• DSK-Regelungen zum zusätzlichen Brandschutz
    in Gurtfördererstrecken

      

    Gliederung:

    1 Geltungsbereich           

    2 Vorbemerkung           

    3 Zusätzliche Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz   

     3.1 Planerische Maßnahmen         

     3.2 Technische Maßnahmen          
     3.2.1   Maßnahmen an Gurtförderern im Bereich von Wetterschleusen   
     3.2.2   Vermeidung von Kohlenablagerungen       
     3.2.3 Faseroptisches Temperaturmesssystem      

     3.3 Organisatorische Maßnahmen        

    4 Zusätzliche Anforderungen an den abwehrenden  Brandschutz    
      
     4.1 Technische Maßnahmen          
     4.1.1   Technische Maßnahmen an Wetterbauwerken    
     4.1.2   Technische Maßnahmen an Gurtförderern     

     4.2 Weiterentwicklung  technischer Maßnahmen    

     4.3  Erweiterung der messtechnischen Überwachung    

     

     

    1  Geltungsbereich

    Diese DSK-Regelungen beschreiben zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz für
    Gurtfördereranlagen mit Produktenförderung und für Personenbeförderung (Ausnahme:
    Personenbeförderungsbänder in Strecken mit Wettergeschwindigkeiten von weniger als 3 m/s).
    Die bergbehördlichen Vorschriften u. a. der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau
    und Energie in NRW

    • „Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW
      für die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von Gurtförderern im Unter-
      tagebetrieb von Steinkohlenbergwerken (Gurtförderer-Richtlinien)“ vom 16.12.2005,
      Az. 83.13.8-2004-2, A 2.11
    • Richtlinien für die Ermittlung zulässiger Fluchtweglängen im Steinkohlenbergbau unter
      Tage (Fluchtweg-Richtlinien) vom 18.12.1989, Az. 12.63.3-8-26, A 2.4 (A 2.15)
    • „Brandschutztechnische Maßnahmen zur Errichtung und zum Betrieb von stationären
      Gurtförderanlagen mit Fördergurten in V-Qualität für Grubenbaue mit Wetterge-
      schwindigkeiten > 3 m/s“ vom 23.11.2001, Az. 83.18.7-2001-2, A 2.7
    • „Richtlinien für den Brandschutz im Steinkohlenbergbau unter Tage
      (Brandschutz-Richtlinien)“ vom 19.12.2001; Az. 83.18.8-2000-13, A 2.7
    • „Verwendung von Kunststoffbetriebsmitteln im Bergbau unter Tage“ vom 03.05.2002,
      Az. 83.18.43.2-6-14, A 2.7
    • § 11 und § 12 ABBergV  in Verbindung mit dem Anhang 1 Punkt 1.4 „Brandschutz“
       
      und des Oberbergamtes für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz 
       
    • Richtlinien des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz für die
      Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von Gurtförderern im Steinkohlenbergbau
      unter Tage (Gurtförderer-Richtlinien)  vom: 14.12.2005 AZ. I 212/3/04
    • Richtlinien für die Ermittlung zulässiger Fluchtweglängen im Steinkohlenbergbau unter
      Tage (Fluchtweg-Richtlinien) vom 03.09.1990 AZ. I 4800/25/90-2
    • Richtlinien des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz für den
      Brandschutz im Steinkohlenbergbau unter Tage (Brandschutz-Richtlinien unter Tage)
      vom: 10.05.2001 AZ I 460/3/01
    • Verwendung von Kunststoffbetriebsmitteln unter Tage, AZ I 4206/237/81

    bleiben von diesen Regelungen unberührt.


    2  Vorbemerkung

    Zahlreiche Brandereignisse mit zum Teil erheblichen Folgen machen die Festlegung von
    zusätzlichen brandschutztechnischen Maßnahmen an Gurt-förderern im Rahmen dieser
    DSK-Regelung erforderlich.

    In Strecken mit Gurtförderern, insbesondere bei schlechter Erreichbarkeit durch die
    Grubenwehr, soll zusätzlich zu den bestehenden Regelungen der vorbeugende und
    abwehrende Brandschutz verbessert werden.

     
    3  Zusätzliche Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz

    Mit Hilfe des vorbeugenden Brandschutzes soll die Entstehung von offenen Grubenbränden
    vermieden werden. Zur Optimierung des Brandschutzes werden nachfolgend planerische,
    technische und organisatorische Maßnahmen dargestellt.

