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    18.08.2003

    83.17.8-5-19

    Ausbildung und Unterweisung
    im Sprengwesen

    A 5.13


    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen

    Anerkennung der Fachstelle für Sprengwesen, Bergbau-Versuchsstrecke, bei der
    EXAM BBG Prüf- und Zertifizier GmbH als Fachstelle für die Ausbildung und
    Unterweisung im Sprengwesen

    Die Fachstelle für Sprengwesen, Bergbau- Versuchsstrecke bei der EXAM Prüf- und Zertifizier GmbH ist heute als Fachstelle für die Ausbildung und Unterweisung im Sprengwesen nach § 37 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.1.1999 (BGBl I, 169) zuletzt geändert durch Art. 13 G vom 11.10.2002 (BGBl I, 3970, 4592) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Bergverordnung für die
    Steinkohlenbergwerke (BVOSt) vom 10.1.2000 in der Fassung vom 1.5.2001, § 11 Abs. 3 der Bergverordnung für die Erzbergwerke, Steinsalzbergwerke und für die Steine- und Erdenbetriebe (BVOESSE) vom 1.6.1999 in der Fassung vom 1.5.2001 sowie § 70 Abs. 3 der Bergverordnung des Landesoberbergamts NRW für Tiefbohrungen, Tiefspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung - BVOT -) vom 15.12.1980 in der Fassung vom 18.4.1988 und der aufgrund dieser Vorschriften erstellten Pläne für die Ausbildung und Unterweisung im Sprengwesen als Nachfolgerin der ehemaligen DMT-Fachstelle für Sprengwesen, Bergbau-Versuchsstrecke, anerkannt worden.
    Diese Anerkennung umfasst auch die Erstellung von Gutachten über die in den Ausbildungen behandelten Sprengverfahren sowie Gutachten über Schadens- und Ereignisfälle bei der Sprengarbeit.

    Die Rundverfügung vom 17.11.1994 - 17.8-5-19 - wird hiermit aufgehoben.

    Dortmund, den 18.08.2003

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW
    Im Auftrag:

    M i c h a e l  K i r c h n e r