinne GA , der Neigung der Förderbahn a und dem Hebelarm x
zwischen der Schwerlinie der Antriebseinheit oder der Umkehrrinne und dem nächstgelegenen
Drehpunkt bestimmt wird. Bei Maschinenanlagen mit zusammenwirkenden Antrieben, die ohne
Scherbolzenkupplungen betrieben werden, wirkt außerdem das Rückstellmoment, das sich aus
der Kettenkraft des indirekt ziehenden Antriebs FK2 und dem Hebelarm y2 ergibt. Die Kräfte,
die das Hochschlagen der Antriebseinheiten oder der Umkehrrinnen verursachen können, und die
in diesem Fall wirksamen Haltekräfte sind in Anlage 2 dargestellt.Das auf die Antriebseinheiten oder auf die Antriebseinheit und die Umkehrrinne im Blockierungsfall
wirkende Hubmoment ist jeweils zu berechnen nach der FormelMH = FK · y1 - GA · x · cos a (8a)
oder - bei zusammenwirkenden Antrieben ohne Scherbolzenkupplungen - nach der Formel
MH = FK · y1 - (GA· x · cos a + FK2 · y2 ) (8b)
Die Kettenkraft FK ist nach Formel (1) bzw. (2) und die Kettenkraft des indirekt ziehenden
Antriebs FK 2 nach Formel (1) zu ermitteln.Als Gewicht GA ist das Gewicht der Antriebseinheit oder der Umkehrrinne und der damit
biegesteif verbundenen Förderrinnen einzusetzen.Zur Bestimmung des Hebelarms y1 wird eine vom Kraftangriffspunkt parallel zum Liegenden
oder zur Streckensohle verlaufende Kraftrichtung und als nächstgelegener Drehpunkt der
Oberflansch des Förderers an der Anschlußstelle der ersten nicht biegesteif mit der Antriebseinheit
oder der Umkehrrinne verbundenen Förderrinnen angenommen.Ist der für das Hubmoment berechnete Wert positiv, dann muß die Antriebseinheit oder die
Umkehrrinne gegen Hochschlagen abgespannt werden.Die Abspannung muß ein Gegenmoment MHG aufbringen können, dessen Größe von der Haltekraft
der Abspannung FHH senkrecht zur Förderebene und dem Hebelarm a zwischen der Wirkungslinie
dieser Haltekraft und dem Drehpunkt bestimmt wird. Das Gegenmoment muß gleich oder größer
sein als das 1,5-fache des Hubmoments MH nach der FormelMHG = FHH · a >= 1,5 · MH (9).
3.2. Abspannkräfte gegen Umschlagen der Antriebseinheiten oder der Umkehrrinnen
Die Antriebseinheiten oder die Umkehrrinnen der Gewinnungsanlagen oder der Gewinnungs-
und Förderanlagen können im Blockierungsfall zur Seite umschlagen, wenn die Ketten der
Gewinnungsanlagen nicht zwangsgeführt sind.Das Seitenmoment MS ist abhängig von der Verschiebekraft FVA der Gewinnungsanlage und
dem Hebelarm y3 . Als Gegenmoment wirkt das Rückstellmoment, das von dem Gewicht der
Antriebseinheit oder der Umkehrrinne GA , der Neigung der Förderbahn a , dem
Reibbeiwert µ und dem Hebelarm x zwischen der Schwerlinie der Antriebseinheit oder der
Umkehrrinne und dem nächstgelegenen Drehpunkt bestimmt wird. Außerdem kann das
Rückstellmoment berücksichtigt werden, das sich aus der Bruchkraft der Rinnenverbindungs-
elemente FB und dem der Förderrinnenbreite entsprechenden Hebelarm y4 ergibt. Die Kräfte,
die das Umschlagen der Antriebseinheiten oder der Umkehrrinnen verursachen können, und
die in diesem Fall wirksamen Haltekräfte sind in Anlage 3 dargestellt.Das auf die Antriebseinheiten oder auf die Antriebseinheit und die Umkehrrinne im Blockierungsfall
wirkende Seitenmoment ist jeweils zu berechnen nach der FormelMS = FVA · y3 - (GA· µ · x · cos a + FB · y4 ) (10)
Die Verschiebekraft FVA ist nach Formel (4) zu ermitteln.
