• Zusammenstellung der Arten der Anerkennungen

    Anerkannt als Sachverständiger für

     

    die Bauartenprüfung (Bauartuntersuchung) von Bremskatzen bzw. Bremseinrichtungen gemäß Nr. 3.5.2 der EHB-Richtlinien bzw. Nr. 2.4.6 der SFB-Richtlinien

    2  die Prüfung (Untersuchung) der Eignung von Zugseilen gemäß Nr. 3.9.1 der EHB-Richtlinien bzw. Nr. 1.3 der Anlage 6 der SFB-Richtlinien

    die Prüfung (Untersuchung) gebrauchter Seile vor ihrer Wiederverwendung in Schienenbahnen gemäß Nr. 5.3 der EHB-Richtlinien bzw. Nr. 5.7.3 der SFB-Richtlinien

    die Abnahme des Befähigungsnachweises von Spleißern, die Langspleiße von Seilen der Schienenbahnen gemäß Nr. 4.4 der EHB-Richtlinien bzw. Nr. 2. der Anlage 7 der SFB-Richtlinien herstellen sollen, sowie von Zugseilen der Sessellifte

    5  die Prüfung (Untersuchung) von Seilen, die länger als 12 Monate aufliegen sollen, gemäß Nr. 8.4 der EHB-Richtlinien bzw. länger als 6 Monate aufliegen sollen, gemäß Nr. 5.7.1 der SFB-Richtlinien

    6  die Prüfung (Untersuchung) des Fahr- und Bremsvermögens von Dieselkatzen in Einschienenhängebahnen gemäß Anlage zu den Bauvorschriften für Dieselkatzen zum Zwecke der Erlangung einer Bauartzulassung

    die Prüfung (Untersuchung) der Dieselkatzen und zugehörigen EHB-Züge mit Eigenbremsung der Laufwerke gemäß Nr. 4.4.1 und 4.4.3 der DK-Richtlinien in bezug auf
         - die Steuerung und die Bremseinrichtungen der Dieselkatze
         - die Steuerung und die Bremseinrichtungen der zugehörigen Züge
         - die Verbindungsteile gemäß Nr. 8.3 Abs. 2 und 3 der.Bauvorschriften
         - für Dieselkatzen vom 8.6.1976

    die Prüfung (Untersuchung) von Schienen, ihren Verbindungen und ihren Aufhängungen auf Eignung für Einschienenhängebahnen mit Dieselkatzen gemäß Nr. 2.3.1 der DK-Richtlinien sowie die Aufhängearten von Schienen seilbetriebener Einschienenhängebahnen gemäß Nr. 3.2 der EHB-Richtlinien

    9  die Bauartprüfung (Bauartuntersuchung) handgeführter Tragkatzen gemäß Rundverfügung vom 3.12.1976

    10  die Erteilung eines Prüfzeugnisses für Rangierkatzen und Steigkatzen gemäß den Anforderungen des Landesoberbergamts NRW an Rangierkatzen und Steigkatzen

    11  sonstige Prüfungen (Untersuchungen) an seil- und eigenangetriebenen Hängebahnen und Schienenflurbahnen zum Zwecke der Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen

    12  sonstige Prüfungen (Untersuchungen) an seil- und eigenangetriebenen Hängebahnen und Schienenflurbahnen sowie die Vorprüfung von Anträgen auf Erlaubnis oder betriebsplanmäßige Zulassung dieser Anlagen

    13  die Prüfung (Untersuchung) von Sesselliften

    14  die Prüfung (Untersuchung) von elektrischen und elektronischen Steuerungen sowie elektrischen und elektronischen Sicherheitseinrichtungen von zwangsgeführten Streckenförderbahnen im Rahmen von Bauartprüfungen (Bauartuntersuchungen), Prüfungen (Untersuchungen) vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen (Untersuchungen)

    15  die Bescheinigung der Unbedenklichkeit von Sondertransporten, bei denen die zulässige Nutzlast überschritten wird gemäß Nr. 5.5.2 der SFB-Richtlinien

    16  die Vorprüfung von einzelnen Betriebsmitteln oder Bauteilen gemäß Nr. 6.1.2 der SFB-Richtlinien

    17  die Zustimmung zum Zusammenspleißen von Seilen unterschiedlicher Machart gemäß Anlage 7 Nr. 1 der SFB-Richtlinien

    18  die Unterweisung von SFB-Beauftragten