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01.03.2016
64.01.22.2-2015-1Immissionsschutz-Richtlinie
A 2.25
An die Dezernate 61, 62, 63, 64 und 65
Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung Bergbau und Energie in NRW - zum
Schutz der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder
erheblichen Belästigungen durch Immissionen aus Tagebauen
- Immissionschutz-Richtlinie -die o. a. Richtlinie wurde aufgrund des fortschreitenden Standes der Technik gem. § 3 BImSchG
sowie des Inkrafttretens neuer Regelwerke zum Immissionsschutz überarbeitet, aktualisiert und
im elektronischen Sammelblatt veröffentlicht.Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie vom 29.09.2013.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.Dortmund, den 01 März 2016
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Im Auftrag:Friediich Wilhelm Wagner