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15.06.2005
Sachverständige
RAG Aktiengesellschaft
Deutsche Steinkohle
Wetter-, Ausgasungs- und KlimatechnikA 5.18
Verzeichnis
der von der Bezirksregierung Arnsberg anerkannten Sachverständigen
bei der Fachstelle Wetter, Klima, Gas der
RAG Aktiengesellschaft
für die Fachgebiete Wetter-, Ausgasungs- und Klimatechnik- Geschäftszeichen 62.18.6 – 2005 - 15 -
Stand: 07.10.2016
Erläuterungen:
Der Umfang der Prüfungen darf sich nicht auf Planungsarbeiten und Beratungen beziehen, die zuvor von den Sachverständigen der Fachstelle für die Bergwerke geleistet worden sind.
Die unterschiedlichen Arten der Anerkennung für die verschiedenen Fachgebiete gehen aus der nachfolgenden Zusammenstellung hervor.
In dem Verzeichnis ist der Umfang der Anerkennung mit Ziffern gekennzeichnet, die den Fachgebieten jeweils zugeordnet sind.
Die Sachverständigen der RAG Aktiengesellschaft, Deutschen Steinkohle für die Prüfung wettertechnischer Messgeräte und -einrichtungen nach Spalte 3 der Tabelle zu den Messgeräte-Überwachungs-Richtlinien vom 15.11.2005 (Stand: 31.07.2006) sind in dem Verzeichnis „Sachverständige für die Prüfung von wettertechnischen Messeinrichtungen“, Gliederungsabschnitt A 5.18 des Sammelblatts, aufgeführt.
Zusammenstellung der Arten der Anerkennung
Anerkannt als Sachverständiger für
1 das Fachgebiet Ausgasung
vgl. Abs. 4.1, 4.4 und 4.7 des Anhangs 3 zum "Leitfaden für das Verwahren von Tagesschächten" vom 19.12.2007,
Rundverfügung „Maßnahmen gegen Entzündungen von Grubengas in Streckenvortrieben mit Schneidkopf-Teilschnittmaschinen“ vom 20.10.2000,
Abs. 8 der Rundverfügung „Maßnahmen gegen Explosionsgefahren aus dem Alten Mann“ vom 20.12.1988,
Blatt 2, Abs. 3 der Rundverfügung „Rückbau mit Abwerfen oder Sonderbewettern der ausziehenden Abbaustrecke“ vom 14.02.1992,
Nr. 4 des Abschnitts "Streben mit freien Fahrweghöhen > 1,4 m" der "Streblängen-Richtlinien" vom 31.03.2000,
Abschnitt 7 der Rundverfügung „Hinweise für die wettertechnischen Belange beim Ausrauben und/oder Abdämmen von Grubenbauen im Steinkohlenbergbau“ vom 13.10.2000.
2 die Beurteilung von Maßnahmen zur gefahrlosen Abführung schädlicher Gase im Zusammenhang mit abgeworfenen oder vorübergehend nicht betriebenen Schächten
vgl. Abs. 4.1, 4.4 und 4.7 des Anhangs 3 zum "Leitfaden für das Verwahren von Tagesschächten" vom 19.12.2007.
3 das Fachgebiet Gasausbruchsfragen
vgl. Nr. 6.1 der Gasausbruchs-Richtlinien vom 29.05.1996
4 das Fachgebiet Hauptbewetterung
vgl. § 32 Abs. 4 BVOSt; Beurteilung zur Errichtung und zum Betrieb von Hauptlüftern unter Tage und von Zusatzlüftern,
§ 33 Abs. 5 BVOSt; Untersuchung und Beurteilung der Stabilität der Bewetterung bei Abwärtsführung der Wetter,
Nr. 4 und 5 der Wetterdruck-Richtlinien vom 6.12.1972; Prüfung und Beurteilung der Stabilität der Bewetterung, z. B. auch bei der Herstellung von Bohrschächten,
Abs. 4 der Rundverfügung „Wetterbauwerke" vom 11.07.2001; Sicherstellung der stabilen Wetterstromverteilung im Grubengebäude,
§ 34 BVOSt; Begrenzung von Wetterabteilungen, Rundverfügung „Druckerzeugung in der durchgehenden Bewetterung und Grundsätze für Maßnahmen bei einem Ausfall von Hauptlüftern/Zusatzlüftern“ vom 28.11.1980,
Rundverfügung „Stabilisierung der Bewetterung“ vom 31.08.2000.