Als Gewicht GA ist das Gewicht der Antriebseinheit oder der Umkehrrinne und der damit
biegesteif verbundenen Förderrinnen einzusetzen.Zur Bestimmung des Hebelarms y3 wird eine vom Kraftangriffspunkt parallel zum Förderer
verlaufende Kraftrichtung und als nächstgelegener Drehpunkt die Außenkante des Förderers
an der Anschlußstelle der ersten nicht biegesteif mit der Antriebseinheit oder der Umkehrrinne
verbundenen Förderrinne angenommen.Ist der für das Seitenmoment berechnete Wert positiv, dann muß die Antriebseinheit oder die
Umkehrrinne gegen Umschlagen abgespannt werden.Die Abspannung muß ein Gegenmoment MSG aufbringen können, dessen Größe von der
Haltekraft der Abspannung FHS in der Förderebene rechtwinklig zur Förderrichtung und
dem Hebelarm b zwischen der Wirkungslinie dieser Haltekraft und dem Drehpunkt bestimmt
wird. Das Gegenmoment muß gleich oder größer sein als das 1,5-fache des Seitenmoments MS
nach der FormelMSG = FHS · b >= 1,5 · MS (11)
3.3. Abspannkräfte gegen Verschieben der Gewinnungs- und Förderanlagen in
LängsrichtungDie antriebsabhängigen Verschiebekräfte FVA können im Blockierungsfall dazu führen, daß die
Gewinnungs- und Förderanlagen in Längsrichtung verschoben werden oder der Förderrinnenstrang
nach oben oder zur Seite ausknickt. Diese Kräfte werden von den gewichtsabhängigen Verschiebe-
kräften FVG überlagert, die als zusätzliche Verschiebekräfte oder als Haltekräfte wirken können.
Lagestabilisierend wirken die Reibkräfte FR und die Haltekräfte des Strebausbaus FA , soweit diese
von den Rück- oder Führungseinrichtungen der Ausbaueinheiten auf den Förderrinnenstrang
übertragen werden.Die hangabwärts verschiebewirksame Lageveränderungskraft FL1 ist zu berechnen nach der Formel
FL1 = FVA + FVG - FR - FA (12)
und die hangaufwärts verschiebewirksame Lageveränderungskraft FL2 nach der Formel
FL2 = FVA - FVG - FR - FA (13)
Die Verschiebekräfte FVA sind entsprechend den betrieblichen Voraussetzungen nach den Formeln
(3) oder (4), die Verschiebekräfte FVG nach Formel (5), die Reibkräfte FR nach Formel (6) und die
Haltekräfte des Strebausbaus FA nach Formel (7) zu ermitteln.Ist der für die Lageveränderungskraft FL1 oder FL2 berechnete Wert positiv, dann müssen die
Gewinnungs- und Förderanlagen gegen Verschieben in Längsrichtung abgespannt werden.Die Abspannungen müssen eine Haltekraft FHL aufbringen können, die gleich oder größer ist als
das 1,5-fache der verschiebewirksamen Lageveränderungskraft FL1 oder FL2 nach der FormelFHL >= 1,5 · FL1,2 (14)
Die Haltekraft der Abspannungen FHL muß von Endabspannungen oder von End- und Teil-
abspannungen, d.h. von Endabspannungen und zusätzlichen Abspanneinheiten entlang der
Förderbahn, aufgebracht werden. Bei Verwendung von End- und Teilabspannungen müssen
die Endabspannungen so ausgeführt sein, daß sie die antriebsabhängigen Verschiebekräfte FVA
aufnehmen können.Abweichend davon darf auf Endabspannungen verzichtet und die Haltekraft der
Abspannungen FHL ausschließlich von Teilabspannungen aufgebracht werden, wenn der
Förderrinnenstrang die nach Formel (4) berechneten Verschiebekräfte ohne auszuknicken
aufnehmen kann. Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn hydraulischer Schreitausbau verwendet
wird und die Rück- oder Führungseinrichtungen der Ausbaueinheiten das Ausknicken des
Förderrinnenstrangs im Blockierungsfall verhindern können.4. Zusätzliche Sicherung gegen Abgleiten der Gewinnungs- und Förderanlage
Die Verbindungselemente zwischen den Antriebseinheiten oder den Umkehrrinnen und dem
Förderrinnenstrang oder zwischen den Förderrinnen können bei einem Bruch der Ketten und
Kettenbänder belastet werden, wenn die Neigung der Förderbahn 24 gon überschreitet.Die in diesem Fall verschiebewirksame Lageveränderungskraft FL3 ist zu berechnen nach der
FormelFL3 = FVG - FR - FA (15)
Die Verschiebekräfte FVG sind nach Formel (5), die Reibkräfte FR nach Formel (6) und die
