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Grundsätze
für die Anlegung und Wiedernutzbarmachung
von Bergehalden des Steinkohlenbergbaus1 Anforderungen an die physikalische und chemische Zusammensetzung
des Bergematerials im Außenmantel von Halden1.1. Im Bereich der Haldenoberfläche sollen nur solche Berge geschüttet werden, die eine
umgehende schnelle Wiedernutzbarmachung der Haldenoberfläche ermöglichen. Dabei
sind Gesichtspunkte der Entwicklung des Bergematerials und der Standsicherheit zu
berücksichtigen.1.2. Besonders geeignet für den Aufbau des Haldenmantels sind Waschberge (0 - 150 mm
Durchmesser) mit einem hohen Feinkornanteil. Bei der Herstellung oder Unterhaltung
von Grubenräumen anfallende, meist grobstückigere Grubenberge sollen beim Aufbau
des Haldenmantels nicht verwendet werden.1.3. Das zu verwendende Bergematerial im Haldenmantel sollte gute Verwitterungseigenschaften
und einen möglichst geringen Gehalt an pflanzenschädlichen Stoffen haben. Bergematerial
mit hohem Pyritanteil ist im Haldeninnenraum zu verkippen.Hierauf ist insbesondere bei Halden, die von verschiedenen Bergwerken beschickt werden
(Gemeinschaftshalden), zu achten. Zum Aufbau des Haldenmantels sollen nach Möglichkeit
Berge mit dem relativ höchsten Maß an Pflanzenverträglichkeit und guter Verwitterungs-
fähigkeit verwendet werden.2 Ermittlung 'bodenkundlicher Kennwerte', Umfang der Untersuchungen
2.1 Nach Beendigung der Schüttung des Bergematerials und vor Beginn von Rekultivierungs-
maßnahmen sind zur Ermittlung bodenkundlicher Kennwerte des Wurzelbereichs folgende
Untersuchungen als Bestandsaufnahme durchzuführen:2.1.1 Anlage eines Geländeprotokolls mit den wichtigsten Standortdaten (Zeitpunkt der
Probenahme, Haldenscheibe, Exposition etc.).2.1.2 Anlage von 0,2 m tiefen Aufgrabungen (3 Aufgrabungen/2500 m2 ) und Entnahme von
Bodenproben aus der Tiefe von 0-20 cm. Es sind mindestens 2 kg Bergematerial je
Entnahmestelle zu gewinnen. Bei Flächengrößen < 2500 m2 ist die Mindestzahl von
3 Aufgrabungen beizubehalten. Jeweils 3 unter gleichen Bedingungen (Zeitpunkt der
Probennahme, Haldenscheibe, Exposition etc.) entnommene Proben werden zu einer
Mischprobe zusammengeführt. Aus dieser Mischprobe sind durch Siebung mindestens
2 kg Material einer Korngröße < 20 mm zu gewinnen.2.1.3 Bei Flächen, auf denen zur Verbesserung der Boden- und Wasserverhältnisse nicht die
in Nr. 3.1.3, Punkt 1 aufgeführten Maßnahmen (Übererden in einer Mächtigkeit von
180-250 m mit kulturfähigem Material) durchgeführt wurden, sind zusätzlich 0,5 cm
tiefe Aufgrabungen (1 Aufgrabung/2500 m2 ) anzulegen und Bodenproben aus der Tiefe
von 40-50 cm zu entnehmen. Es sind mindestens 2 kg Material einer Korngröße < 20 mm
zu gewinnen.2.1.4 Messung des pH-Wertes in 1 n KCl zur Charakterisierung des Versauerungsgrades.
2.1.5 Bei Proben aus Flächen, auf denen zur Verbesserung der Boden- und Wasserverhältnisse
nicht unmittelbar nach der Schüttung die in Nr. 3.1.3, Punkt 1 aufgeführten Maßnahmen
(Übererden in einer Mächtigkeit von 180-250 cm mit kulturfähigem Material) durchgeführt
wurden, sind zusätzlich der Gesamtschwefelgehalt (nur bei der ersten Probenentnahme) und
der Gesamtbasengehalt zur Ermittlung einer potentiellen Säure/Base-Bilanz zu bestimmen.2.1.6 Zur Beurteilung der Untersuchungsergebnisse sind Einzelflächen mit gleichen Standort- und
Entnahmebedingungen (Zeitpunkt der Probenahme, Haldenscheibe, Exposition)
zusammenzufassen.2.2 Zur Ermittlung der Entwicklung bodenkundlicher Kennwerte des Wurzelbereichs sind folgende
Wiederholungsuntersuchungen durchzuführen:2.2.1 Die Messungen nach den Nr. 2.1.4 und 2.1.5 sind 2 Jahre nach Schüttung zu wiederholen.
