• DSK - Regelungen
    „Fernförderung von Polyurethan- und Silikatharzen“

                                                

    1 Geltungsbereich

    Diese DSK-Regelungen gelten für die Fernförderung von Zweikomponenten-Harzsystemen
    zur Gebirgsverfestigung in den Untertagebetrieben der DSK. Sie gelten nicht für dezentrale,
    Abbau begleitende Strebrandpumpen.

    Sie legen dazu besondere brandschutztechnische Anforderungen bei der Fernförderung von
    Polyurethan- und Silikatharzen fest und sind für die Betriebe verbindlich. Abweichungen von
    diesen DSK-Regelungen sind im Einzelfall möglich, bedürfen aber der Zustimmung des Bergamtes.

    2 Begriffsbestimmung

    Die bei der DSK eingesetzten Kunstharzsysteme (Polyurethan- und Silikatharz) basieren auf
    der chemischen Reaktion zweier Komponenten zu einem Polyurethan-Kunstharz bzw.
    Silikatkunstharz.

    • Polyurethan
      Polyurethane sind eine Gruppe von Kunststoffen, die aus Polyisocyanaten und Polyolen
      hergestellt werden.
      Die erste Komponente (auch „B-Komponente“ oder „Schwarz“ genannt) besteht im
      Wesentlichen aus Isocyanat (Diphenylmethandi-isocyanat).
      Die zweite Komponente (auch „A-Komponente“ oder „Weiß“ genannt) ist das Polyol
      (Polyalkohol mit Additiven).

    • Silikatharz
      Silikatharze sind eine Gruppe von Kunststoffen, die aus Polyisocyanaten und Wasserglas
      hergestellt werden.
      Die erste Komponente (auch „B-Komponente“ oder „Schwarz“ genannt) besteht im
      Wesentlichen aus Isocyanat (Diphenylmethandi-isocyanat).
      Die zweite Komponente (auch „A-Komponente“ oder „Weiß“ genannt) ist das Wasserglas
      (Wasserglas mit Additiven).

    • Injektion
      Eine Injektion ist das Einbringen von Injektionsgut in Klüfte, Fugen, Spalten und
      Diskontinuitäten (siehe EN 12715). Darunter versteht man das Einfüllen oder druck-
      beaufschlagte Einpressen von Klebemitteln über Bohrungen in das durch Gebirgs-
      bewegungen oder durch natürliche Eigenschaften geschwächte Gebirge.

    • Fernförderung
      Fernförderung im Sinne dieser DSK – Regelungen ist der getrennte Transport der
      Harzkomponenten von einer zentralen, aber ortveränderlichen Pumpenstation über ein
      druckbeaufschlagtes Leitungssystem bis zur Verarbeitungsstelle. Die Länge des
      Leitungssystems kann bis ca. 5000 m betragen.

    3 Anforderungen bei der Fernförderung

    3.1 Bereitstellungen der Komponenten

    Die Anlieferung und Bereitstellung der einzelnen Komponenten erfolgt in voneinander getrennten
    Mehrwegbehältern (MWB) mit bis zu 1,2 m³ Inhalt. Die Entleerung der MWB und Vorlagebehälter
    erfolgt saugend über das  Luftpendelverfahren,  bei dem eine Trockenpatrone mit Verbrauchs-
    indikator eingesetzt wird. Eine Druckbeaufschlagung der MWB ist nicht zulässig.

    3.2 Pumpenstation

    Zur Versorgung der Fernförderung werden die Einzelkomponenten mittels getrennter
    MWB / Vorlagebehälter, Zulaufschläuche, Anschlussarmaturen und Pumpeneinheiten
    (Radialkolbenpumpen) dem Leitungssystem (Rohr- und Schlauchleitungen) zugeführt.
    Bei der Erstinbetriebnahme und nach der Wartung oder Instandsetzung ist sicherzustellen,
    dass die vom Hersteller vorgegebenen maximalen Drücke nicht überschritten werden.
    An der Pumpenstation werden frischwetterseitig 2 BuT Feuerlöscher bereitgehalten.

    3.3 Leitungssystem

    Das Leitungssystem muss aus nachweislich geeigneten Hochdruckrohr- und -schlauch-
    leitungen bestehen. Sie müssen auf den maximal zulässigen Betriebsdruck ausgelegt sein.
    Eingesetzt werden Leitungsquerschnitte von DN 32 bis DN 10 (gestuft). Im Haupt-
    streckennetz werden grundsätzlich Rohrleitungen eingesetzt.

    Im Bereich der Abbaubegleitstrecken werden in der Regel Schlauchleitungen verwendet.
    Im Bereich von Wetterbauwerken sind ausschließlich Rohrleitungen einzusetzen.

    Das Leitungssystem ist so am Streckenausbau zu befestigen, dass die Gefahr einer
    Beschädigung minimiert wird.

    Die einzelnen Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen.

    3.4 Kontrollen des Leitungssystems

    Vor Erstinbetriebnahme ist das gesamte Leitungssystem von der Pumpenstation bis zur
    Stelle der Endverarbeitung zu befahren.

    Das unter Druck stehende Leitungssystem ist arbeitstäglich zu befahren. Bei Feststellung
    von Undichtigkeiten ist das System unmittelbar außer Betrieb zu nehmen und unverzüglich
    abzudichten.

    3.5 Systembereitschaft

    Für die Dauer der Betriebsruhe, an denen keine Kontrollbefahrung nach Abschnitt 3.4
    stattfindet ist das System aus dem Stand-by-Betrieb (automatischer Anlauf) herauszunehmen
    und abzuschalten. Hierdurch wird ein unkontrolliertes Anlaufen der Pumpen verhindert.

    Nach Möglichkeit ist das Ein- und  Ausschalten der Fernförderpumpen von über Tage
    (Grubenwarte, Steuerstand etc.) aus vorzusehen.

    3.6 Endverarbeitung

    An der Verarbeitungsstelle werden die einzelnen Komponenten dem Leitungssystem mit
    Schleppschläuchen (DN 10) entnommen und mittels einer Injektionsarmatur, bestehend
    aus geeigneten Absperrhähnen, Druckentlastungseinrichtungen, Manometer (0-250 bar)
    und Statikmischer verarbeitet. Einzelheiten sind in einer gesonderten DSK-Verarbeitungs-
    regel festgelegt.

    4 Unterweisung (§6 ABBergV)

    Die mit dem Einbau und Betrieb von Fernförderanlagen beauftragten Personen sind an Hand
    dieser DSK-Regelungen zu den besonderen brandschutztechnischen Anforderungen zu
    unterweisen.