Haltekräfte des Strebausbaus FA nach Formel (7) zu ermitteln. Dabei ist das Gesamtgewicht
der Maschinenanlagen einschließlich Fördergut zu berücksichtigen.Um das Abgleiten der Gewinnungs- und Förderanlagen bei einem Kettenbruch zu verhindern,
müssen die Verbindungselemente so beschaffen sein, daß sie durch die Lageveränderungskraft FL3
höchstens bis zu 85 % ihrer Streckgrenze beansprucht werden können. Ist diese Forderung nicht
erfüllt, dann müssen die Antriebseinheiten, die Umkehrrinnen und die Förderrinnen an einer
Sicherungskette, an einem Sicherungsgestänge oder an einem anderen, sicherheitlich gleichwertigen
Tragmittel befestigt sein, das die Lageveränderungskraft FL3 mit einer mindestens gleich großen
Sicherheit aufnehmen kann.5. Ausführung der Abspannung
Abspannungen müssen so ausgeführt und angeordnet sein, daß sie folgenden Anforderungen genügen:
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Die Haltekraft der Abspannungen senkrecht zur Förderebene, in der Förderebene rechtwinklig
zur Förderrichtung und in Längsrichtung des Förderers muß bei Mindestsetzkraft der
Haltestempel mindestens so groß sein wie die nach Ziffer 3 erforderliche Abspannkraft.
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Die Haltekraft der Abspannungen in den drei Kraftrichtungen muß durch Berechnung nach-
gewiesen sein. Dabei sind die ungünstigsten Hebelverhältnisse, die bei der Kraftübertragung
auftreten können, zu berücksichtigen.
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Die maximale Haltekraft (Nennhaltekraft) der Abspannungen in den drei Kraftrichtungen muß
vom Hersteller angegeben und so festgelegt sein, daß die einzelnen Bauteile bei Nennkraft
(höchstzulässiger Einstellkraft) der Haltestempel höchstens bis zu 85% ihrer Streckgrenze
beansprucht werden können.
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Abspannungen, die während des Betriebes der Gewinnungs- und Förderanlagen gerückt
werden sollen oder die zur Aufnahme von gewichtsabhängigen Lageveränderungskräften
bestimmt sind, müssen die erforderlichen Abspannkräfte jederzeit, auch während des Rückens
oder beim Umsetzen des Strebausbaus, aufnehmen können. Diese Forderung ist z.B. erfüllt
bei Endabspannungen, wenn diese als Schreitabspannungen ausgeführt sind, und bei
Teilabspannungen, wenn zusätzlich so viele Abspanneinheiten eingesetzt sind wie der Anzahl
der mit dem Umsetzen des Strebausbaus beschäftigten Baugruppen entspricht.
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Schreitabspannungen, die mit Haltestempeln gegen ein Widerlager verspannt werden,
müssen mit zwei getrennten Stempelgruppen ausgerüstet sein. Beide Stempelgruppen
müssen die erforderlichen Abspannkräfte unabhängig voneinander aufnehmen können.
Außerdem muß die Steuerung für beide Stempelgruppen so beschaffen sein, daß eine
Stempelgruppe nur gelöst werden kann, wenn die andere Stempelgruppe gegen das
Widerlager verspannt ist.
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Teilabspannungen müssen so ausgeführt sein, daß die Haltekraft der Abspanneinheiten
auch bei einem Leitungsbruch erhalten bleibt und die maximale Haltekraft der
Abspanneinheiten nicht überschritten werden kann. Diese Forderung ist z.B. erfüllt,
wenn die Abspanneinheiten mit Spannzylindern und die Spannzylinder mit Rückschlag-
und Druckbegrenzungsventilen ausgerüstet sind.
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Die Haltestempel der Abspannungen müssen mit einer Grundplatte verbunden und so
befestigt sein, daß sie nicht umfallen können, oder mit Stempelschuhen oder anderen,
sicherheitlich gleichwertigen Einrichtungen am Stempelfuß ausgerüstet sein, an denen
die Abspannkräfte angreifen können.
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Als Haltestempel für Abspannungen dürfen nur hydraulische Stempel verwendet werden,
deren Bauart vom Landesoberbergamt zugelassen ist.
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