5 das Fachgebiet Haupt- und Zusatzlüfter
in Anlehnung an
§ 32 Abs. 6 BVOSt und § 17 Abs. 3 Satz 3 ABBergV; Ermittlung der Lüfterkennlinien von Hauptlüftern und Zusatzlüftern,
§ 32 Abs. 6 BVOSt; Prüfung von Druck- und Mengenmessgeräten von Hauptlüftern und Zusatzlüftern hinsichtlich ihrer Anzeigegenauigkeit,
vgl. § 32 Abs. 4 BVOSt; Beurteilung zur Errichtung und zum Betrieb von Hauptlüftern unter Tage und von Zusatzlüftern.
6 das Fachgebiet Messverfahren und Messeinrichtungen für schädliche Gase und Sauerstoffmangel
vgl. Messgeräte-Überwachungs-Richtlinien vom 15.11.2005 in der Fassung vom 31.07.2006, Abs. 3 und 5 sowie Spalte 3 der zugehörigen Tabelle
Abs. 4.4 des Anhangs 3 zum "Leitfaden für das Verwahren von Tagesschächten" vom 19.12.2007,
7 das Fachgebiet Messverfahren und Messeinrichtungen für Strömungsgeschwindigkeit, Druck und Klima
vgl. Messgeräte-Überwachungs-Richtlinien vom 15.11.2005 in der Fassung vom 31.07.2006, Abs. 3 und 5 sowie Spalte 3 der zugehörigen Tabelle
8 das Fachgebiet Sonderbewetterung
vgl. Abs. 3 und 5 der Rundverfügung zu den Sonderbewetterungs-Richtlinien vom 19.05.2000 sowie Nr. 4.3 dieser Richtlinien,
Anlage 2, Nr. 1.1, der Rundverfügung „Betriebssicherheit in Streckenvortrieben des Steinkohlenbergbaus mit Vollschnittmaschinen; Vermeiden von Methanzündungen“ vom 31.03.1982
Rundverfügung „Maßnahmen gegen Entzündungen von Grubengas in Streckenvortrieben mit Schneidkopf-Teilschnittmaschinen" vom 20.10.2000 – 18.41.1-6-3 –.
9 allgemeine wettertechnische Ausbildungs- und Nachschulungsaufgaben
vgl. § 38 Abs. 2 BVOSt i. V. m. dem Plan für die Ausbildung der Wettersteiger vom 1.10.1993
10 das Fachgebiet Grubenklima
vgl. Untersuchung und Beurteilung klimatechnischer Einrichtungen und Planungen im Hinblick auf die Einhaltung oberer Klimagrenzwerte nach der Klimabergverordnung vom 9. Juni 1983,
Beurteilung der klimatischen Auswirkungen aufgrund wettertechnischer, betrieblicher oder sonstiger Veränderungen, § 11, Abs. 3 Klimabergverordnung vom 9. Juni 1983,
Untersuchung und Beurteilung des Grubenklimas nach Klimaereignissen, insbesondere § 11, Abs. 6 und 7 der Klimabergverordnung vom 9. Juni 1983.
Lfd.
Nr.Sach-
verständigerDatum und
Geschäftszeichen
der AnerkennungAnerkannt
gemäß Ziffer ...
der Zusammenstellung1
Pohlmann, Michael
staatl. gepr. Techniker11.02.2011
62.18.6-2010-24 2
Gähl, Peter
Dipl.-Ing.13.02.2014
62.18.6-2013-24