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29.11.2002
83.16.4-2002-1
Plan für die Ausbildung zum Lokomotivführer
A 4.11
An die Bergämter des Landes Nordrhein-WestfalenBetr.: Plan für die Ausbildung zum Lokomotivführer
Die Deutsche Steinkohle AG hat der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW
gemäß § 44 Abs. 1 BVOSt den aktualisierten Plan für die Ausbildung zum Lokomotivführer
angezeigt und bestätigt, dass in den Betrieben der DSK die Mitarbeiter, die Lokomotiven führen,
nunmehr nach diesem Plan ausgebildet und unterwiesen werden.In dem Plan wurden die Voraussetzungen für eine verkürzte Ausbildung zum Lokomotivführer
und der Personenkreis für diese verkürzte Ausbildung aufgenommen.Der nachfolgend bekannt gemachte Plan ersetzt damit den bisherigen "Plan für die Ausbildung
zum Lokomotivführer" vom 05.06.1986 - 16.4-1-8 -.Dortmund, den 29.11.2002
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Im Auftrag:
K i r c h n e r