• Anlage

    Zusammenstellung der Arten der Anerkennung
    DMT-Prüfstelle für Grubenbewetterung

     

    Stand: 12.06.2012

     

    Anerkannt als Sachverständiger für

    1. das Fachgebiet Ausgasung

      vgl. vorletzter Absatz der Rundverfügung "Kohlenbunker unter Tage, Maßnahmen zur Beherrschung der Ausgasung" vom 20.6.1979,

            Abs. 4.1, 4.4 und 4.7 des Anhangs 3 zum "Leitfaden  für das Verwahren von Tagesschächten vom 19.12.2007,

            Anlage 2 Nr. 1.1 der Rundverfügung "Betriebssicherheit in Streckenvortrieben des Steinkohlenbergbaus mit Vollschnittmaschinen; Vermeiden von Methanzündungen" vom 31.3.1982,

            Rundverfügung "Maßnahmen gegen Entzündungen von Grubengas in Streckenvortrieben mit Schneidkopf-Teilschnittmaschinen" vom 20.10.2000,

            vorletzter Absatz der Rundverfügung "Rückbau mit Abwerfen oder Sonderbewettern der ausziehenden Abbaustrecke" vom 14.02.1992,

            Nr. 4 des Abschnitts "Streben mir freien Fahrweghöhen > 1,4 m" der Streblängen-Richtlinien" vom 31.03.2000

            Abschnitt 7 der Rundverfügung "Hinweise für die wettertechnischen Belange beim Ausrauben und/oder Abdämmen von Grubenbauen im Steinkohlenbergbau" vom 13.10.2000.
       
    2. die Strömungs- und Gasmeßtechnik (Meßeinrichtungen einschließlich Warnsignale und Schaltbefehle) an Anlagen zur Absaugung von Grubengas

      vgl. Nr. 5.1 der Gasabsauge-Richtlinien vom 26.04.1985,

            Nr. 11 der Grubengasgewinnungs-Richtlinien vom 13.03.2002.
       
    3. die Beurteilung von Maßnahmen zur gefahrlosen Abführung schädlicher Gase im Zusammenhang mit abgeworfenen oder vorübergehend nicht betriebenen Schächten

      vgl. Abs. 4.1, 4.4 und 4.7 des Anhangs 3 zum "Leitfaden  für das Verwahren von Tagesschächten vom 19.12.2007,
        
    4. das Fachgebiet Gasausbruchsfragen

      vgl. Nr. 6.1 der Gasausbruchs-Richtlinien vom 29.5.1996,
           
            Nr. 1.48 der Richtlinien für die Untersuchung von Unfällen vom 21.12.1977.
         
    5. die wetter- und ausgasungstechnische Untersuchung des Herganges und der Ursachen bei Entzündungen von Grubengas (Abflammungen, Verpuffungen von Grubengas oder
      Explosionen von Schlagwettern) und bei Kohlenstaubexplosionen in Grubenbauen


      vgl. Nr. 1.4.1 der Richtlinien für die Untersuchung von Unfällen vom 21.12.1977.
        
    6. das Fachgebiet Hauptbewetterung

      vgl. § 32 Abs. 4 BVOSt; Beurteilung zur Errichtung und zum Betrieb von Hauptlüftern unter Tage und von Zusatzlüftern,

            § 33, Abs. 5 BVOSt; Prüfung und Beurteilung der Stabilität der Bewetterung bei Abwärtsführung der Wetter,

            Nr. 4 und 5 der Wetterdruck-Richtlinien vom 06.12.1972; Prüfung und Beurteilung der Stabilität der Bewetterung, z.B. auch bei der Herstellung von Bohrschächten,

            Abs. 4 der Rundverfügung "Wetterbauwerke" vom 11.07.2001; Sicherstellung der stabilen Wetterstromverteilung im Grubengebäude,

            § 34 BVOSt; Begrenzung von Wetterabteilungen,

            Rundverfügung "Druckerzeugung in der durchgehenden Bewetterung und Grundsätze für Maßnahmen bei einem Ausfall von Hauptlüftern/Zusatzlüftern" vom 28.11.1980,

            Nr. 1.4.1 der Richtlinien für die Untersuchung von Unfällen vom 21.12.1977,

            Rundverfügung "Stabilisierung der Bewetterung" vom 31.08.2000.
        
    7. das Fachgebiet Haupt- und Zusatzlüfter

      in Anlehnung an
             § 32. Abs. 6 BVOSt und § 17 Abs. 3 ABBergV; Ermittlung der Lüfterkennlinien von Hauptlüftern und Zusatzlüftern,

             § 32 Abs. 6 BVOSt; Untersuchung von Druck- und Mengenmeßgeräten von Hauptlüftern und Zusatzlüftern hinsichtlich ihrer Anzeigegenauigkeit,

      vgl.  § 32 Abs. 4 BVOSt; Beurteilung zur Errichtung und zum Betrieb von Hauptlüftern unter Tage und von Zusatzlüftern,

              Nr. 2 der Rundverfügung "Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Lüfteranlagen (Hauptlüfter)" vom 22.3.1974; Prüfung der Lärmimmission der Hauptlüfteranlagen,

              Nr. 7 der vorstehenden Rundverfügung; Prüfung von Hauptlüfteranlagen auf erkennbare Schäden und Mängel,

              Messgeräte-Überwachungs-Richtlinien vom 16.08.2011, Abs. 3 und 5 sowie Spalten 2 und 3 der zugehörigen Tabelle,

              Nr. 7 der Rundverfügung "Speicherprogrammierbare Steuerungen an Haupt- und Zusatzventilatoranlagen" vom 16.8.1993.
          