Zur Aufnahme der Standortdaten ist nach Nr. 2.1.1 zu verfahren. Die Probenmenge und
Entnahme richtet sich nach den Regelungen der Nr. 2.1.2 und 2.1.3. Die Beurteilung der
Untersuchungsergebnisse ist entsprechend Nr. 2.1.6 vorzunehmen.2.2.2 Zusätzlich zu der unter Nr. 2.1.4 aufgeführten Messung ist bei den Wiederholungsunter-
suchungen der pflanzenverfügbare Gehalt an P2O5, Kalium, Calcium und Magnesium zu
bestimmen. Zum Nachweis der Kationen (K, Ca und Mg) wird eine Extraktion mit 0,1 m
Ammoniumacetat benutzt. Bei Proben aus Flächen, auf denen zur Verbesserung der Boden-
und Wasserverhältnisse die in Nr. 3.1.3, Punkt 1 aufgeführten Maßnahmen (Übererden in
einer Mächtigkeit von 180-250 cm mit kulturfähigem Material) durchgeführt wurden, ist
zur Bestimmung des pflanzenverfügbaren Phosphors die Doppel-Lactat-Methode, bei
reinen Bergen bzw. Boden-Berge-Gemischen die Bray-II-Methode zu benutzen.2.3 Bei größerem flächenhaftem Ausfall der Vegetation (Fehlstellen > 500 m2 ) oder deutlichen
Mangelerscheinungen an den Pflanzen, sollte eine weitere Wiederholungsbeprobung
durchgeführt werden, um notwendige Pflegemaßnahmen für diese Flächen festlegen und
durchführen zu können (z.B. Düngung).3 Verbesserung der Boden- und Wasserverhältnisse
3.1. Zur Verbesserung der Wasserverhältnisse, der ph-Werte und der Nährstoffversorgung im
Bereich des Haldenmantels kommen unterschiedliche Maßnahmen in Frage.3.1.1. Als Maßnahme für Flächen, die begrünt bzw. bekrautet werden sollen, kommt in Betracht:
- Übererdung in einer Mächtigkeit von 5 - 10 cm mit kulturfähigem Material
- Anspritzen eines Gemenges von Humus und geeigneten Samen (Anblasverfahren).
Hierbei werden Humus und geeigneter Samen miteinander vermengt und ca. 2 cm dick
auf die Haldenoberfläche aufgebracht.
3.1.2. Als Zusatzmaßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen können angewandt werden:
- Abdecken der Haldenoberfläche mit organischem Material ('Mulchen') zum Schutz vor
Austrocknung, Erhitzung und Erosion sowie zur Förderung der Mikroorganismentätigkeit - Zusatz von Bodenhilfsstoffen (z.B. geeigneter Klärschlamm, Kompost o.ä.).
3.1.3. Als Maßnahme für Flächen, die ungünstige pH-Werte (<= 3,3) aufweisen und bestockt
werden sollen, kommen in Betracht:- Übererden in einer Mächtigkeit von 180 - 250 cm mit kulturfähigem Material
- Erhöhen des Feinkornanteils durch Vermengen des Bergematerials mit kulturfähigem
Bodenmaterial (Mischungsverhältnis 3:1).
3.2. Zur weiteren Verbesserung des Wasserhaushalts kommen in Betracht:
3.2.1. Bewässerung der Vegetationsflächen in extremen Trockenperioden. Dabei empfiehlt
sich folgendes Vorgehen:- Beschränkung der Bewässerung auf junge Kulturen;
- keine kontinuierliche Beregnung, sondern vegetationserhaltende Minimalbewässerung,
um die Auswaschung von Nährstoffen zu vermeiden und die Wurzelbildung nicht
negativ zu beeinflussen; - stoßweise Bewässerung mit relativ hohen Wassermengen (maximal zweimal pro Woche)
zur Befeuchtung des Durchwurzelungsraumes - Rohrleitungen sind dem Einsatz von Tankfahrzeugen vorzuziehen.
