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21.02.2005
83.18.41.1-2004-2Vermeidung von Gasgefahren bei
Über- oder Unterbauen von GrubenbauenA 2.18
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen (ausgenommen Düren)
DSK-Regelungen "Vermeiden der Gefahr des Freiwerdens großer Grubengasmengen durch das
Über- oder Unterbauen von Grubenbauen durch Abbaubetriebe"Anlage: DSK – Regelungen
Als Anlage werden hiermit die o. a. DSK-Regelungen mit Stand vom 02.02.2005 zur Kenntnis übersandt.
Die in den DSK-Regelungen "Vermeiden der Gefahr des Freiwerdens großer Grubengasmengen durch
das Über- oder Unterbauen von Grubenbauen durch Abbaubetriebe" enthaltenen Anforderungen bitte
ich im Betriebsplanverfahren zur Geltung zu bringen.Dazu hat die DSK AG mit Schreiben vom 17.12.2004 mitgeteilt, dass sie diese Regelungen auf ihren
Bergwerken mit Aufnahme in das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) umsetzt und
in die "Liste der anerkannten Verwaltungsvorschriften" einfügt, die ab dem 01.01.2005 spätestens
bei Neufassung von Hauptbetriebsplänen als regelmäßig zu aktualisierende Anlage den jeweiligen
Hauptbetriebsplänen beigefügt wird.Dortmund, den 21.02.2005
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie
In Nordrhein-WestfalenIm Auftrag
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