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04.06.2002
83.21.5-4-12
Richtlinien über technische und organisatorische Maßnahmen für die Montage und den Betrieb von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von Kraftstoffen im Steinkohlenbergbau unter Tage
(Kraftstoff-Richtlinien)
A 2.8An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen -ausgenommen Düren-
Richtlinien über technische und organisatorische Maßnahmen für die Montage und
den Betrieb von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von Kraftstoffen
im Steinkohlenbergbau unter Tage - Kraftstoff-Richtlinien -Hiermit werden die Richtlinien über technische und organisatorische Maßnahmen für die
Montage und den Betrieb von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von
Kraftstoffen im Steinkohlenbergbau unter Tage bekannt gemacht.Die Erarbeitung dieser Richtlinien war erforderlich, da die vorhandenen Richtlinien, die sich
mit der maschinellen Förderung und Fahrung unter Tage beschäftigen, keine speziellen
Anforderungen an die Lagerung, Abfüllung und Beförderung von Kraftstoffen unter Tage
vorsehen.Diese Richtlinien entsprechen dem bereits vorhandenen Stand der Technik im Steinkohlen-
bergbau unter Tage. Sie sind bei der Neueinrichtung von Anlagen und bei wesentlichen
Änderungen von vorhandenen Anlagen anzuwenden.Anträge auf Abweichungen von diesen Richtlinien sind vor Erteilung der Bewilligung der
Abteilung 8 der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis zu geben.Ich bitte, diese Richtlinien im Betriebsplanverfahren verbindlich zu machen.
Dortmund, den 04.06. 2002
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie
in Nordrhein-WestfalenIm Auftrag:
M i c h a e l K i r c h n e r