    3.1  Planerische Maßnahmen

    Bereits bei der Planung von Gurtfördererstrecken sollten Abschnitte mit Wettergeschwind-
    igkeiten von > 3 m/s vermieden werden. Bei der Planung neuer Bergwerke oder beim
    Zuschnitt neuer Baufelder sind folgende Möglichkeiten in Betracht zu ziehen:

    • Wahl größerer Streckenquerschnitte in Haupt – und Basisstrecken
       
      Durch Erhöhung der Streckenquerschnitte in vorgeschalteten Basisstrecken kann die
      Wettergeschwindigkeit ohne Reduzierung der erforderlichen Wettermengen verringert
      werden.
       
    • Doppelstreckensysteme oder seigere Verbindungen bei Mehrflözbergbau
       
      Durch Doppelstreckensysteme kann die Wettergeschwindigkeit reduziert werden,
      ohne die Wettermengenversorgung der nachgeschalteten Abbaubetriebe zu verringern.
      Bei Mehrflözbergbau können seigere Verbindungen (z. B. Wetterbohrlöcher) zu einer
      wettertechnischen Entlastung führen.

    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die o. g. planerischen Maßnahmen  im Einzelfall bei zu
    erwartenden, gebirgsmechanischen oder ausbautechni-schen Schwierigkeiten sowie lager-
    stättenspezifischen Besonderheiten wirt-schaftlich nicht vertretbar sein können.  


    3.2  Technische Maßnahmen

    Zusätzliche technische Maßnahmen zielen darauf ab, Brandlasten zu vermeiden und mögliche
    Zündquellen durch entsprechende Konstruktion nicht wirksam werden zu lassen.


    3.2.1  Maßnahmen an Gurtförderern im Bereich von Wetterschleusen

    Werden Gurtförderer durch Wettbauwerke in Wetterschleusenkästen nach
    DIN 21636: 2003-04 geführt, ist darauf zu achten, dass die Gurtbreiten und die Abmessungen
    der Schleusenkästen aufeinander abgestimmt sind (siehe Bild 1 und Bild 2).

      

    Bild
    Bild 1

      Bild 1: Seitliche Freiräume nach DIN 21636 (Auszug, Teil 1)

     

    Bild
    Bild 2
              

    Alternativ zu den  technischen Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes nach Kapitel 4.1.1
    kann die unzulässige Erwärmung des Gurtes an Schleifstellen durch zusätzliche, vertikal
    angeordnete beidseitige Rollen am Mauerdurchführungsrahmen sicher verhindert werden
    (siehe Bild 3).

     

    Bild
    Bild 3
     

     Bild 3: Durchführung von Gurtförderern ohne Schleusenkasten mit seitlichen Führungsrollen

    Ferner können andere technische Alternativen (z.B. eine verbesserte Zentrierung und somit
    verbesserte Gurtführung des Gesamtbandes mit Hilfe von Bandzentrierungssystemen) genutzt
    werden.

    3.2.2  Vermeidung von Kohlenablagerungen

    Geeignete Senkkonzepte müssen beim Betrieb von Gurtförderanlagen sicherstellen, dass
    Kohlenablagerungen weitgehend vermieden werden bzw. umgehend beseitigt werden können.
    Zur Minimierung von Kohlenablagerungen ist zudem eine geeignete Abstreifertechnik vorzusehen.
    Zur Reduzierung der Staubentwicklung an Übergaben und zur Vermeidung von Gurtschäden
    (mit der Folge zusätzlicher Kohlenablagerungen) sind systematische Konzepte vorzusehen.
    Bei Übergaben bieten sich Gleitschurren zur schonenden Führung des Förderstroms an
    (siehe Bild 4).

      

    Bild
    Bild 4
     

    Bild 4: Segmentgleitschurre zur schonenden Führung des  Förderstroms 

     

    3.2.3  Faseroptisches Temperaturerfassungssystem (z.B. Temperaturmesssystem GESO)
              als zusätzliche Überwachungseinrichtung

    Das faseroptische Temperaturerfassungssystem (z.B. GESO) ist ein stationär eingesetztes und
    kontinuierlich messendes Überwachungssystem, das entlang der Unterseite der Gurtfördereranlage
    zweispurig verlegt ist. Es besteht aus einem robusten  Lichtwellenleiter (LWL), der in betrieblich
    abgestimmten, konfektionierten Längen angeliefert und durch Steckverbindungen miteinander
    verbunden wird. Der LWL wird an eine  Auswerteeinheit angeschlossen. Eine sich einstellende
    Temperaturerhöhung bzw. –änderung  bewirkt eine Meldung an eine ständig besetzte Stelle.

