• S o n d e r b e t  r i e b s p l a n
    für das Niederbringen von Untersuchungsbohrungen

    (Stand 17.10.2002)

    1.       Anlass für die Untersuchungsbohrung

    2.       Allgemeine Angaben

    2.1     Sachlicher und rechtlicher Rahmen
    2.2     Lage der Bohransatzpunkte (Koordinaten, Lageplan mit Abständen zu schutzwürdigen
              Objekten, öffentlichen Verkehrsanlagen, Bodendenkmälern und sonstigen Bergbau-
               betrieben etc.)
    2.3     Geologische und geohydrologische Verhältnisse (Schichtenfolge, Lagerstättenkennwerte etc.)
    2.4     Landschafts- und Naturschutz (FFH-Gebiete, Landschaftspläne, Eingriffsregelungen etc.)
    2.5     Boden- und Gewässerschutz (Altlasten, Trinkwasserschutzgebiete etc.)

    3.       Errichtung der Untersuchungsbohrung

    3.1     Ausstattung der Baustelle incl. Wiedernutzbarmachung (Einrichtung, Wasserversorgung,
              wasser- und bodengefährdende Betriebsstoffe, Brandschutz, Eisensuche, Einzäunung,
              Zuwegung etc.)
    3.2     Technische Angaben zu Bohrungen (Bohrverfahren und -anlage, Bohrspülung, Durchmesser,
              Teufe, Kernstrecken, geophysikalische Vermessung, Bohrlochausbau etc.)
    3.3     Weitere Verwendung oder Verfüllung der Bohrungen
    3.4     Abfälle (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung etc.)
    3.5     Immissionsschutz (Lärm, Staub, Erschütterungen etc.)
    3.6     Arbeits- und Gesundheitsschutz (Arbeits- und Gesundheitsschutzdokument, Bestellung
              verantwortlicher Personen etc.)
    3.7     Zeitplan für die angezeigten Baumaßnahmen

    4.       Dokumentation
              (endgültige Bauausführung, Betriebs- und Beobachtungsdaten etc.)