3.2.2. Weiterhin können zur Verbesserung des Wasserhaushaltes verschiedene Maßnahmen
angewandt werden:- die 'Außenhaut' der Halde, sowohl die Böschungen als auch das Plateau, in einer Mächtigkeit
von ca. 2 m möglichst nicht zu vedichten, um das Versickern des Niederschlagswassers zu
gewährleisten und das Durchwurzeln zu erleichtern; - soweit es die Neigungsverhältnisse zulassen durch Anlage von Rinnen parallel zum Hang
den Oberflächenabfluß auf den Böschungen zu verlangsamen. Dadurch werden die
Versickerungsrate gesteigert und die Wachstumsbedingungen der Pflanzen verbessert
sowie Erosionsschäden verringert; - das Wasserspeichervermögen des Bergematerials bis 2 m unterhalb der Oberfläche durch
Vermengen mit kulturfähigem Bodenmaterial zu verbessern (siehe Nr. 3.1.3); - durch Einbringen geeigneter Humußtoffe das Wasserspeichervermögen zu verbessern.
Hierfür eignet sich zerkleinertes Pflanzenmaterial. Dies steht vor allem dort zur Verfügung,
wo im Haldenbereich vor der Verkippung des Bergematerials abgeholzt wird.
3.3. Zur Verbesserung der Nährstoffversorgung können Düngemaßnahmen (Kalkung,
Startdüngung) notwendig sein (siehe Nr. 4.4.1 und Nr. 4.5).4 Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung
4.1 Bekrautung und Begrünung
Die umgehende Bekrautung bzw. Begrünung der Haldenoberfläche vor der Bestockung
mit Bäumen und Sträuchern ist zur schnellen Integration des Haldenkörpers in die
umgebende Landschaft und aus Erosionsgründen unverzichtbar. Außerdem wird durch
diese Maßnahme die Humusbildung in der obersten Bodenschicht gefördert.4.1.1. Fertiggestellte Haldenoberflächenabschnitte sind nach Schüttung und Endgestaltung
umgehend gemäß Nr. 3.1.1 zu behandeln.Die Bekrautung ist, um eine Florenverfälschung so klein wie möglich zu halten, durch
Ausbringen einer artenreichen Samenmischung aus überwiegend heimischen Kräutern
einzuleiten (10 - 15 g/m2 ). Bei der Zusammensetzung der Mischung ist auf die
Standortverträglichkeit der einzelnen Krautarten zu achten (Exposition, Böschungsneigung,
Feuchtigkeit bzw. Trockenheit, Windeinwirkungen und dergleichen). Leguminosensaatgut
soll vor der Aussaat mit einem universellen Bakterienimpfstoff behandelt werden.In der Vergangenheit hat sich eine Mischung aus Hornschotenklee (40%), Weißklee (30%)
und Kleinklee (30%) als geeignet erwiesen.Die Aussaat ausgewählter Gräser und Kräuter in Kombination mit einer Startdüngung soll
für den Zeitraum einiger Jahre eine bodennahe Begrünung bewirken. Soweit Grassamen mit
verwandt wird, ist darauf zu achten, daß die Gräser der späteren Bestockung nicht hinderlich
sind.4.1.2. Auflaufendes Saatgut benötigt, um sich optimal entwickeln zu können, ein geeignetes
Keimbett mit einem ausreichenden Vorrat an Nährstoffen und pflanzenverfügbarem Wasser,
sowie ein mildes Mikroklima mit ausgeglichenen Temperaturen (ohne Frost und Überhitzung)
und eine gesicherte Nachlieferung von Wasser über Niederschläge.Diese Bedingungen finden sich in unseren Breiten am ehesten im Spätsommer (Ende August
bis Ende September) oder im frostfreien zeitigen Frühjahr. Die Bekrautung und Begrünung
sollte in diesen Zeiträumen vorgenommen werden, um die im ersten Frühjahr auftretenden
Trockenperioden besser überstehen zu können.4.2 Bestockung mit Bäumen und Sträuchern
4.2.1. Die Bestockung des Haldenmantels mit Bäumen oder Sträuchern sollte erst vorgenommen
werden, nachdem die Untersuchungen gemäß Nr. 2.2 Klarheit über den Zustand und die
weitere Entwicklung der physikalischen und chemischen Rohbodeneigenschaften des
Haldenmantels ergeben haben.4.2.2. Die Bepflanzung ist mit Bäumen 1. und 2. Ordnung in einem forstüblichen Verband
durchzuführen. Um waldähnliche Zustände auf einer Halde entstehen zu lassen, sollten
aber auch schon die entsprechenden Baumarten 3. Ordnung und Sträucher mitgepflanzt
werden, die in die Lücken des forstüblichen Verbandes ohne Schwierigkeiten eingefügt
werden können. Der Pflanzenverband sollte daher nicht schematisch, sondern jeweils
nach gewählter Baumartenzusammensetzung und Lage der Fläche festgelegt werden.