    8. das Fachgebiet Meßverfahren und Meßeinrichtungen für schädliche Gase und Sauerstoffmangel

      vgl. Rundverfügung " Verwendung von Meßgeräten nach § 35 Abs. 6 BVOSt" vom 22.09.2005,

            Abs. 3 und 5 der Rundverfügung zu den Sonderbewetterungs-Richtlinien vom 19.05.2000 sowie Nr. 4.3 dieser Richtlinien,

            Messgeräte-Überwachungs-Richtlinien vom 16.08.2011, Abs. 3 und 5 sowie Abs. 1 und Spalten 2 und 3 der zugehörigen Tabelle,

            Abs. 3 der Rundverfügung "Grundsätze für ferngesteuerte oder automatische Kontrolle des Nullpunkts und der Empfindlichkeit ortsfester schreibender CO-Messeinrichtungen" vom 26.08.1977,

            Abs. 4.4  des Anhangs 3 zum "Leitfaden  für das Verwahren von Tagesschächten vom 19.12.2007.
        
    9. das Fachgebiet Messverfahren und Messeinrichtungen für Strömungsgeschwindigkeit, Druck, Klima

      vgl. einschlägige Richtlinien für Eignungsuntersuchungen an wettertechnischen Messeinrichtungen für Strömungsgeschwindigkeit, Druck, Klima i.V.m. Abs. 2 der Rundverfügung zu den Wettermessgeräte-Richtlinien vom 30.11.1983,

            Abs. 3 und 5 der Rundverfügung zu den Sonderbewetterungs-Richtlinien vom 19.05.2000 sowie Nr. 4.3 dieser Richtlinien,

            § 32 Abs. 6 BVOSt; Prüfung von Druck- und Mengenmeßgeräten von Hauptlüftern und Zusatzlüftern hinsichtlich ihrer Anzeigegenauigkeit,

            Messgeräte-Überwachungs-Richtlinien vom 16.08.2011, Abs. 3 und 5 sowie Abs. 1 und Spalten 2 und 3 der zugehörigen Tabelle,
          
    10. das Fachgebiet Sonderbewetterung

      vgl. Abs. 3 und 5 der Rundverfügung zu den Sonderbewetterungs-Richtlinien vom 19.05.2000 sowie Nr. 4.3 dieser Richtlinien,

            Anlage 2, Nr. 1.1, der Rundverfügung "Betriebssicherheit in Streckenvortrieben des Steinkohlenbergbaus mit Vollschnittmaschinen; Vermeiden von Methanzündungen" vom 31.03.1982,

            Rundverfügung "Maßnahmen gegen Entzündungen von Grubengas in Streckenvortrieben mit Schneidkopf- Teilschnittmaschinen" vom 20.10.2000.
       
    11. allgemeine wettertechnische Ausbildungs- und Nachschulungsaufgaben

      vgl. § 38 Abs. 2 BVOSt i. V. m. dem Plan für die Ausbildung der Wettersteiger vom 01.10.1993,

            § 60 BVOESSE vom 01.06.1999.
                
    12. Ausbildungs-, Anleitungs- und Begutachtungsaufgaben im Rahmen der Messgeräte-Überwachung

      vgl. Abs. 4 und 5  Messgeräte-Überwachungs-Richtlinien vom 16.08.2011
        
    13. die Ausbildung und Nachunterweisung von Beauftragten für Maßnahmen zum Erkennen und Beseitigen einer Gasausbruchsgefahr

      vgl. Nr. 6.2 der Gasausbruchs-Richtlinien vom 29.05.1996.
          
    14. das Fachgebiet Grubenklima
       

      vgl. Prüfung und Beurteilung klimatechnischer Einrichtungen und Planungen im Hinblick auf die Einhaltung oberer Klimagrenzwerte nach der Klimabergverordnung vom 09.06.1983,

            Beurteilung der klimatischen Auswirkungen aufgrund wettertechnischer, betrieblicher oder sonstiger Veränderungen, § 11 Abs. 3 Klimabergverordnung vom 09.06.1983.

            Prüfung und Beurteilung des Grubenklimas nach Klimaereignissen, insbesondere § 11 Abs. 6 und 7 der Klimabergverordnung vom 09.06.1983.
        
    15. Einrichtungen und Verfahren für die Auswertung der Ausgabedaten ortsfester wettertechnischer Messeinrichtungen und für die Auslösung von Schaltbefehlen

      vgl. Nr. 2.1, 2.3 und Nr. 3.1 der Wettermessdaten-Richtlinien vom 22.2.2002, in der Fassung vom 30.11.2005

            Nr. 7 der Rundverfügung "Speicherprogrammierbare Steuerungen an Haupt- und Zusatzlüfteranlagen" vom 16.08.1993,

            Rundverfügung " Maßnahmen gegen Entzündungen von Grubengas in Streckenvortrieben mit Schneidkopf-Teilschnittmaschinen" vom 20.10.2000,

            Nr. 5 der Gasabsauge-Richtlinien vom 26.04.1985 und Abs. 3 Nr. 2 der zugehörigen Rundverfügung vom 26.04.1985.
       
    16. Bedüsungssyteme von Schneidkopf-Teilschnittmaschinen

      vgl. Rundverfügung "Maßnahmen gegen Entzündungen von Grubengas in Streckenvortrieben mit Schneidkopf-Teilschnittmaschinen" vom 20.11.2000