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Anlagenverzeichnis
Erläuterungen
1) Eine Schicht gilt dann als an einem lärmintensiven Betriebspunkt verfahren, wenn
ein Beschäftigter in seiner überwiegenden Arbeitszeit einem Beurteilungspegel der
Spalten 2 - 4 ausgesetzt war. Bei Aufenthalt an verschiedenen Betriebspunkten
ist die Einstufung in die Pegelklasse vorzunehmen, in der der Beschäftigte während
der Schicht überwiegend eingesetzt war.2) Bei Beschäftigung auf ortsveränderlichen Arbeitsmaschinen, die innerhalb einer Schicht
an mehreren Betriebspunkten eingesetzt werden, gilt die Arbeitsmaschine als
Betriebspunkt.3) In den Spalten 2 - 4 ist jeweils die Zahl der Schichten einzusetzen, für die ein
Beurteilungspegel dieser Pegelklasse ermittelt wurde.4) Hierzu gehören z. B. Lader, Raupen, Servicefahrzeuge, Lokomotiven und auch Teil-
und Vollschnittmaschinen.5) Hierzu zählen alle sonstigen lärmintensiven Betriebspunkte wie z. B. Brecheranlagen,
Mühlen, Bohrstände von Untersuchungsbohrungen.1) Temperaturbereiche (Spalten 1 und 3)
Die Temperaturbereiche ergeben sich aus der KlimaBergV, wobei die KlimaBergV einen
Unterschied zwischen dem Salzbergbau und den übrigen Bergbauzweigen macht.2) Betriebspunkte (Spalte2)
Als Betriebspunkte im Sinne dieser statistischen Angaben sind die belegten Betriebspunkte
zu erfassen, an denen im Berichtszeitraum eine Trockentemperaturvon 28°C oder eine
Effektivtemperatur von 25°C überschritten wurde. Die Betriebspunkte sind nach den
ermittelten Temperaturen den Temperaturbereichen nach Spalte 1 zuzuordnen.
Maßgebend für die Ermittlungen sind die nach §11 der KlimaBergV vorgeschriebenen
Messungen.3) Verfahrene Schichten (Spalte 4)
Als verfahrene Schichten im Sinne dieser statistischen Angaben gelten folgende nach der
KlimaBergV zulässige Beschäftigungszeiten:
Außerhalb des SalzbergbausTemperaturbereich über 28°C Trockentemperatur oder über 25°C Effektivtemperatur bis
29°C Effektivtemperatur: 6 Stunden Temperaturbereich über 29°C Effektivtemperatur:
5 Stunden
Im SalzbergbauTemperaturbereich über 28°C bis 46°C Trockentemperatur: 7 Stunden Temperaturbereich
über 46°C Trockentemperatur: 6,5 Stunden
Die Zahl der verfahrenen Schichten ergibt sich aus der Summe aller verfahrenen Arbeitsstunden
in den Temperaturbereichen nach Spalte 3, dividiert durch die jeweils zulässige Beschäftigungszeit.