-
03.12.1996
18.42.5-7-4Forstliche Wiedernutzbarmachung
von Braunkohlentagebauen
RichtlinienA 2.29
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen
Betr.: Richtlinien des Landesoberbergamts NRW für die forstliche Wiedernutzbarmachung
von Braunkohlentagebauen *Bezug: Richtlinien für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstwirtschaftlicher
Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke vom
12.11.1973 in der Fassung vom 2.3.1984Als Anlage werden die überarbeiteten "Richtlinien des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen
für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstlicher Wiedernutzbarmachung für
die im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke vom 12.11.1973-55.12 I 1-in der Fassung
vom 3. Dezember 1996" bekanntgemacht.Die Neufassung ist nunmehr bei der forstlichen Wiedernutzbarmachung im Bereich des
rheinischen Braunkohlenrevieres zu beachten.Dortmund, den 3. 12. 1996
Landesoberbergamt NRW
D r. F o r n e l l i
*) Ersetzt die Richtlinien vom 12.11.1973 in der Fassung vom 2.3.1984.