Die Pflanzenreihen sollen parallel zum Hang und die Pflanzen versetzt angeordnet werden.
Die Beachtung aller pflanzensoziologischen Bereiche soll die Bildung eines neuen
Lebensraumes begünstigen und von vornherein eine möglichst große Artenvielfalt der
Flora und Fauna zulassen.4.2.3. Durch enge Pflanzenverbände können Ausfälle nur in geringem Maß kompensiert werden,
da die Pflanzen meist nicht einzeln, sondern in der Regel kleinflächenweise ausfallen.
Durch Ausfälle entstehende kleinere Freiflächen (Fehlstellen bis 500 m2 ) können der
natürlichen Sukzession überlassen werden (siehe auch Nr. 2.3).4.2.4. Es ist anzustreben, die zu bestockenden Flächen mit Baumweiden oder Pappelarten zu
überstellen, die durch ihr intensives Wurzelwachstum den Rohboden am wirkungsvollsten
erschließen und gleichzeitig als Vorwald mit Schutzwirkung für die übrigen Baumarten dienen.Der Pflanzenverband soll 5 x 5 m oder 7 x 7 m betragen unter der Voraussetzung, daß zu
einem späteren Zeitpunkt bei Pflegemaßnahmen die Bestandzahl um die Hälfte verringert wird,
wenn z.B. die Beschattung die Wachstumsentwicklung der darunter stehenden Bäume behindert.
Der Bestand an Pappeln und Baumweiden ist dabei so zu reduzieren (z.B. auf 10 x 10 m Verband),
daß optimale Lichtverhältnisse für die übrigen Gehölzarten entstehen. Wo die Windbeeinflußung
für die Pappeln zu stark ist, sollten verstärkt Roterlen eingebracht werden.4.2.5. Die Baumartenzusammensetzung kann nicht generell, sondern erst nach erfolgter Boden-
untersuchung gemäß Nr. 2 festgelegt werden, wobei die Palette der Baumarten, die gepflanzt
werden können, mit höherem pH-Wert zunimmt.4.2.6. Bei den Baumarten 1. Ordnung wie Bergahorn, Winterlinde etc. muß darauf geachtet werden,
daß, um eine Risikoverteilung zu erreichen, der Prozentsatz einer dieser Arten nicht zu hoch ist
und in der Folge dann allein den Endbestand bildet.Die Streuung auf 3-4 Hauptbaumarten wird daher für notwendig gehalten.
Die Baumarten 2. und 3. Ordnung sowie standortgerechte Sträucher sind bevorzugt in den
Randbereichen zu Wegen oder Kanten der Bermen anzupflanzen, damit die besonders
wertvollen Randbereiche durch einen entsprechenden Übergang gekennzeichnet und aufgewertet
werden. Durch diese Maßnahmen entstehen zusätzliche Bestandsinnenträufe, die die Fläche
insgesamt stabilisieren. Auch sollten kleinere reine Strauchpartien in den Randbereichen als
Vogelschutzgehölze vorgesehen und bei der Auswahl der Gehölze Arten, die zur Bienenweide
geeignet sind, in Betracht gezogen werden.Hierfür bieten sich u.a. Robinien - gruppenweise gepflanzt - für trockene Süd- und Südosthänge
an.4.2.7. Die Qualität der Pflanzung ist außerordentlich wichtig, da sowohl das Anwachsen als auch
die Überlebensfähigkeit der einzelnen Pflanze dadurch maßgeblich beeinflußt werden.Es sollte nur hochwertiges Gehölzmaterial geeigneter Herkunft verwendet werden.
