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22.07.1991
19.6-11-2
Grundsätzen für die Anlegung und
Wiedernutzbarmachung von Bergehalden
des SteinkohlenbergbausA 2.19
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen (außer Köln)
Betr.: Neufassung der Grundsätze für die Anlegung und Wiedernutzbarmachung von Bergehalden
des Steinkohlenbergbaus *)Bezug: Rundverfügung vom 28.6.1985 - 51.1-11-8 - Grundsätze für die Anlegung und
Wiedernutzbarmachung von Bergehalden des SteinkohlenbergbausDie Grundsätze für die Anlegung und Wiedernutzbarmachung von Bergehalden des
Steinkohlenbergbaus wurden überarbeitet. Bei der vorliegenden Neufassung wurden die
neuesten Erkenntnisse bei der Ermittlung von bodenkundlichen Kennwerten (Beprobung,
Analyse, Begutachtung) und die Auswirkungen einer etwaigen Bewässerung von Bergehalden
auf die Bodenbildung und auf die Vegetation berücksichtigt.Die geänderten Grundsätze sind im Betriebsplanverfahren in geeigneter Weise zur Geltung zu bringen.
Aufgehoben wird die Rundverfügung vom 28.6.1985 - 51.1-11-8 (Sammelblatt A 2.19).
Dortmund, den 22.7.1991
Landesoberbergamt NRW
i.V. v. B a r d e l e b e n
*) Diese Grundsätze sind auch in Heftform unter der Verlagsnummer 614 bei der
Verlag Glückauf GmbH, Postfach 10 39 45, 4300 Essen 1, Tel. (0201) 172-1545, erhältlich.