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    Anlage 1

    Prüfstellen und erforderliche Mengen

     

    1. Prüfstellen

    Die Prüfungen erfolgen hinsichtlich

    der bautechnischen, wärmetechnischen und elektrischen sowie Teilen der explosionstechnischen Eigenschaften des Prüfstücks durch die

    • Bergbau-Versuchsstrecke (BVS)
      Beylingstr. 65
      4600 Dortmund 14,

    der brandtechnischen sowie Teilen der explosionstechnischen Eigenschaften des Prüfstücks durch die

    • Versuchsgrubengesellschaft mbH (VG)
      Tremoniastr. 13
      4600 Dortmund 1,

    der hygienischen Eigenschaften des Prüfstücks durch das

    • Hygiene-Institut des Ruhrgebiets (HI)
      Rotthauser Str. 19
      4650 Gelsenkirchen.

    Jeder Prüfstelle sind bei Erteilung der Prüfaufträge außer Beschreibungen und Zeichnungen des Betriebsmittels (Trog, Abdeckung, Schwimmer, Deckelhalter) genaue Angaben über die Zusammensetzung des Werkstoffs zu machen. Die gleichen Angaben müssen in dem an das Landesoberbergamt zu richtenden Antrag auf Erteilung einer Zulassung enthalten sein. Diesem
    Antrag sind die von den Prüfstellen angefertigten Prüfberichte beizufügen.

    Die Prüfstücke sind an die Bergbau-Versuchsstrecke zu schicken, die die Weiterleitung an die übrigen Prüfstellen vornimmt.

    2. Anzahl der Prüfstücke

    Für die Prüfung sind folgende Prüfstücke (Tröge, Abdeckungen, Schwimmer) erforderlich:

    • Bergbau-Versuchsstrecke: 25 Stück
    • Versuchsgrubengesellschaft: mindestens 4 Stück
    • Hygiene-Institut: 1 Stück

    Zur Prüfung der Löschwirksamkeit sind weitere Prüfstücke erforderlich, deren Zahl sich nach der jeweiligen Versuchsanordnung und -anzahl richtet. Die erforderliche Prüfmenge wird jeweils von der Prüfstelle festgesetzt.