Das Pflanzenalter sollte 3 Jahre nicht überschreiten (Gefahr der Austrocknung durch
Trichterwirkung, Wind und schlechteres Anwuchsverhalten älterer Pflanzen). Darüber
hinaus müssen die Pflanzungen durch Wildschutzzäune oder andere wirkungsvolle
Maßnahmen geschützt werden.4.2.8. Die Pflanzung sollte bevorzugt im Herbst vorgenommen werden, damit die zumeist
reichlichen Herbst-Winter-Niederschläge für das Pflanzenwachstum zur Verfügung stehen.4.2.9. Im Rahmenbetriebsplan werden die Bepflanzungsflächen und die anzustrebenden
Waldgesellschaften angegeben. Im jährlichen Bericht bzw. Sonderbetriebsplan für
die forstliche Rekultivierung sind die Gehölzartenzusammensetzungen, die Pflanzenverbände,
die Mischungsformen und das Pflanzenalter anzugeben.4.3 Besondere Gestaltungsmaßnahmen (Biotope/Ökosysteme)
4.3.1. Bereiche, die später nicht aufgeforstet, sondern z.B. einer Grünlandnutzung zugeführt
werden sollen, brauchen in der Regel nicht stärker als 20 bis max. 50 cm übererdet zu
werden. In Bereichen von Magerwiesen und Trockenrasen hat sich im allgemeinen eine
Übererdung von 20 cm als ausreichend erwiesen. Bei einer geplanten späteren Nutzung
als Extensivweide sind mächtigere Übererdungen (<= 50 cm) sinnvoll. Kleinwüchsige
Buschformationen können eine abwechslungsreiche Gestaltung der Vegetation auf diesen
baumlosen Haldenflächen herbeiführen.4.3.2. Bei der Planung der Oberflächenentwässerung sollten z.B. Rückhaltebecken, kleinere
Tümpel bzw. Feuchtgebiete berücksichtigt und von einer Bepflanzung in der Regel
ausgenommen werden. Desgleichen sollten kleinere Trockenbiotope, zufällig entstandene
Tümpel und vorhandene Teiche erhalten werden und freigestellt bleiben.4.3.3. Haldenkörper sollten dadurch aufgewertet werden, daß flankierende Maßnahmen für
die sich auf den Halden einstellende Fauna ergriffen werden (z.B. Nistkästen,
Sitzgelegenheiten für Greife etc.).4.4 Pflege der rekultivierten Flächen
4.4.1. Die Rekultivierung von Bergehalden ist nicht mit der Durchführung der vorstehend
geschilderten Maßnahmen abgeschlossen.Der Pflanzenbestand bedarf einer mehrjährigen Pflege, die so lange währen muß, bis
sich eine geschlossene, sich selbst erhaltende Vegetationsdecke entwickelt hat.4.4.2. Eine regelmäßige Kontrolle der bestockten Fläche durch eine auf dem Gebiet des
Forstwesens fachkundige Person ist zur Sicherung der Kultur und zur Erreichung des
angestrebten Mischungsverhältnisses des Endzustandes unabdingbar.4.4.3. Im jährlichen Bericht bzw. Sonderbetriebsplan für die forstliche Rekultivierung müssen
die Pflegemaßnahmen aufgeführt werden (Nachdüngen der Flächen, Ausbessern von
Fehlstellen, Schutz vor Wildschäden, Mähen von Wiesen und bekrauteten Aufforstungs-
flächen etc.).4.5 Düngemaßnahmen
4.5.1. Außer einer Startdüngung mit phosphorhaltigen, stickstoffhaltigen und kaliumhaltigen
Düngern, deren Bestandteile in der Regel im Bergematerial einen Mangelfaktor darstellen,
ist eine organische und mineralische Düngung in Abhängigkeit von den ermittelten
bodenkundlichen Kennwerten vorzusehen. Diese muß gegebenenfalls wiederholt werden.4.5.2. Lassen die Untersuchungsergebnisse erkennen (Nr. 2), daß z.B. mit einer Versauerung
des Bodens gerechnet werden muß, ist dieser Gefahr durch entsprechende Maßnahmen
(wie Düngung mit geeigneten Mitteln) frühzeitig entgegenzuwirken.5 Planung und Organisation der Wiedernutzbarmachung
5.1. Betriebspläne über das Anlegen, die Erweiterung und die wesentliche Änderung von
Bergehalden müssen u.a. einen Gestaltungs- und Rekultivierungsplan enthalten, in dem
die vorgesehene Ausformung der Haldenoberfläche sowie die beabsichtigte Rekultivierung
oder sonstige Nutzbarmachung dargestellt sind. Aus diesem Plan muß ersichtlich sein,
welche Haldenteilflächen aufgeforstet werden sollen bzw. für anderweitige Nutzungen
(z.B. für Freiflächen, Landwirtschaft, Sportanlagen, Bebauung) vorgesehen sind. Es wird
jedoch nicht für zweckmäßig gehalten, in diesem Plan hinsichtlich der vorgesehenen
Aufforstung bereits Details zur Auswahl der Plfanzenarten oder die Pflanzschemata etc.
