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18.08.2003
83.17.8-5-19
Ausbildung und Unterweisung
im SprengwesenA 5.13
An die Bergämter des Landes Nordrhein-WestfalenAnerkennung der Fachstelle für Sprengwesen, Bergbau-Versuchsstrecke, bei der
EXAM BBG Prüf- und Zertifizier GmbH als Fachstelle für die Ausbildung und
Unterweisung im SprengwesenDie Fachstelle für Sprengwesen, Bergbau- Versuchsstrecke bei der EXAM Prüf- und
Zertifizier GmbH ist heute als Fachstelle für die Ausbildung und Unterweisung im Sprengwesen
nach § 37 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 31.1.1999 (BGBl I, 169) zuletzt geändert durch Art. 13 G vom
11.10.2002 (BGBl I, 3970, 4592) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Bergverordnung für die
Steinkohlenbergwerke (BVOSt) vom 10.1.2000 in der Fassung vom 1.5.2001, § 11 Abs. 3
der Bergverordnung für die Erzbergwerke, Steinsalzbergwerke und für die Steine- und
Erdenbetriebe (BVOESSE) vom 1.6.1999 in der Fassung vom 1.5.2001 sowie § 70 Abs. 3
der Bergverordnung des Landesoberbergamts NRW für Tiefbohrungen, Tiefspeicher und
für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung - BVOT -)
vom 15.12.1980 in der Fassung vom 18.4.1988 und der aufgrund dieser Vorschriften
erstellten Pläne für die Ausbildung und Unterweisung im Sprengwesen als Nachfolgerin der
ehemaligen DMT-Fachstelle für Sprengwesen, Bergbau-Versuchsstrecke, anerkannt worden.
Diese Anerkennung umfasst auch die Erstellung von Gutachten über die in den Ausbildungen
behandelten Sprengverfahren sowie Gutachten über Schadens- und Ereignisfälle bei der
Sprengarbeit.Die Rundverfügung vom 17.11.1994 - 17.8-5-19 - wird hiermit aufgehoben.
Dortmund, den 18.08.2003
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Im Auftrag:
M i c h a e l K i r c h n e r