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7.22.
Genehmigungs-Nr.:
T-22/09/1
Genehmigungs-Datum:
23.01.2009
Hersteller:
Lutze Fördertechnik GmbH, Niederzier
Bezeichnung:
Luwiplast PE-1000
Treibscheibenfutter für übertägige SchachtförderanlagenUnterlagen:
Anschreiben vom 01.10.2008
Prüfbericht Nr. P09-00004 vom 18.01.2009
der DMT GmbH & Co. KG, Bochum
Fachstelle für Sicherheit -Seilprüfstelle-Kurzbeschreibung:
Das Treibscheibenfutter Luwiplast ist beige-hellgelb mit matter Oberfläche. Die Futterklötze
können aus Vollmaterial bestehen oder wahlweise aus Platten hergestellt werden die unter
Druck verklebt werden. Das Futter ist für eine maximale Flächenpressung von 200 N/cm²
ausgelegt.Die Verwendung des Treibscheibenfutterwerkstoffs Luwiplast ist nur in Kombination mit
Treibscheibenförderseilen zulässig, bei deren Herstellung die Seilschmierstoffe Nyrosten N113
oder Elaskon II Star verwendet wurden. Der Einsatz dieses Treibscheibenfutters in Verbindung
mit Treibscheibenförderseilen, bei deren Herstellung andere Seilschmierstoffe verwendet wurden
oder die mit anderen Schmierstoffen nachgeschmiert wurden, ist nicht zulässig.Eine Verwendung des Treibscheibenfutterwerkstoffs Luwiplast an Anlagen im Steinkohlen-
bergbau untertage und in Grubenbauen anderer Bergbauzweige, die brand- oder
explosionsgefährdet sind, ist nicht zulässig.Für jedes Treibscheibenfutter, das entsprechend dieser Genehmigung an Anlagen mit
Treibscheibenantrieb nach § 1 BVOS eingesetzt werden soll, ist vom Hersteller eine
Werkstoffbescheinigung beizuliefern, in der bestätigt wird, dass das Futter in physikalischer
und chemischer Hinsicht dem nach § 5 BVOS genehmigten Werkstoff entspricht.Das Seilscheibenfutter aus dem Werkstoff PE-1000 darf deshalb nur über Tage in Schacht-
förderanlagen verwendet werden.