• 01.03.2016

    64.01.22.2-2015-1

    Immissionsschutz-Richtlinie

     A 2.25

    An die Dezernate 61, 62, 63, 64 und 65

    Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung Bergbau und Energie in NRW - zum
    Schutz der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder
    erheblichen Belästigungen durch Immissionen aus Tagebauen
    - Immissionschutz-Richtlinie -

     

    die o. a. Richtlinie wurde aufgrund des fortschreitenden Standes der Technik gem. § 3 BImSchG
    sowie des Inkrafttretens neuer Regelwerke zum Immissionsschutz überarbeitet, aktualisiert und
    im elektronischen Sammelblatt veröffentlicht.

    Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie vom 29.09.2013.


    Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

     

    Dortmund, den 01 März 2016

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW
    Im Auftrag:

    Friediich Wilhelm Wagner