• 01.01.1998

    61.19.81-2-8

    Sachverständige für die Untersuchung und
    die Prüfung der Statik von Tagebaugroßgeräten

    A 5.20



    Verzeichnis der Sachverständigen und Werkssachverständigen

    die vom Landesoberbergamt NRW nach den Bestimmungen der Bergverordnung für die
    Braunkohlenbergwerke - BVOBr - vom 20.02.1970 oder den Richtlinien für
    den Bau und die Inbetriebnahme von Baggern (außer Schwimmbaggern),
    Absetzern und Zusatzgeräten in Tagebauen vom 04.04.1989 - 19.4-4-18 -
    für die Durchführung wiederkehrender Untersuchungen oder die Prüfung
    der Statik von Tagebaugroßgeräten anerkannt worden sind

    - Geschäftszeichen 61.19.81 - 2 - 8 -

    Stand: 26.06.2017

    Erläuterungen

    Die für die Errichtung und den Betrieb von Tagebaugroßgeräten im Betriebsplanverfahren
    anzuwendenden allgemeinen Grundsätze und technischen Regeln sind insgesamt Gegenstand
    nachstehender, bisher im Sammelblatt des Landesoberbergamts NRW unter A 2.20
    veröffentlichter Richtlinien:

    1. Richtlinien vom 03.01.1986 - 19.4-1-6 - für Berechnung und Bemessung von
      Großgeräten in Tagebauen mit Ergänzungsblättern vom 15.02.1991 ("BG 86")
    2. Richtlinien vom 04.04.1989 - 19.4-4-18 - für den Bau und die Inbetriebnahme von
      Großgeräten in Tagebauen
    3. Richtlinien vom 23.08.1989 - 19.4-4-17 - für die Sicherung von Schweißarbeiten
      beim Bau und Betrieb von Großgeräten in Tagebauen
    4. Richtlinien vom 09.02.1972 - 19.4-1-8 - für den Bau und Betrieb von Bremsen und
      Überlastsicherungen für Schwenkwerke an Großgeräten in Tagebauen
    5. Richtlinien vom 29.01.1982 - 19.4-2-3 - für den Bau und Betrieb von mechanischen
      Bremsen für Hubwinden an Großgeräten in Tagebauen
    6. Richtlinien vom 11.12.1972 - 19.4-2-2 - für die Untersuchung von Seilen und
      Seileinbänden für Großgeräte in Tagebauen

    Die o. a. Richtlinien des Landesoberbergamts NRW wurden zwischenzeitlich durch die
    Norm DIN 22 261 Bagger, Absetzer und Zusatzgeräte in Braunkohlentagebauen

    Teil 1: Bau, Inbetriebnahme und Prüfungen
    Teil 2: Berechnungsgrundlagen
    Teil 3: Schweißverbindungen - Stoßarten, Bewertungsgruppen, Prüfanweisungen
    Teil 4: Mechanische Bremsen für Hubwinden
    Teil 5: Mechanische Bremsen und Überlastsicherungen für Schwenkwerke
    Teil 6: Prüfung von Seilen und Seilendbefestigungen
    ersetzt.

    Für die Prüfung der Statik von Tagebau-Großgeräten wurden Sachverständige durch
    das Landesoberbergamt NRW bisher nach den Bestimmungen der unter 2. aufgeführten
    Richtlinien anerkannt. Für die Durchführung wiederkehrender Untersuchungen an Groß-
    geräten erfolgte eine Anerkennung von Sachverständigen nach den Bestimmungen der
    Bergverordnung des Landesoberbergamts NRW für die Braunkohlenbergwerke - BVOBr -
    vom 20.02.1970.

    Das Verzeichnis der Sachverständigen, die für die Durchführung wiederkehrender
    Untersuchungen oder die Prüfung der Statik von Tagebaugroßgeräten in den Braun-
    kohlentagebauen des Landes Nordrhein-Westfalen vom ehemaligen Landesoberbergamt
    NRW bzw. von der Bez.-Reg. Arnsberg - Abt. Bergbau und Energie in NRW - gemäß
    den Bestimmungen der Bergverordnung für die Braunkohlenbergwerke (BVOBr) oder
    den ehemaligen Richtlinien für den Bau und die Inbetriebnahme von Baggern (außer
    Schwimmbaggern), Absetzern und Zusatzgeräten in Tagebauen anerkannt bzw. gemäß
    § 36 Gewerbeordnung bestellt worden sind, wurde mit Stand vom 15.04.2003 aktualisiert.

    Es bedeuten:

    Gegenstand und Rechtsgrundlage der Anerkennung/Bestellung:

    a1: Anerkennung als Sachverständiger für die Prüfung der Statik auf der Grundlage
         der ehemaligen Richtlinien des Landesoberbergamts NRW für den Bau und die
         Inbetriebnahme von Baggern (außer Schwimmbaggern), Absetzern und Zusatzgeräten

    a2: Bestellung als Sachverständiger für die Prüfung der Statik auf der Rechtsgrundlage
         von § 36 Gewerbeordnung

    b2: Anerkennung als Sachverständiger für die wiederkehrenden Prüfungen nach
         DIN 22 261-1 auf der Rechtsgrundlage von § 4 Abs.1 BVOBr vom 05.02.1998




    Verzeichnis der Sachverständigen

    für die Durchführung wiederkehrender Untersuchungen
    oder die Prüfung der Statik von Tagebaugroßgeräten
    in den Braunkohlentagebauen des Landes Nordrhein-Westfalen

    (Stand: 07.02.2022)

    Nr.

    Sachverständiger

    Datum und Aktenzeichen
    der Anerkennung/Bestellung

    Gegenstand und Rechtsgrundlage
    gem. Buchstabe

    1

    Kowalewski, Joachim
    Prof. Dipl.- Ing.

    15.02.1984 - 19.81-1-1

    a1

    2

    Feder, Diethelm
    Dr.-Ing.

    30.05.1990 - 19.81-1-11

    a1

    3

    Sikken, Gerhard
    Dipl.-Ing.

    09.09.1991 - 19.81-1-12

    a1

    4

    Fleischhaker, Wolfgang
    Prof. Dr.-Ing.

    23.07.1996 - 19.81-2-6

    a1

    5

    Brune, Ralf
    Dipl.-Ing.

    06.09.2006 - 86.19.81-2006-3

    a2

    6

    Schombel, Hans-Joachim
    Dipl.-Ing.

    24.01.2007 - 81.09.81-2006-3

    a2

    7

    Beyer, Rudolf
    Dipl.-Ing.

    24.01.2007 - 81.09.81-2006-2

    a2

    8

    Kraske, Peter
    Dipl.-Ing.

    25.04.2007 - 81.09.81-2007-1

    a2

    9

    Woese, Bärbel
    Dipl.-Ing.

    09.02.2012 - 65.09.81-2011-8
    befristet bis zum 08.02.2022
    07.02.2022  - 65.09.81-2011-8
    befristet bis zum 08.02.2027

    a2

    10

    Geisler, Carsten
    Dr.-Ing.
    26.06.2017 - 61.19.81-2017-1

    b2