    Sobald ein betriebsreifes, faseroptisches Temperaturmesssystem zur Verfügung steht, kommt
    dieses System besonders in folgenden Strecken in Betracht:

    • Strecken mit Wettergeschwindigkeiten > 3 m/s,
    • Strecken, in denen durch ein Brandereignis die Flucht und Rettung der Belegschaft
      gefährdet sind.
        

    3.3  Organisatorische Maßnahmen

    Wesentlicher Aspekt zur Gewährleistung des Brandschutzes ist die konsequente Einhaltung der
    unternehmereigenen Vorgaben (z.B. Festlegung des Prüfungsumfanges in Checklisten, siehe Bild 5)
    bei den Nachbefahrungen der Bandstraßen vor Zeiten der Betriebsruhe (d. h. keine Belegung des
    Betriebes wenigstens für die Dauer einer Schicht). Die Ergebnisse der Nachbefahrungen sind
    schriftlich zu dokumentieren. Die Nachbefahrungen von Bandstraßen sollen unter Anwendung
    von tragbaren Temperaturmessgeräten erfolgen, um mögliche Wärmequellen (heißgelaufene Rollen,
    erhitzte Bandkonstruktionen durch schleifenden Gurt oder durch Glut- oder Glimmnester) sofort
    zu lokalisieren und Kohlenkleinablagerungen umgehend zu beseitigen sowie die erforderlichen
    Maßnahmen einzuleiten. 
     
     

    Bild
    Bild 5

    Bild 5: Checkliste zum Prüfungsumfang


    4  Zusätzliche Anforderungen an den abwehrenden Brandschutz

    Mit Hilfe des abwehrenden Brandschutzes soll die Ausbreitung von
    offenen Grubenbränden vermieden werden. Hierzu werden nachfolgend technische Maßnahmen
    vorgestellt.
     

    4.1.  Technische Maßnahmen

    Technische Maßnahmen zielen darauf ab, mögliche Zündquellen durch abwehrende Maßnahmen
    nicht wirksam werden zu lassen. Sie dienen dazu, auftretende Grubenbrände im Bereich von
    Gurtfördereranlagen sofort abzulöschen bzw. diese Grubenbrände an der weiteren Ausdehnung
    zu hindern sowie die Verfolgung der Brandentwicklung zu verbessern.


    4.1.1  Technische Maßnahmen an Wetterbauwerken

    An Wetterbauwerken aus Kunststoffschaum oder aus anderen Kunststoffbetriebsmitteln, durch
    die Gurtfördereranlagen geführt werden, sind Kleinlöschanlagen zur Absicherung an den
    Gurtdurchführungen anzubringen (siehe Bild 6).

    Bild
    Bild 6
     

    Bild 6: Kleinlöschanlage (z.B. System BW Ost)

    Auf die Kleinlöschanlage kann verzichtet werden, wenn durch konstruktive Änderungen
    (siehe Abschnitt 3.2.1) an der Gurtführung ein Schleifen des Gurtes verhindert wird.
    Dies wird z. B. durch das System „seitliche Führungsrollen “ (siehe Bild 3) gewährleistet.


    4.1.2  Technische Maßnahmen an Gurtförderern

    Alle ortsfesten Kehren, also auch Abwürfe und festgesetzte Spannrollen sind durch Löschanlagen
    abzusichern. Kupplungsbremshauben im Bereich von Antriebsstationen sind durch die Erweiterung
    der Löschanlagen um einen zusätzlichen Anreger und durch eine zusätzliche Düse unmittelbar
    abzusichern. Sofern dieser Bereich nicht durch Löscheinrichtungen abgedeckt ist, sind zusätzliche
    Einzeldüsen zu montieren.


    4.2  Weiterentwicklung technischer Maßnahmen

    Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung von Streckenlöschanlagen mittels
    Wassernebeltechnik durchgeführt. Hierzu müssen zunächst rechnerische Nachweise erbracht
    werden, ob bei einem unterstellten Großereignis ausreichende Löschmittelmengen zur Verfügung
    gestellt werden können.


    4.3  Erweiterung der messtechnischen Überwachung

    Zusätzlich zur vorgeschriebenen CO-Überwachung sollten zusammengefasste Abwetterströme
    aus den Baufeldern eines Bergwerkes zur Verfolgung des Verlaufes größerer Brände bzw.
    Ausspülkurven mit CO-Messeinrichtungen mit einem Messbereich bis 300 ppm versehen werden.
    Die CO-Messeinrichtungen in den Wetterkanälen über Tage sollten so ausgerüstet sein, dass eine
    Umschaltung auf einen Messbereich von 1000 ppm möglich ist.