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01.01.1998
61.19.81-2-8Sachverständige für die Untersuchung und
die Prüfung der Statik von TagebaugroßgerätenA 5.20
Verzeichnis der Sachverständigen und Werkssachverständigen
die vom Landesoberbergamt NRW nach den Bestimmungen der Bergverordnung für die
Braunkohlenbergwerke - BVOBr - vom 20.02.1970 oder den Richtlinien für
den Bau und die Inbetriebnahme von Baggern (außer Schwimmbaggern),
Absetzern und Zusatzgeräten in Tagebauen vom 04.04.1989 - 19.4-4-18 -
für die Durchführung wiederkehrender Untersuchungen oder die Prüfung
der Statik von Tagebaugroßgeräten anerkannt worden sind- Geschäftszeichen 61.19.81 - 2 - 8 -
Stand: 26.06.2017
Erläuterungen
Die für die Errichtung und den Betrieb von Tagebaugroßgeräten im Betriebsplanverfahren
anzuwendenden allgemeinen Grundsätze und technischen Regeln sind insgesamt Gegenstand
nachstehender, bisher im Sammelblatt des Landesoberbergamts NRW unter A 2.20
veröffentlichter Richtlinien:- Richtlinien vom 03.01.1986 - 19.4-1-6 - für Berechnung und Bemessung von
Großgeräten in Tagebauen mit Ergänzungsblättern vom 15.02.1991 ("BG 86") - Richtlinien vom 04.04.1989 - 19.4-4-18 - für den Bau und die Inbetriebnahme von
Großgeräten in Tagebauen - Richtlinien vom 23.08.1989 - 19.4-4-17 - für die Sicherung von Schweißarbeiten
beim Bau und Betrieb von Großgeräten in Tagebauen - Richtlinien vom 09.02.1972 - 19.4-1-8 - für den Bau und Betrieb von Bremsen und
Überlastsicherungen für Schwenkwerke an Großgeräten in Tagebauen - Richtlinien vom 29.01.1982 - 19.4-2-3 - für den Bau und Betrieb von mechanischen
Bremsen für Hubwinden an Großgeräten in Tagebauen - Richtlinien vom 11.12.1972 - 19.4-2-2 - für die Untersuchung von Seilen und
Seileinbänden für Großgeräte in Tagebauen
Die o. a. Richtlinien des Landesoberbergamts NRW wurden zwischenzeitlich durch die
Norm DIN 22 261 Bagger, Absetzer und Zusatzgeräte in BraunkohlentagebauenTeil 1: Bau, Inbetriebnahme und Prüfungen
Teil 2: Berechnungsgrundlagen
Teil 3: Schweißverbindungen - Stoßarten, Bewertungsgruppen, Prüfanweisungen
Teil 4: Mechanische Bremsen für Hubwinden
Teil 5: Mechanische Bremsen und Überlastsicherungen für Schwenkwerke
Teil 6: Prüfung von Seilen und Seilendbefestigungen
ersetzt.Für die Prüfung der Statik von Tagebau-Großgeräten wurden Sachverständige durch
das Landesoberbergamt NRW bisher nach den Bestimmungen der unter 2. aufgeführten
Richtlinien anerkannt. Für die Durchführung wiederkehrender Untersuchungen an Groß-
geräten erfolgte eine Anerkennung von Sachverständigen nach den Bestimmungen der
Bergverordnung des Landesoberbergamts NRW für die Braunkohlenbergwerke - BVOBr -
vom 20.02.1970.Das Verzeichnis der Sachverständigen, die für die Durchführung wiederkehrender
Untersuchungen oder die Prüfung der Statik von Tagebaugroßgeräten in den Braun-
kohlentagebauen des Landes Nordrhein-Westfalen vom ehemaligen Landesoberbergamt
NRW bzw. von der Bez.-Reg. Arnsberg - Abt. Bergbau und Energie in NRW - gemäß
den Bestimmungen der Bergverordnung für die Braunkohlenbergwerke (BVOBr) oder
den ehemaligen Richtlinien für den Bau und die Inbetriebnahme von Baggern (außer
Schwimmbaggern), Absetzern und Zusatzgeräten in Tagebauen anerkannt bzw. gemäß
§ 36 Gewerbeordnung bestellt worden sind, wurde mit Stand vom 15.04.2003 aktualisiert.Es bedeuten:
Gegenstand und Rechtsgrundlage der Anerkennung/Bestellung:
a1: Anerkennung als Sachverständiger für die Prüfung der Statik auf der Grundlage
der ehemaligen Richtlinien des Landesoberbergamts NRW für den Bau und die
Inbetriebnahme von Baggern (außer Schwimmbaggern), Absetzern und Zusatzgerätena2: Bestellung als Sachverständiger für die Prüfung der Statik auf der Rechtsgrundlage
von § 36 Gewerbeordnungb2: Anerkennung als Sachverständiger für die wiederkehrenden Prüfungen nach
DIN 22 261-1 auf der Rechtsgrundlage von § 4 Abs.1 BVOBr vom 05.02.1998Verzeichnis der Sachverständigen
für die Durchführung wiederkehrender Untersuchungen
oder die Prüfung der Statik von Tagebaugroßgeräten
in den Braunkohlentagebauen des Landes Nordrhein-Westfalen(Stand: 07.02.2022)
Nr.
Sachverständiger
Datum und Aktenzeichen
der Anerkennung/BestellungGegenstand und Rechtsgrundlage
gem. Buchstabe1
Kowalewski, Joachim
Prof. Dipl.- Ing.15.02.1984 - 19.81-1-1
a1
2
Feder, Diethelm
Dr.-Ing.30.05.1990 - 19.81-1-11
a1
3
Sikken, Gerhard
Dipl.-Ing.09.09.1991 - 19.81-1-12
a1
4
Fleischhaker, Wolfgang
Prof. Dr.-Ing.23.07.1996 - 19.81-2-6
a1
5
Brune, Ralf
Dipl.-Ing.06.09.2006 - 86.19.81-2006-3
a2
6
Schombel, Hans-Joachim
Dipl.-Ing.24.01.2007 - 81.09.81-2006-3
a2
7
Beyer, Rudolf
Dipl.-Ing.24.01.2007 - 81.09.81-2006-2
a2
8
Kraske, Peter
Dipl.-Ing.25.04.2007 - 81.09.81-2007-1
a2
9
Woese, Bärbel
Dipl.-Ing.09.02.2012 - 65.09.81-2011-8
befristet bis zum 08.02.2022
07.02.2022 - 65.09.81-2011-8
befristet bis zum 08.02.2027a2
10
Geisler, Carsten
Dr.-Ing.26.06.2017 - 61.19.81-2017-1 b2
- Richtlinien vom 03.01.1986 - 19.4-1-6 - für Berechnung und Bemessung von