• 22.07.1991

    19.6-11-2

    Grundsätzen für die Anlegung und
    Wiedernutzbarmachung von Bergehalden
    des Steinkohlenbergbaus

    A 2.19


    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen (außer Köln)

    Betr.: Neufassung der Grundsätze für die Anlegung und Wiedernutzbarmachung von Bergehalden
             des Steinkohlenbergbaus *)

    Bezug: Rundverfügung vom 28.6.1985 - 51.1-11-8 - Grundsätze für die Anlegung und
               Wiedernutzbarmachung von Bergehalden des Steinkohlenbergbaus

    Die Grundsätze für die Anlegung und Wiedernutzbarmachung von Bergehalden des
    Steinkohlenbergbaus wurden überarbeitet. Bei der vorliegenden Neufassung wurden die
    neuesten Erkenntnisse bei der Ermittlung von bodenkundlichen Kennwerten (Beprobung,
    Analyse, Begutachtung) und die Auswirkungen einer etwaigen Bewässerung von Bergehalden
    auf die Bodenbildung und auf die Vegetation berücksichtigt.

    Die geänderten Grundsätze sind im Betriebsplanverfahren in geeigneter Weise zur Geltung zu bringen.

    Aufgehoben wird die Rundverfügung vom 28.6.1985 - 51.1-11-8 (Sammelblatt A 2.19).

    Dortmund, den 22.7.1991

    Landesoberbergamt NRW

    i.V. v. B a r d e l e b e n

    *) Diese Grundsätze sind auch in Heftform unter der Verlagsnummer 614 bei der
    Verlag Glückauf GmbH, Postfach 10 39 45, 4300 Essen 1, Tel. (0201) 172-1545, erhältlich.