• Anlage

     

    Zusammenstellung der Arten der Anerkennung
    DMT-Fachstelle für Gebirgsschlagverhütung

     

    Anerkannt als Sachverständiger für

     

    1. die Beurteilung, Planung und Ausführung aller Test-, Entspannungs-, Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen sowie die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen grundsätzlicher Art nach Maßgabe der Gebirgsschlag-Richtlinien.
    2. die Beurteilung der Energiespeicherfähigkeit von Kohle nach Abschnitt 3 der Gebirgsschlag-Richtlinien.
       
    3. die Beurteilung der Nebengesteinseigenschaften nach Abschnitt 5.2 der Gebirgsschlag-Richtlinien.
    4. die Beurteilung von anderen Verfahren für das Erkennen von Gebirgsschlaggefahren nach Abschnitt 5.3.11 der Gebirgsschlag-Richtlinien.
    5. die Beurteilung von Grubenbauen auf Voraussetzungen von Gebirgsschlaggefahren sowie von Test-, Entspannungs- und Sicherungsmaßnahmen und Beurteilung aufgetretener Gebirgsschläge nach Abschnitt 7.1 der Gebirgsschlag-Richtlinien.

     

     

    Hinweis:

    Die Anerkennung der Sachverständigen der DMT-Fachstelle für Gebirgsschlagverhütung beinhaltet auch die Ausbildung und Nachschulung von Beauftragten für Test- und Entspannungsmaßnahmen sowie von fachkundigen Personen nach Abschnitt 7.2 der Gebirgsschlag-Richtlinien.