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    7.22.

    Genehmigungs-Nr.:

    T-22/09/1

     

    Genehmigungs-Datum:

    23.01.2009

     

    Hersteller:

    Lutze Fördertechnik GmbH, Niederzier

     

    Bezeichnung:

    Luwiplast PE-1000
    Treibscheibenfutter für übertägige Schachtförderanlagen 

     

    Unterlagen:

    Anschreiben vom 01.10.2008
    Prüfbericht Nr. P09-00004 vom 18.01.2009
    der DMT GmbH & Co. KG, Bochum
    Fachstelle für Sicherheit -Seilprüfstelle-

     

    Kurzbeschreibung:

    Das Treibscheibenfutter Luwiplast ist beige-hellgelb mit matter Oberfläche. Die Futterklötze
    können aus Vollmaterial bestehen oder wahlweise aus Platten hergestellt werden die unter
    Druck verklebt werden. Das Futter ist für eine maximale Flächenpressung von 200 N/cm²
    ausgelegt.

    Die Verwendung des Treibscheibenfutterwerkstoffs Luwiplast ist nur in Kombination mit
    Treibscheibenförderseilen zulässig, bei deren Herstellung die Seilschmierstoffe Nyrosten N113
    oder Elaskon II Star verwendet wurden. Der Einsatz dieses Treibscheibenfutters in Verbindung
    mit Treibscheibenförderseilen, bei deren Herstellung andere Seilschmierstoffe verwendet wurden
    oder die mit anderen Schmierstoffen nachgeschmiert wurden, ist nicht zulässig.

    Eine Verwendung des Treibscheibenfutterwerkstoffs Luwiplast an Anlagen im Steinkohlen-
    bergbau untertage und in Grubenbauen anderer Bergbauzweige, die brand- oder
    explosionsgefährdet sind, ist nicht zulässig.

    Für jedes Treibscheibenfutter, das entsprechend dieser Genehmigung an Anlagen mit
    Treibscheibenantrieb nach § 1 BVOS eingesetzt werden soll, ist vom Hersteller eine
    Werkstoffbescheinigung beizuliefern, in der bestätigt wird, dass das Futter in physikalischer
    und chemischer Hinsicht dem nach § 5 BVOS genehmigten Werkstoff entspricht.

    Das Seilscheibenfutter aus dem Werkstoff PE-1000 darf deshalb nur über Tage in Schacht-
    förderanlagen verwendet werden.