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Genehmigung von Einrichtungen
- elektrohydraulische Bremsensteuerung -
2. Nachtrag zur Genehmigungs-Nr.: B-27/05/1
Auf den Antrag der Firma dh mining system GmbH, Dortmund vom 27.04.2010
erteilt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW,
gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen
(BVOS) vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung für die elektrohydraulische
Bremsensteuerung DH 6:Genehmigungs-Nr.:
B-27/05/1 (N2)
Genehmigungs-Datum:
22.07.2010
Gültigkeitsdauer:
5 Jahre (bis zum 01.08.2015) Hersteller:
dh mining system GmbH, Dortmund
Bezeichnung des Baumusters:
elektrohydraulische Bremsensteuerung
mit regelbarer Fahrbremse und mit konstantem
Teilbremsdruck bei Sicherheitsbremsung für von
Hand bediente Fördermaschinen und Förderhäspel
mit zulässigen Fahrgeschwindigkeiten auch über 4 m/sUnterlagen:
- Technische Beschreibung ATN020g (Seiten 1 bis 15),
- im Hydraulikplan mit Zeichnungsnummer ABN 3027g.
für Anlagen mit zwei Restdruckkreisen und - in der zugehörigen Stückliste (4 Seiten) mit
Zeichnungsnummer ABN 3027g. - Unterlagen der Ursprungsgenehmigung und des 1. Nachtrages
Der Prüfbericht der DMT GmbH & Co KG, Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle -,
Bochum vom 12.07.2010 – Nr. P10 – 00435 -SPS-Sn – ist Bestandteil dieser
Genehmigung.Die Hinweise der Ursprungsgenehmigung nebst Ergänzung (Genehmigungs-Nr.: B-27/05/01,
Genehmigungsdatum: 17.08.2006) und des 1. Nachtrages (Genehmigungs-Nr.: B-27/05/1 (N1),
Genehmigungsdatum: 29.09.2008) sind zu beachten.Nachtragsumfang:
Die nur bei der Variante der Bremsensteuerung mit zwei Restdruckkreisen vorhandenen
vorgesteuerten Ventile Pos. 10.5.1, 10.5.2 und 10.5.3 können durch wirkungsgleiche Ventile
in anderer hydraulischer Ausführung ersetzt werden.Die bisher verwendeten Ventile Pos. 10.5.1 bis 10.5.3 hatten eine Rastung des Steuerkolbens
der Hauptstufe, die neuen Ventile rasten in der Vorsteuerstufe. Die Steuerölversorgung für die
Hauptstufen dieser Ventile wird durch eine andere Leitungsführung und den Einbau der
zusätzlichen Rückschlagventile Pos. 30.1 bis Pos. 30.3 jetzt so geändert, dass sich der
Steuerdruck für die Hauptstufen nach dem Auslösen der Sicherheitsbremse aus dem vom
Speicher gelieferten Restdruck speist. Damit wird auch nach dem Abschalten der Pumpe und
im stromlosen Zustand eine stabile Position der Ventile Pos. 10.5.1, 10.5.2 und 10.5.3 erreicht.
Das sicherheitstechnische Konzept der elektrohydraulischen Bremsensteuerung und -regelung
SB 1 wird durch die mit dem Nachtrag beantragten Änderungen sonst nicht geändert.Hinweis:
Als Speicher Pos. 8 ist entsprechend der bisherigen Genehmigung nur ein gewichtsbelasteter
Hydraulikzylinder zulässig, kein Membranspeicher. Bei der Auslegung einer nach diesem
2. Nachtrag ausgeführten Bremsensteuerung ist sicher zu stellen, dass der vom Hydraulik-
speicher gelieferte anlagenspezifisch zu wählende Restdruck, der jetzt dem Steuerdruck für
die Ventilgruppe Pos. 10.5.1 bis Pos. 10.5.3 entspricht, in beiden Restdruckkreisen über
10 bar liegt, um ein sicheres, stabiles Schalten der Hauptstufen zu gewährleisten.Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der
Genehmigungsprüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.Hinweis:
Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
Deilmann-Haniel Mining Systems GmbH an dieser Zulasssung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls
mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.