• Genehmigungs-Nr.:  R2/09/1
    Genehmigungsdatum:  22.01.2009
     Hersteller:

    M.I.C.K.E. Brühmann GmbH, Duisburg

    Bezeichnung des Baumusters: asbestfreier Bremsbelag mit der Bezeichnung
    Micke AF 1203 für Anlagen nach § 1 der Berg-
    verordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen
    (BVOS) mit zulässigen Fahrgeschwindigkeiten bis16 m/s.

     

    Unterlagen:               

    Prüfungszeugnis über eine frühere Reibwertermittlung am Belagwerkstoff
    Micke 1203 DMT Nr. 5967 vom 17.03.1994 Berichte Nr. 2046331 d, e und f
    vom 28.11.2003 der DMT-Fachstelle für Brandschutz zu brandtechnischen Unter-
    suchungen am Belagwerkstoff 1203:

    Chloratlappenprüfung DIN 22100-7 Abschnitt 5.19.1.1

    Prüfung auf einer heißen Stahlplatte DIN 22100-7 Abschnitt 5.19.1.2

    Prüfung maximaler Kontakttemperatur DIN 22100­-7 Abschnitt 5.19.1.2.5

     

    Der Prüfbericht der DMT GmbH & Co KG, Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle -,
    Bochum vom 02.12.2008 – Nr. P08 – 00761 – SPS-Sn – ist Bestandteil dieser Genehmigung.

     

     

    Kurzbeschreibung

    Bei dem Belag mit der Bezeichnung Micke AF 1203 handelt es sich um einen asbestfreien
    Pressmassenbelag mit Kunstharzbindung von grau-grünlicher Farbe. Der Bremsbelag
    Micke AF 1203 wird bereits seit 1994 als Bremsbelag für Fördermaschinen, Förderhäspel und
    andere Antriebsmaschinen von Anlagen eingesetzt.

    Der Bremsbelag erfüllt die brandtechnischen Anforderungen für den Einsatz an Anlagen nach
    § 1 BVOS vom 04.12.2003 und darf unter Tage verwendet werden.

    Für den Bremsbelag Micke AF 1203 asbestfrei wurde durch Versuche nachgewiesen, dass
    er für Schacht- und Schrägförderanlagen mit Fahrgeschwindigkeiten bis 16 m/s auch bei
    Flächenpressungen von 250 N/cm2mechanisch und thermisch stabil ist. Eine Überlastung,
    die zur Zerstörung der Beläge oder einer anderen unzulässigen Beeinträchtigung des Belages
    führte, wurde nicht festgestellt.

    Die Anforderungen nach TAS (Technische Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen)
    Ziffer 3.3.3. und 3.9.3.13. erfüllt der Bremsbelag auch für Flächenpressungen von bis zu
    250 N/mm2.

    Abweichend von TAS Ziffer 3.9.4.3. darf die Flächenpressung zwischen Bremsbelag und
    Bremsfläche 250 N/cm2 betragen.

     

    Verbindliche Hinweise für den Betrieb von Schachtförderanlagen

    1. Die Bremsbelagsorte Micke AF1203 zeigt ein deutliches Einlaufverhalten, das bei der
      Inbetriebnahme neuer Bremsbeläge aus diesem Werkstoff berücksichtigt werden muss.
      Es müssen daher genügend Einlaufbremsungen von etwa 20 bis 30 durchgeführt werden,
      bis der Belag ein ausreichendes Tragbild entwickelt hat und erst dann soll die Brems-
      wirkung der Bremseinrichtung gemessen werden
    2. Wegen der großen Abmessungen von Fördermaschinenbremsen können die notwendigen
      Versuche für die Bremsbelagentwicklung nur auf so genannten Teilbelagprüfständen
      durchgeführt werden. Für die Auswahl und die Beurteilung von Belagsorten sind Versuche
      auf Teilbelagprüfständen jedoch geeignet. In der Praxis können sich von den Versuchs-
      ergebnissen abweichende Reibungszahlen ergeben.
      Es ist deshalb unverzichtbar, dass nach dem Auflegen neuer Bremsbeläge im Rahmen einer
      Abnahmeprüfung durch Sachverständige im Sinne des § 7 der BVOS die ausreichende
      Bremswirkung durch Messungen nachgewiesen werden muss.
    3. Für Fördermaschinen, deren Bremskrafterzeuger auf Flächenpressungen über 150 N/cm2
      ausgelegt sind
      , liegen mit der Belagsorte Micke AF 1203 noch keine Erfahrungen vor.
      Deshalb müssen Bremsversuche zum Nachweis einer ausreichenden Bremswirkung im
      Rahmen einer ergänzenden Abnahmeprüfung durch Sachverständige an solchen Maschinen
      spätestens nach einer Probezeit von etwa 6 Monaten erneut durchgeführt werden.

    4. Im Bereich über 16 m/s Fahrgeschwindigkeit zeigte der Belag bei den Prüfstandversuchen
      eine nachlassende Bremswirkung. Für Fördermaschinen mit Fahrgeschwindigkeiten von
      über 16 m/s darf der Belag
      deshalb nicht verwendet werden, wenn die Bremsberechung,
      wie in TAS Ziffer 3.10.8. gefordert, auf der Basis einer Mindest-Reibungszahl von µ = 0,4
      erstellt wurde.
      An Fördermaschinen mit mehr als 16 m/s maximaler Fahrgeschwindigkeit darf der Brems-
      belag nur eingesetzt werden, wenn ein Sachverständiger der Fachstelle für Sicherheit
      – Seilprüfstelle – der DMT GmbH & Co. KG dies im Einzelfall anlagenspezifisch als
      sicherheitlich unbedenklich beurteilt hat und die Zustimmung der Genehmigungsbehörde
      vorliegt.

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Genehmigungs-
    prüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.