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16.09.2009
62.12.23.11-2005-1Plan für die Durchführung
arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
im Steinkohlenbergbau gemäß § 3 Abs. 2 GesBergVA 4.4
An die Dezernate 62 - 64
Plan für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen im Steinkohlenbergbau
gemäß § 3 Abs. 2 GesBergVAnlage: 1 Plan des Leitkreises Arbeitsmedizin der RAG Deutsche Steinkohle AG, Stand 04.2009
Bezug: Rundverfügung vom 08.06.2006 – 84.12.23.11-2005-1 -
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit gebe ich den o. a. Plan bekannt, der gemäß § 3 Abs. 2 der Gesundheitsschutz-Bergverordnung
(GesBergV) mit Schreiben vom 04.08.2009, ergänzt am 24.08.2009, von der RAG AG angezeigt
wurde. Die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach § 3 Abs. 2 GesBergV wurde mit Schreiben
vom 25.08.2009 – 62.12.23.11-2005-1 – dem Unternehmer bestätigt.Dieser Plan löst den mit der o. a. Rundverfügung bekannt gegebenen Plan, Stand 11.2005, ab.
Ich hebe daher die vorgenannte, darauf bezogene Rundverfügung hiermit wegen Gegenstandslosigkeit auf.Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRWIm Auftrag:
K i r c h n e r