festzulegen.Hierzu eignen sich besser regelmäßig vorzulegende Sonderbetriebspläne über die Art der
Aufforstung.5.2. Diese Sonderbetriebspläne sind auf der Grundlage des Gestaltungs- und Rekultivierungs-
planes zu erarbeiten und abhängig vom Fortschritt der Haldenschüttung unter Berück-
sichtigung der Nr. 4.7.4. der Richtlinien für die Zulassung von Bergehalden im Bereich
der Bergaufsicht vorzulegen.5.3. Die Sonderbetriebspläne sollen neben den Inhalten der Nr. 4.7.3.1 der oben angeführten
Richtlinien enthalten:- Darstellung des Standes bereits durchgeführter Gestaltungs- und Rekultivierungsarbeiten
an den Böschungen in folgender farblicher Ausführung:
Braun: gestaltet, noch nicht begrünt oder bepflanzt
hellgrün: begrünt (bekrautet)
dunkelgrün: aufgeforstet - die für die Pflanzperioden bis zur Vorlage des nächsten fälligen Sonderbetriebsplans
für die Aufforstung vorgesehenen Flächen, mit roter Umrandung
Begrünung (Bekrautung): rot gestrichelt
Aufforstung: rot ausgezogen - Bezeichnung der Gehölzarten mit Mischungsverhältnis, Angaben zum Pflanzenverband,
Errechnung des Pflanzenbedarfs sowie Angabe der Pflanzenherkunft (Region) - bodenkundliche Kennwerte des Haldenmantels im Wurzelbereich, Angaben über
vorgesehene Maßnahmen zur Bodenverbesserung - eine forstliche Beurteilung der gestalteten und rekultivierten Flächen durch eine auf
dem Gebiet des Forstwesens fachkundige Person mit Angaben zu notwendigen
Nachbesserungsarbeiten, Pflegemaßnahmen etc.
Ein eindeutiger Bezug zu der Haldendarstellung im Lageplan ist dabei durch Verwendung
geeigneter Signaturen (z.B. Pflanzperiode und Buchstabe) herzustellen.5.4. Die Sonderbetriebspläne für die Aufforstung sollten in Abstimmung mit der zuständigen
Unteren Forstbehörde aufgestellt werden. Für Bergehalden, die im Verbandsgebiet des
KVR liegen, ist hierbei der KVR zu beteiligen. Die Sonderbetriebspläne sind vom
Antragsteller in den festzulegenden Zeitabständen jeweils zum 1. September für die
Pflanzenperioden ab Frühjahr des folgenden Jahres vorzulegen.6 Erschließung
Durch die Schüttung der Haldenkörper entstehen zwangsläufig Wege entlang der Bermen,
die nur zum Teil als Wanderwege genutzt werden sollten. Um eine bestimmte Größenordnung
der Bepflanzungsflächen nicht zu unterschreiten, darf der Wegeabstand nicht zu gering werden
(ca. 50-60 m Minimum). Durch entsprechende Verbindungswege, die wie die zu nutzenden
Wege ca. 4,0 m breit incl. Banketten sein müssen, wird zwischen den einzelnen Ebenen
(Bermen) der Zugang hergestellt.Das Gefälle sollte im Interesse der Erosionsminderung nicht über 7% liegen und die Wege
sollten leicht zum Hang hin geneigt sein (2%). Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau
RLW 50 geben wichtige Hinweise für das Anlegen von forst- und landwirtschaftlichen sowie
sonstigen ländlichen Wegen.