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16.12.2005
83.13.8-2004-2
Gurtförderer-Richtlinien
A 2.11
An die Bergämter des Landes NRW (außer Düren)
Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in
NRW für die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von Gurtförderern
im Untertagebetrieb von Steinkohlenbergwerken (Gurtförderer-Richtlinien)Anlage: Richtlinien
Die technische Weiterentwicklung der Gurtförderer im Steinkohlenbergbau unter Tage
machte eine Überarbeitung der Gurtförderer-Richtlinien vom 29.10.1980 in der Fassung
vom 18.03.1982 erforderlich.Folgende wesentliche Neuerungen und Änderungen gegenüber den bisherigen Richtlinien
wurden vorgenommen:-
Die zusätzlichen Anforderungen an Gurtförderer, die für die Personenbeförderung
genutzt werden, sind in die Neufassung integriert. -
Die Betriebsempfehlung Nr. 17 (Empfehlung für die Errichtung von Gurtförderern
zur Personenbeförderung) wurde im Geltungsbereich aufgeführt. Es ist zu beachten,
dass diese Betriebsempfehlung ebenfalls überarbeitet wurde. -
Gemäß Abschnitt 2.2 dürfen keine zusätzlichen starren Einbauten am Gurtförderer
angebracht werden, um die vorhandene Beweglichkeit von aufgehängten Gurtförderern
nicht einzuschränken. -
Bezüglich der Trag-, Führungs- und Druckrollen wurde auf die Angabe von Grenz-
werten und den Berechnungsweg verzichtet (Abschnitt 2.3). Diese können z. B. der
DIN 22112 entnommen werden. -
In Abschnitt 2.8 werden zusätzlich an bestimmten, nicht fahrwegseitigen Arbeitsplätzen
Notausschalter oder Stillsetz- und Sperrschalter gefordert. -
Der in Abschnitt 5 aufgeführte Beauftragte für Gurtförderer ist nun für alle Gurtförderer
zuständig, d. h. auch für die Gurtförderer, die nicht für die Personenbeförderung
eingerichtet sind.
Ich bitte die Neufassung der Gurtförderer-Richtlinien betriebsplanmäßig zur Geltung zu bringen.
Durch diese Richtlinien werden folgende Richtlinien und Rundverfügungen außer Kraft gesetzt:
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Richtlinien des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen für die Errichtung, den Betrieb
und die Überwachung von Gurtförderern im Steinkohlenbergbau unter Tage vom
29.10.1980 in der Fassung vom 18.03.1982 mit Rundverfügungen vom 29.10.1980
mit Zusatz vom18.03.1982 – 16.16-1-30 und vom 28.11.1980 – 18.43-1-18, -
Rundverfügung vom 29.12.2000 – 13.7-1999-1 betreffend die Prüfung der Gurte durch
eine verantwortliche Person im Abstand von längstens zwei Wochen, -
Rundverfügung vom 31.07.2000 – 13.8-2000-3 betreffend den Explosionsschutz an
1400er Gurtfördereranlagen mit Doppelstock-Bandfahrung und -
Rundverfügung vom 24.05.1993 – 16.22.3-1-4 betreffend Personenbeförderung auf
Gurtförderern.
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Im AuftragK i r c h n e r
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